Die Aufgaben von Parteien in Deutschland sind vielfältig und durch das Grundgesetz Artikel 21 geregelt. Politische Parteien spielen eine zentrale Rolle in der demokratischen Willensbildung und haben verschiedene wichtige Funktionen.
Die Funktionen von Parteien lassen sich in mehrere Kernbereiche unterteilen: Zunächst haben sie eine Vermittlungsfunktion zwischen Bürgern und Staat, indem sie die Interessen der Bevölkerung bündeln und in den politischen Prozess einbringen. Sie sind auch für die Rekrutierung politischen Personals verantwortlich und stellen Kandidaten für politische Ämter auf. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die politische Sozialisation und Bildung der Bürger. Parteien informieren über politische Themen und fördern die demokratische Teilhabe. Die Artikulations- und Aggregationsfunktion bedeutet, dass Parteien gesellschaftliche Interessen aufnehmen, bündeln und in konkrete politische Forderungen umsetzen.
Das Parteiengesetz Deutschland regelt dabei die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Parteien. Ein besonders wichtiger Aspekt ist das Parteiverbot Artikel 21 GG, das den verfassungsrechtlichen Rahmen für Parteien festlegt. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland sehen vor, dass Parteien demokratisch organisiert sein müssen und ihre Finanzierung offenlegen müssen. Der Aufbau von Parteien ist dabei hierarchisch gegliedert - von der Bundesebene über die Landesverbände bis zu den lokalen Ortsverbänden. Diese Struktur ermöglicht es den Parteien, sowohl vor Ort präsent zu sein als auch auf nationaler Ebene Politik zu gestalten. Für Schüler und Studenten ist das Verständnis dieser Grundlagen besonders wichtig, weshalb oft Zusammenfassungen Politik und Lernzettel fürs Abi diese Themen ausführlich behandeln.