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Schule. Endlich einfach.
Ethik /
Recht und Strafe
Jonas Breuer
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Begriffsklärung; Rechtspositivismus; Naturrecht; Recht und Gerechtigkeit bei Aristoteles; Gerechte Verteilung von Gütern und Chancen – John Rawls; Schuld und Strafe; Straftheorien ...
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Ethik Klausur - Recht und Strafe Recht und Gerechtigkeit Begriffsklärung von Recht Recht ist eine norminative Ordnung menschlichen Verhaltens, und das heißt ein System von menschliches Verhaltens regelnden Normen II. Recht ist Wille zur Gerechtigkeit I. Recht hat einen Zwangscharakter, das heißt, dass Rechtsnormen keine freiwillig zu befolgenden Regeln sind, sondern Normen die meistens mit Strafen verbunden sind. Eine Rechtsnorm hängt mit einem staatlichen Zwangsakt zusammen, das heißt, dass sie in Staaten von Mitgliedern der Legislative erlassen worden sind, außerdem muss eine Rechtsnorm auch wirklich von den Bürgern befolgt werden, da sie sonst sinnlos ist Funktionen des Rechts I. Soziale Integration: Voraussetzung geordnetes Zusammenleben II. Verhaltenssteuerung: Regulierung menschlichen Verhaltens → Konfliktvermeidung Konfliktbereinigung: Lösung von Problemen III. IV. V. Legitimation und Organisation sozialer Herrschaft: Reguliert Herrschaftsstrukturen Sicherung der Freiheit: Begrenzung sozialer Herrschaft → Freiheit des Einzelnen Soziale Technologie: Gesellschaftssteuerung & Gesellschaftsgestaltung Erziehung: Beeinflusst Sozialisation von Individuen (z. B. Schulpflicht) VI. VII. Begründungen für Recht - Naturrecht und positives Recht Naturrecht (moralisches Recht) Auch an das Naturrecht halten, sogar wenn es dem positiven Recht wiederspricht Gilt als überzeitlich Müssen gewissen moralischen Anforderungen genügen Recht und Moral fallen teilweise zusammen Bezieht sich auf die natürlichen überstaatlichen Rechte des Menschen Kritik: Fehlen eines Zwangscharakter/keine Konsequenzen → „Recht ohne Waffen" Positives Recht Leugnen das Naturrecht Von Menschen gemachtes Recht, dass nur zur einer best. Zeit an einem best. Ort gilt Irrelevanz der Moral bei der Rechtsprechung (sogar eine moralisch verwerfliche Norm kann eine Rechtsnorm sein, wenn sie auf...
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formal korrektem Wege zum Gesetz wurde) Recht und Moral werden streng voneinander getrennt Bezieht sich nur auf geschriebene Gesetze Kritik: Ungerechtigkeit, Kaltblütigkeit Aufteilung des Naturrechts: 1. Kosmologisches Naturrecht: Naturrecht beruft sich auf Gott und die von ihm gestiftete Weltordnung 2. Anthropologisches Naturrecht: Begründet Recht mit dem Wesen und der Natur des Menschen, ohne sich dabei auf Gott zu beziehen 3. Rationales Naturrecht: Recht ist das, was der menschlichen Vernunft entspricht Grundlagen des Rechtspositivismus: I. Neutralitäts-/ Trennungsthese: Moral und Recht sind als getrennt zu betrachten II. Gesetzesthese: Nur vom Gesetzgeber erlassende Gesetze fallen unter den Rechtsbegriff III. Subsumtionsthese: Die Anwendung erfolgt im Wege wertungsfreier Subsumtion (=rechtliche Prüfung) Subjektivismus These: Maßstäbe „richtigen“ Rechts sind subjektiv, es gibt keine objektive Erkenntnis der Kriterien des richtigen Rechts V. Befolgungsthese: