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Abtreibung

11.10.2022

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12.SSW ABTREIBUNG
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HANNAH DE RIESE
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EMBRYO 12.SSW ABTREIBUNG moralisch vertretbar? HANNAH DE RIESE IW12B INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen 3. Gründe für eine Abtreibung 4. Gründe gegen eine Abtreibung 5. Ansicht des Christentums 6. Ethische Stellungnahme mit philosophischen Positionen 7. Fazit mit Lösungsvorschlag 8. Quellenangabe 1. ALLGEMEINES ▪ Frühzeitiger Abbruch einer I Schwangerschaft . Nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich Erfolgt instrumentell oder medikamentös Abhängig von Schwangerschaftswoche, medizinischen Kriterien (z. B. Vorerkrankungen) und Wünschen der ■ Frau Folge: Tod des Embryos/Fötus Ca. 110.000 I Schwangerschaftsabbrüche jährlich in Deutschland 1. ALLGEMEINES 1) Kriminologische Indikation Schwangerschaft durch Gewalttat (Vergewaltigung) 2) Medizinische Indikation Abtreibung bei gesundheitlicher Gefahr (körperlich oder seelisch) 3) Soziale Indikation Abtreibung wird von der Frau verlangt Beratungsregel → Beratungsgespräch erforderlich → Ausstellen einer Bescheinigung → 3 Tage Bedenkzeit 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Allgemein: 1) Strafbar nach §218 StGB (Abtreibungsparagraph) ab der 12. SSW → Bestrafung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren → Zuständiger Arzt oftmals auch strafbar nach §219a StGB → Problematik: Hohe Zahl illegaler Abtreibungen oder Selbstabtreibungen mit hohem Gesundheitsrisiko 2) Straffrei auf Grundlage der Beratungsregelung bei Vorliegen einer kriminologischen/medizinischen Indikation oder einer Behinderung nach der 12 SSW 3. GRÜNDE FÜR EINE ABTREIBUNG 1) Selbstständige Entscheidung einer Frau 2) Gesundheitsrisiko (körperlich und seelisch) 3) Schwangerschaft durch Gewalttat (Vergewaltigung) 4) Bei Verbot von Abtreibung häufig illegale, unprofessionelle Durchführung → hohe Risiken 5) Schwere Behinderungen enorme Beeinträchtigung der Eltern und des Kindes 6) Finanzielle Gründe 7) Alleinerziehende/ zu junge Mutter 4. GRÜNDE GEGEN EINE ABTREIBUNG 1) Religiöse Motive: nur Gott darf das Leben geben und nehmen 2) Option nach der Geburt: Adoption → Erfüllen des Kinderwunsches anderer Frauen/Paare Viele Hilfs-...

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und Beratungsangebote 4) Psychische Folgen aufgrund von Kindestötung (Depressionen, Schuldgefühle, Angst- oder Panikattacken) 5. ANSICHT DES CHRISTENTUMS Katholische Kirche Verbot der Abtreibung Abtreibung Kindestötung = Verbrechen (Umstände nicht relevant) ■ ■ ■ = Beginn des Lebens ab befruchteter Eizelle Früher: Bestrafung der Abtreibung durch Todesstrafe → Widerspruch Papst Franziskus 8 ,,Es ist wie einen Auftragsmörder zu mieten, um ein Problem zu lösen" 5. ANSICHT DES CHRISTENTUMS Evangelische Kirche ▪ Grundsätzlich Verbot der Abtreibung Ziel: Vermeiden von Abtreibungen Rechtfertigung einer Abtreibung bei Gesundheitsgefährdung der Mutter (körperlich oder seelisch), Behinderung oder Vergewaltigung ■ ■ 6. ETHISCHE STELLUNGNAHME Zentrale Fragen im Konflikt zwischen Recht und Religion: Ist Schwangerschaftsabbruch Mord? ▪ Wann beginnt das Leben eigentlich? Ab wann ist ein Mensch ein Mensch? ■ Dürfen wir über das entstehende Leben urteilen? Bis wann ist eine Abtreibung moralisch vertretbar? ? 6. PHILOSOPHISCHE POSITIONEN Konservative Position Gegen die Abtreibung Art. 1 GG: ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." ■ → Zuweisung der gleichen Rechte an einen Embryo wie einem Erwachsenen → Abtreibung moralisch nicht vertretbar Immanuel Kant 6. PHILOSOPHISCHE POSITIONEN Radikalliberale ■ ■ ■ Position Abtreibung moralisch zulässig Embryo hat wenige oder gar keine menschlichen Rechte Zugehörigkeit zur Gattung 'Homo sapiens Leben ausdrückliches Recht auf ein Peter Singer ,,Menschliche Babys kommen nicht mit einem Selbstbewusstsein zur Welt und sind auch nicht in der Lage zu begreifen, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg existieren. Sie sind keine Personen. Das Leben eines Neugeborenen ist. weniger wert als das Leben eines Schweines, eines Hundes oder eines Schimpansen.“ - Australischer Philosoph P.S. 6. PHILOSOPHISCHE POSITIONEN Liberale Position = Gewissensfrage am größten Zusprache des moralischen Status an das Ungeborene während der Schwangerschaft Frage nach der Empfindungsfähigkeit des Embryos → Problem: Eigenschaft des Interesses Weiterzuleben erst Jahre nach der Geburt ■ ■ → Kindestötung theoretisch erlaubt Diagnostik einer schweren Krankheit oder Behinderung → Abtreibung moralisch zulässig → vorgeburtliche Selektion = Diskriminierung 7. FAZIT I Kompromiss beim Konflikt um die Abtreibung nahezu unmöglich → Fragen nur individuell für sich selbst zu beantworten ■ Abgrenzung wann Abtreibung als Mord bezeichnet werden kann extrem schwierig Mehr Rechte zur Selbstbestimmung für Frauen → Recht eigenständig über das Leben und den Körper zu entscheiden I Gesundheitlicher Aspekt steht immer im Vordergrund Aber: gewisse Grenzen Erforderlich 7. FAZIT Lösungsvorschlag: Legale Abtreibung bei Vergewaltigung o.ä. ohne Beratungsregel etc. ■ " Möglichkeit der Spätabtreibung Bsp: Niederlande - Abtreibung bis zur 22 SS legal → Senkung der Zahl der illegalen Abtreibungen VIELEN DANK FÜR EURE AUFMERKSAMKEIT Noch Fragen? 8. QUELLENANGABE https://i.ds.at/y4LnPg/rs:fill: 750:0/plain/2018/01/09/kantCroppingBreiteKLEINER1200pix.jpg https://i0.web.de/image/382/34277382,pd=2,f=sdata11/papst-franziskus.jpg https://i.ds.at/y4LnPg/rs:fill: 750:0/plain/2018/01/09/kantCroppingBreite KLEINER1200pix.jpg https://mh-2-bildagentur.panthermedia.net/media/media_detail/0007000000/07972000/~3d-ichthys-rosa-auf-grau- 9 07972239_detail.jpg https://www.babycenter.de/ims/2014/03/ed8z9ZkHPU0 4x3.jpg https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ 219a.html https://images.cosmopolitan.de/91078-medikamentoese-abtreibung-alles-was-du-ueber-die-abtreibungspille-wissen- solltest,id=96a6e9d3,b=cosmopolitan,w=1600, rm=sk.jpeg