Vereinigungstheorie und Vergleich der Straftheorien
Die zweite Seite vertieft die Diskussion über Straftheorien und führt die Vereinigungstheorie ein. Diese Theorie kombiniert Elemente der absoluten und relativen Straftheorie und strebt einen gerechten Schuldausgleich an. Sie berücksichtigt sowohl die Vergeltung als auch präventive Aspekte.
Definition: Die Vereinigungstheorie im Strafrecht versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schuldausgleich, Prävention und Resozialisierung herzustellen.
Ein wichtiger Aspekt, der hier eingeführt wird, ist der Täter-Opfer-Ausgleich, der die Kommunikation zwischen Opfer und Täter fördert und auf Wiedergutmachung abzielt.
Die Seite bietet dann eine detaillierte Analyse der Stärken und Schwächen der verschiedenen Straftheorien. Für die absolute Straftheorie werden Vorteile wie die Widerspiegelung der Beziehung zwischen Strafe und Verbrechen sowie die inhärente Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit hervorgehoben.
Example: Ein Beispiel für die absolute Straftheorie ist die Idee, dass gleiche Vergehen mit gleicher Strafe geahndet werden sollten.
Für die relative Straftheorie werden Stärken wie die Abschreckungswirkung und die Vermittlung von Vertrauen in die Rechtsordnung genannt.
Highlight: Die Generalprävention als Teil der relativen Straftheorie zielt darauf ab, das Vertrauen in die Geltung der Rechtsordnung zu stärken und künftige Straftaten zu verhindern.
Die Schwächen beider Theorien werden ebenfalls diskutiert, wie zum Beispiel die fragwürdige Idee, ein Übel durch ein weiteres auszugleichen (absolute Theorie) oder die oft geringe Abschreckungswirkung (relative Theorie).
Quote: "Bestraft wird, weil verbrochen wurde" (absolute Straftheorie) vs. "Bestraft wird aus präventiven Gründen" (relative Straftheorie).