Die Normen des Rechts sind auf jeden Fall zu befolgen IV. Wichtig: Die Thesen 2,3 und 5 sind von heutigen Rechtspositivsten umstritten und müssen als kritisch betrachtet werden Recht und Gerechtigkeit bei Aristoteles Distributive Gerechtigkeit (= verteilende Gerechtigkeit): Wie soll der Staat seine Bürger belohnen, also wie sollen die Güter verteilt werden ? Zentrales Prinzip: Gleiche bekommen Gleiches und Ungleiche bekommen Ungleiches → nicht alle Menschen bekommen das gleiche, denn nicht alle Menschen sind gleich Das zu Verteilende Gut muss in angemessener Relation zu den Empfängern stehen → gleiche Fälle werden gleichbehandelt, aber der der mehr leistet erhält auch mehr; Jedem das Angemessene Kommutative Gerechtigkeit (= ausgleichende Gerechtigkeit): Ausgleich zwischen dem Vorteil des einen und dem Nachteil des anderen Verrechnungsprinzip zum Ausgleichen von Ungerechtigkeit: arithmetische Proportionalität Es ist unwichtig ob beispielweise ein Anständiger Mensch Ehebruch begeht oder ein Schlechter →Gesetz betrachtet nur den Unterschied des angerichteten Schadens → Richter versucht den verursachten Schaden durch Strafe auszugleichen Gerechte Verteilung von Gütern und Chancen - John Rawls Hineinversetzen in eine Art ,,Urzustand": ➜ Schleier des Nichtwissens: Wie würden wir die Gerechte Verteilung von Gütern entscheiden, wenn wir nicht wissen würden in welche Position in der Gesellschaft wir hinein geboren werden würden. Dinge wie Rasse, Sexualität, Geschlecht etc. würden wir unter dem Schleier des Nichtwissen auch nicht wissen; Gerechtigkeitsprinzipien nach Rawls: Alle haben den Anspruch auf gleiche größtmögliche Freiheit Bedingungen unter denen soziale und ökonomische Ungleichheiten akzeptabel sind: a. Alle müssen die gleiche Chance auf Ämter und Positionen in der Gesellschaft haben b. I. II. Kommunitaristische Kritik an Rawls/am Liberalismus Kritik an der Universalität von Rawls Gedankenexperiment → auf die Individuen kann nicht genau genug eingegangen werden Leben nach der goldenen Regel - Kommunitaristen Verbindung der guten Elemente des alten mit den guten Anteilen des Neuen Persönliche Freiheit, soziale Ordnung & das Gleichgewicht zwischen den Beiden Goldene Regel: „Respektiere die soziale Ordnung der Gesellschaft genau so, wie du möchtest, dass die Gesellschaft deine persönliche Freiheit respektiert" Gesellschaft wird auf den „richtigen" Weg gebracht, durch eine Art von sozialem Druck/Ermutigung und Nichtzulassen kleiner Delikte um große Verbrechen zu verhindern Schuld und Strafe Begriffsklärung von Schuld Differenzprinzip: Diese Ämter sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie den am wenigsten begünstigten einer Gesellschaft den größten Vorteil bringen → Selbst Ungleichheiten können gerecht sein, wenn sie demjenigen zugutekommen, die am wenigsten haben I. Moralisch schuldig ist jemand, der nach freier Entscheidung gegen sein Gewissen und sittliche Normen verstößt Rechtlich schuldig ist jemand, der faktisch gegen die Gesetze verstößt (die Intention ist hierbei egal) II. Moralisch schuldig & rechtlich unschuldig: Missachtung der Gebote der Pflicht aus Eigeninteresse, deren Erfüllung rechtlich nicht verbindlich ist Moralisch unschuldig & rechtlich schuldig: Verbrechen unter illegitimen Herrschaft Begriffsklärung von Sünde