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Sinn und Zweck von Strafe: Einfache Straftheorien und Beispiele

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Sinn und Zweck von Strafe: Einfache Straftheorien und Beispiele
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Paula

@paulademmel_wzry

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Die Vereinigungstheorie im Strafrecht verbindet absolute und relative Straftheorien, um einen gerechten Schuldausgleich zu erreichen. Sie berücksichtigt Prävention, Resozialisierung und den Täter-Opfer-Ausgleich. Zentrale Aspekte sind die Schuldfähigkeit, Strafzwecke und verschiedene Straftheorien wie die absolute und relative Straftheorie. Die Vereinigungstheorie strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vergeltung, Prävention und Resozialisierung an.

• Die Definition von Strafe im Jura umfasst religiöse, rechtliche und moralische Aspekte.
• Das Schuldprinzip besagt, dass ohne Schuld keine Strafe verhängt werden kann.
Strafzwecke und Straftheorien erklären, warum wir bestrafen und welche Ziele damit verfolgt werden.
• Die absolute Straftheorie fokussiert auf Vergeltung, während die relative Straftheorie künftige Straftaten verhindern will.
Präventive Strafen zielen auf General- und Spezialprävention ab.

12.6.2021

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I Schuld
= bestimmtes Verhalten, bestimmte Tat, womit jemand gegen Werte, Normen verstößt; begangenes
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Strafrechtstheorien: Tat- und Täterstrafrecht

Die dritte Seite beginnt mit einer Überschrift zu Strafrechtstheorien, insbesondere dem Tat- und Täterstrafrecht. Leider enthält die Seite keine weiteren Informationen zu diesem Thema, sondern endet mit dem Wort "Frage n".

Es ist anzunehmen, dass hier eine Diskussion über die Unterschiede zwischen einem auf die Tat fokussierten Strafrecht und einem auf den Täter ausgerichteten Strafrecht folgen sollte. Diese Ansätze haben unterschiedliche Implikationen für die Strafzumessung und die Behandlung von Straftätern.

Highlight: Die Unterscheidung zwischen Tat- und Täterstrafrecht ist ein wichtiger Aspekt in der Diskussion über Straftheorien und deren praktische Anwendung.

Obwohl der Inhalt dieser Seite unvollständig ist, deutet die Überschrift darauf hin, dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansätzen im Strafrecht beabsichtigt war. Diese Diskussion hätte möglicherweise Aspekte wie verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit und deren Auswirkungen auf die Strafzumessung beinhalten können.

Vocabulary: Täterstrafrecht konzentriert sich auf die Person des Täters und seine individuellen Umstände, während Tatstrafrecht primär die begangene Straftat in den Mittelpunkt stellt.

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= bestimmtes Verhalten, bestimmte Tat, womit jemand gegen Werte, Normen verstößt; begangenes
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Schuld und Strafzwecke im Strafrecht

Die erste Seite befasst sich mit den grundlegenden Konzepten von Schuld und Strafzwecken im Strafrecht. Es wird zunächst der Begriff der Schuld definiert und in verschiedene Kategorien unterteilt: religiöse, rechtliche und moralische Schuld. Das Schuldprinzip wird erläutert, welches besagt, dass ohne Schuld keine Strafe verhängt werden kann.

Definition: Schuld im rechtlichen Sinne bedeutet ein Verhalten oder eine Tat, die gegen Werte und Normen verstößt und als strafbare Verfehlung gilt.

Die Voraussetzungen für Schuldfähigkeit werden dargelegt, einschließlich des Alters (ab 14 Jahren) und der Abwesenheit von seelischen oder Bewusstseinsstörungen.

Highlight: Das Schuldprinzip ist fundamental im Strafrecht und umfasst die Prüfung der Schuldfähigkeit, bestimmter Schuldmerkmale und der Schuldform (vorsätzlich oder fahrlässig).

Anschließend werden die Strafzwecke im Zivil- und Strafrecht verglichen. Während im Zivilrecht Strafe auf Freiheitsermöglichung abzielt, kann sie im Strafrecht die Freiheitsrechte einschränken.

Example: Bei einer lebenslangen Haftstrafe wird massiv in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit eingegriffen.

Die Seite schließt mit einer Einführung in die Straftheorien, insbesondere die absolute und relative Straftheorie. Die absolute Straftheorie zielt auf Vergeltung ab, während die relative Straftheorie künftige Straftaten verhindern möchte.

Vocabulary: Generalprävention bezieht sich auf die Wirkung der Strafe auf die Gesellschaft, während Spezialprävention auf den Täter abzielt.

