Die fünf Verfassungsprinzipien und der Rechtsstaat
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen Deutschlands basieren auf fünf fundamentalen Prinzipien, die in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert sind. Diese umfassen das Republikprinzip, das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
Highlight: Die freiheitlich-demokratische Grundordnung stützt sich auf diese fünf Säulen, die das Fundament unseres Staatswesens bilden.
Das Rechtsstaatsprinzip bedeutet, dass staatliches Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist. Dies manifestiert sich sowohl formal Gesetzesbindung als auch materiell OrientierunganGerechtigkeitsprinzipien. Besonders wichtig ist dabei die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
Die Rechtssicherheit wird durch verschiedene Mechanismen gewährleistet: die Bindung der Verwaltung an Gesetze, die Rechtsweggarantie für alle Bürger, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Unabhängigkeit der Gerichte. Ein besonderes Merkmal ist das Zusammenspiel von Rechtsstaat und Demokratie - während ein Rechtsstaat ohne Demokratie denkbar ist etwaalsrechtsstaatlicheMonarchie, ist eine Demokratie ohne rechtsstaatliche Grundsätze nicht möglich.