Festnahme, Prozess und Tod von Jürgen Bartsch
Nach seiner Festnahme 1966 wurde Jürgen Bartsch in Einzelhaft untergebracht. Er unternahm einen Selbstmordversuch und schrieb Entschuldigungen an die Eltern seiner Opfer an die Zellenwand.
Im Prozess wurde Bartsch von Psychiatern untersucht. Sie kamen zu dem Schluss, dass er seine Triebe nicht unter Kontrolle hatte. Dennoch wurde er für schuldfähig erklärt.
Quote: "Bartsch hatte den Trieb nicht unter Kontrolle gehabt und konnte ihn auch nicht immer unterdrücken", lautete das Urteil der Psychiater.
Das Gericht stufte Bartsch als vermindert schuldfähig ein und wies ihn in eine Heil- und Pflegeanstalt ein. Die Behandlung dort brachte jedoch keine Besserung.
Seine Adoptiveltern ließen Bartsch trotz seiner Taten nicht im Stich und besuchten ihn regelmäßig im Gefängnis. Dies zeigt die komplexe Beziehung zwischen Bartsch und seinen Adoptiveltern.
Highlight: Der Fall Jürgen Bartsch löste eine intensive gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit jugendlichen Straftätern und psychisch kranken Tätern aus.
Jürgen Bartsch starb am 28. April 1976 im Alter von 30 Jahren. Er hatte einer freiwilligen Kastration zugestimmt, um vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Bei der Operation kam es zu Komplikationen durch eine Überdosis des Narkosemittels Halothan.
Vocabulary: Eine Kastration ist ein chirurgischer Eingriff zur Entfernung oder Funktionsunfähigmachung der Keimdrüsen, der in diesem Fall die sexuellen Triebe reduzieren sollte.
Bartschs Grab befindet sich auf dem Friedhof in Lüdenscheid. Seine Ehefrau Gisela, die er während seiner Haftzeit geheiratet hatte, überlebte ihn.
Der Fall Jürgen Bartsch bleibt ein mahnendes Beispiel für die verheerenden Folgen von Kindesmissbrauch und vernachlässigter psychischer Gesundheit. Er hat die deutsche Kriminologie und Rechtsprechung nachhaltig beeinflusst.