Die Vereinigungstheorie im Strafrecht verbindet absolute und relative Straftheorien, um einen gerechten Schuldausgleich zu erreichen. Sie berücksichtigt Prävention, Resozialisierung und den Täter-Opfer-Ausgleich. Zentrale Aspekte sind die Schuldfähigkeit, Strafzwecke und verschiedene Straftheorien wie die absolute und relative Straftheorie. Die Vereinigungstheorie strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vergeltung, Prävention und Resozialisierung an.
• Die Definition von Strafe im Jura umfasst religiöse, rechtliche und moralische Aspekte.
• Das Schuldprinzip besagt, dass ohne Schuld keine Strafe verhängt werden kann.
• Strafzwecke und Straftheorien erklären, warum wir bestrafen und welche Ziele damit verfolgt werden.
• Die absolute Straftheorie fokussiert auf Vergeltung, während die relative Straftheorie künftige Straftaten verhindern will.
• Präventive Strafen zielen auf General- und Spezialprävention ab.