Demokratie und Gewaltenteilung in der Schweiz
Die Schweiz ist bekannt für ihr einzigartiges demokratisches System, das Elemente der direkten und indirekten Demokratie vereint. Dieses System wird als halbdirekte Demokratie bezeichnet und ermöglicht es den Bürgern, nicht nur Vertreter zu wählen, sondern auch direkt über Gesetze und Verfassungsänderungen abzustimmen.
Definition: In einer halbdirekten Demokratie wählt das Volk ein Parlament, das die Regierung wählt und Gesetze beschließt, aber die Bürger können durch Abstimmungen direkt Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.
Ein fundamentales Prinzip des Schweizer Staatssystems ist die Gewaltenteilung, die verhindert, dass eine einzelne Person oder Institution zu viel Macht erlangt. Die drei Gewalten sind:
- Legislative gesetzgebendeGewalt: Das Parlament, bestehend aus Nationalrat und Ständerat.
- Exekutive ausfu¨hrendeGewalt: Der Bundesrat mit sieben Mitgliedern.
- Judikative rechtsprechendeGewalt: Das Bundesgericht in Lausanne.
Highlight: Die Gewaltenteilung in der Schweiz erstreckt sich über drei Ebenen: national, kantonal und kommunal.
Auf nationaler Ebene bilden der Nationalrat 200Mitglieder und der Ständerat 46Mitglieder zusammen die Vereinigte Bundesversammlung. Diese Struktur spiegelt sich auch auf kantonaler und kommunaler Ebene wider, was die föderalistische Struktur der Schweiz unterstreicht.
Beispiel: Auf Gemeindeebene übernimmt oft die Gemeindeversammlung die legislative Funktion, während der Gemeinderat die Exekutive bildet.