Assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe
Die Rede geht weiter auf die umstritteneren Formen der Sterbehilfe ein: den assistierten Suizid und die aktive Sterbehilfe. Der assistierte Suizid, bei dem ein Arzt ein tödliches Mittel bereitstellt, das der Patient selbst einnimmt, ist in der Schweiz legal.
Highlight: Die aktive Sterbehilfe unterscheidet sich dadurch, dass der Arzt das tödliche Medikament direkt verabreicht.
In Deutschland ist die aktive Sterbehilfe illegal und wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Die Rede nutzt hier rhetorische Stilmittel wie rhetorische Fragen und Pausen, um die Zuhörer zum Nachdenken anzuregen.
Vocabulary: Strafgesetzbuch §217 regelt die Bestrafung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland.
Diese Passage zeigt deutlich, wie sprachliche Mittel in Sachtexten genutzt werden können, um komplexe rechtliche und ethische Fragen zu vermitteln.