Die ethische Debatte um Schwangerschaftsabbruch ist ein komplexes und sensibles Thema in der deutschen Gesellschaft.
Der §218 StGB regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Schwangerschaftsabbruch. Nach der Beratungsregelung ist ein Abbruch in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei möglich, wenn die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Die häufigsten Gründe für Abtreibung sind dabei soziale und wirtschaftliche Faktoren, gesundheitliche Risiken oder eine medizinische Indikation.
In der ethischen Diskussion stehen sich verschiedene Argumente gegenüber, die in der pro und contra-abtreibung tabelle deutlich werden. Befürworter betonen das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper und ihre Lebenssituation. Die Contra Abtreibung Argumente beziehen sich hauptsächlich auf den Schutz des ungeborenen Lebens und dessen Recht auf Leben ab der Empfängnis. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Frage nach der Rolle des Vaters - rechtlich ist seine Zustimmung nicht erforderlich, ethisch wird seine Position aber diskutiert. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs werden von der Krankenkasse nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation übernommen. Bei sozialer Indikation und geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Im schulischen Kontext wird das Thema oft als ethisches Dilemma Abtreibung behandelt, wobei verschiedene Fallbeispiel Abtreibung Ethik zur Diskussion gestellt werden. Dabei geht es um eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen Perspektiven und Argumentationslinien, die den Schülern helfen soll, sich eine fundierte eigene Meinung zu bilden. Die Wartezeit zwischen Beratungsgespräch und Eingriff beträgt mindestens drei Tage und dient der Reflexion der Entscheidung.