Verfassung und Verfassungswirklichkeit: Rechtsstaatlichkeit und Verfassungskonflikte
Diese Seite führt zentrale Begriffe des deutschen Verfassungsrechts ein. Sie erläutert wichtige Konzepte wie Pluralismus, Parlamentarismus und Volkssouveränität, die für das Verständnis des politischen Systems Deutschlands grundlegend sind.
Der Pluralismus wird als Vielfalt von Meinungen und Interessengruppen in der Gesellschaft definiert, die Kompromisse finden müssen. Der Parlamentarismus wird als Form der repräsentativen Demokratie beschrieben, in der die Regierung vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit abhängt.
Die Volkssouveränität besagt, dass die höchste Gewalt vom Volk ausgeht. Der Rechtsstaat wird als System charakterisiert, in dem die Macht des Staates durch Gesetze begrenzt ist und auf dem Prinzip der Gewaltenteilung basiert.
Definition: Der Rechtsstaat ist ein Staatssystem, in dem die Macht des Staates durch rechtsstaatliche Grundsätze und die Einhaltung der Gesetze begrenzt ist. Er basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
Highlight: Die Gewaltenteilung ist ein zentrales Merkmal des Rechtsstaats und dient dazu, Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit der Bürger zu schützen.
Das politische Mehrebenensystem wird als Verflechtung verschiedener Entscheidungsebenen von der Kommune bis zur EU beschrieben.