Die ethische Debatte um Schwangerschaftsabbruch ist komplex und vielschichtig, besonders im deutschen Kontext.
Der §218 StGB regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abtreibungen. Nach der Beratungsregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei möglich, wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Die häufigsten Gründe für Abtreibung sind dabei soziale und wirtschaftliche Faktoren, aber auch medizinische Indikationen oder kriminologische Gründe nach Vergewaltigungen spielen eine Rolle.
Die ethische Diskussion wird besonders von religiösen und weltanschaulichen Perspektiven geprägt. Im Christentum Abtreibung wird unterschiedlich bewertet - während die katholische Kirche (Abtreibung Christentum katholisch) sie grundsätzlich ablehnt, zeigt sich die evangelische Kirche (Abtreibung Christentum evangelisch) differenzierter. Auch im Judentum gibt es verschiedene Auslegungen. Die Pro und Contra Argumente reichen von der Selbstbestimmung der Frau bis zum Lebensrecht des Ungeborenen. Wichtige Aspekte sind auch die Rolle des Vaters - der rechtlich nicht zustimmen muss - sowie die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, die nur bei medizinischer Indikation oder nach Vergewaltigung erfolgt. Die Wartezeit zwischen Beratungsgespräch und Eingriff beträgt mindestens drei Tage. Nach der 12. Woche ist ein Abbruch nur noch bei medizinischer Indikation oder nach Vergewaltigung möglich. Für die ethische Bildung werden oft Fallbeispiele und strukturierte Pro-Contra-Diskussionen im Ethik Unterricht eingesetzt, um die verschiedenen Perspektiven zu verdeutlichen.