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Vereinigungstheorie und Vergleich der Straftheorien

Die zweite Seite vertieft die Diskussion über Straftheorien und führt die Vereinigungstheorie ein. Diese Theorie kombiniert Elemente der absoluten und relativen Straftheorie und strebt einen gerechten Schuldausgleich an. Sie berücksichtigt sowohl die Vergeltung als auch präventive Aspekte.

Definition: Die Vereinigungstheorie im Strafrecht versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schuldausgleich, Prävention und Resozialisierung herzustellen.

Ein wichtiger Aspekt, der hier eingeführt wird, ist der Täter-Opfer-Ausgleich, der die Kommunikation zwischen Opfer und Täter fördert und auf Wiedergutmachung abzielt.

Die Seite bietet dann eine detaillierte Analyse der Stärken und Schwächen der verschiedenen Straftheorien. Für die absolute Straftheorie werden Vorteile wie die Widerspiegelung der Beziehung zwischen Strafe und Verbrechen sowie die inhärente Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit hervorgehoben.

Example: Ein Beispiel für die absolute Straftheorie ist die Idee, dass gleiche Vergehen mit gleicher Strafe geahndet werden sollten.

Für die relative Straftheorie werden Stärken wie die Abschreckungswirkung und die Vermittlung von Vertrauen in die Rechtsordnung genannt.

Highlight: Die Generalprävention als Teil der relativen Straftheorie zielt darauf ab, das Vertrauen in die Geltung der Rechtsordnung zu stärken und künftige Straftaten zu verhindern.

Die Schwächen beider Theorien werden ebenfalls diskutiert, wie zum Beispiel die fragwürdige Idee, ein Übel durch ein weiteres auszugleichen (absolute Theorie) oder die oft geringe Abschreckungswirkung (relative Theorie).

Quote: "Bestraft wird, weil verbrochen wurde" (absolute Straftheorie) vs. "Bestraft wird aus präventiven Gründen" (relative Straftheorie).

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Die App ist sehr einfach und gut gestaltet. Bis jetzt habe ich immer alles gefunden, was ich gesucht habe :D

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Ich liebe diese App ❤️, ich benutze sie eigentlich immer, wenn ich lerne.

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• Die Definition von Strafe im Jura umfasst religiöse, rechtliche und moralische Aspekte.
• Das Schuldprinzip besagt, dass ohne Schuld keine Strafe verhängt werden kann.
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Strafrechtstheorien: Tat- und Täterstrafrecht

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Es ist anzunehmen, dass hier eine Diskussion über die Unterschiede zwischen einem auf die Tat fokussierten Strafrecht und einem auf den Täter ausgerichteten Strafrecht folgen sollte. Diese Ansätze haben unterschiedliche Implikationen für die Strafzumessung und die Behandlung von Straftätern.

Highlight: Die Unterscheidung zwischen Tat- und Täterstrafrecht ist ein wichtiger Aspekt in der Diskussion über Straftheorien und deren praktische Anwendung.

Obwohl der Inhalt dieser Seite unvollständig ist, deutet die Überschrift darauf hin, dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansätzen im Strafrecht beabsichtigt war. Diese Diskussion hätte möglicherweise Aspekte wie verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit und deren Auswirkungen auf die Strafzumessung beinhalten können.

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Die Voraussetzungen für Schuldfähigkeit werden dargelegt, einschließlich des Alters (ab 14 Jahren) und der Abwesenheit von seelischen oder Bewusstseinsstörungen.

Highlight: Das Schuldprinzip ist fundamental im Strafrecht und umfasst die Prüfung der Schuldfähigkeit, bestimmter Schuldmerkmale und der Schuldform (vorsätzlich oder fahrlässig).

Anschließend werden die Strafzwecke im Zivil- und Strafrecht verglichen. Während im Zivilrecht Strafe auf Freiheitsermöglichung abzielt, kann sie im Strafrecht die Freiheitsrechte einschränken.

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Example: Ein Beispiel für die absolute Straftheorie ist die Idee, dass gleiche Vergehen mit gleicher Strafe geahndet werden sollten.

Für die relative Straftheorie werden Stärken wie die Abschreckungswirkung und die Vermittlung von Vertrauen in die Rechtsordnung genannt.

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Die Schwächen beider Theorien werden ebenfalls diskutiert, wie zum Beispiel die fragwürdige Idee, ein Übel durch ein weiteres auszugleichen (absolute Theorie) oder die oft geringe Abschreckungswirkung (relative Theorie).

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