Die Grundprinzipien des deutschen Grundgesetzes
Das deutsche Grundgesetz bildet das Fundament unserer Verfassungsordnung und legt die wesentlichen Strukturen des Staates fest. Die Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes definieren dabei die unveränderlichen Kernelemente unserer Verfassung.
Definition: Der Artikel 1 des Grundgesetzes verankert die Menschenwürde als höchsten Verfassungswert. Sie ist unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt zu ihrem Schutz.
Die fünf Grundprinzipien des Artikels 20 - Demokratie, Sozialstaat, Republik, Föderalismus und Rechtsstaat - bilden das Gerüst unseres Staatswesens. Diese Prinzipien sind durch die sogenannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 besonders geschützt und können nicht geändert werden.
Die PoWi Abitur Hessen Aufgaben beschäftigen sich intensiv mit diesen verfassungsrechtlichen Grundlagen. Besonders wichtig ist das Verständnis, dass das Grundgesetz Vorrang vor allen anderen deutschen Gesetzen hat und nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden kann.