I. II. Sünde als gestörtes Verhältnis des Menschen zu Gott Sünde als Übertretung eines religiösen Gebotes Sündenverhältnisse: Gott Is Mensch 7 Mensch Ź Mensch <> Mitmenschen Biblische Verstöße in der Urgeschichte: 1. Der Mensch sündigt, da er kein Vertrauen in Gott hat und seinen Versprechen misstraut 2. Der Mensch vergeht sich gegen seine Mitmenschen 3. Der Mensch wird maßlos und will übermenschlich werden 4. Der Mensch missbraucht seine technischen Möglichkeiten aufgrund seiner Herrschsucht und Angst Wurzel der Schuld des Menschen ist die Sünde (die durch Adam, als Repräsentant der ganzen Menschheit, begangen wurde) → Der Mensch wird schuldbehaftet geboren und muss sich erst durch die Taufe reinwaschen → Kein Leben ohne Schuld Durch die Sünde, also der Absonderung von Gott, kommt es zu Sünden wie Hass, Neid, Mord, Raub ... Sittliche Schuld Sittliche Schuld ist die Schuld im moralischen Sinne und als „Vorwerfbarkeit einer Normübertretung“; Sanktionsinstanz ist hierbei das eigene Gewissen Fallbeispiel: Der Schuldranzen (Anprobieren von Schulranzen im Einzelhandel, aber im Internet für deutlich billiger bestellt) Frage: Ist das ok, diese dann im Internet zu bestellen? Antwort: Es kommt auf die Absicht drauf an. Wenn man von vornherein geplant hat den Schulranzen im Internet zu bestellen ist das nicht ok → Wirkt wie eine Lüge, Tatbestand der Täuschung Wenn es jedoch grundsätzlich der Plan war den Ranzen auch dort zu kaufen ist es legitim Rechtliche Schuld Schuldprinzip: Schuld ist eine Voraussetzung für Strafe und die Strafhöhe wird durch die Schuld begrenzt Schuldvoraussetzungen: 1. Schuldfähigkeit des Täters; Schuldunfähig sind... Kinder bis 14 Jahre ...Täter, die krankhaft seelisch Störungen aufweisen ...Täter, die tiefgreifende Bewusstseinsstörungen haben ...Täter, die an Schwachsinn oder andere seelische Störungen leiden 2. Die Prüfung spezieller Schuldmerkmale ➜ Nicht die Handlung wird beurteilt, sondern die Absicht dieser 3. Die Schuldform Vorsatz: - absichtlich: Handlung hat die Straftat als Ziel - wissentlich: Täter weiß, dass die Handlung eine Straftat ist - bedingt vorsätzlich: nimmt die Möglichkeit einer Straftat in Kauf Fahrlässigkeit: Unabsichtliche Straftat aufgrund von Unaufmerksamkeit 4. Unrechtsbewusstsein und Fehlen von ,,Entschuldigungsgründen" Unrechtsbewusstsein: ,,Verbotsirrtum", der Täter wusste nicht, dass er rechtswidrig handelte §17 StGB: „Entschuldigungsgründe": in bestimmten Situationen sind rechtswidrige Handlungen erlaubt, wenn z.B. Lebensgefahr herrscht - Straftheorien - Aussagen über die Rechtfertigung des Strafrechts Straftheorien absolute Straft. Geid: Sune, Vergeltung Generalpravention auf Allgemeinket. 4 relative Straftheorie ↳ Wiederholung einer Straftat soll verhindert werden Täter-Opfs-Ausglech Spezialprivation * 4 auf der Tator negative G. positive G Abschreckung möglice stärkung des Täter Rechtsbewusstsein negative S Abschreckung des Individuums Täters positive f Resozialising des Taters Merke: Negatives XY dient immer der Abschreckung *Täter-Opfer-Ausgleich: Auf den Täter wird durch Konfrontation eingewirkt und dem Opfer wird eine Möglichkeit zur Überwältigung gegeben Strafrechtstheorien: Strafrechtstheorien beschäftigen sich damit, ob bei der Strafzumessung mehr die Tat oder mehr der Täter im Vordergrund stehen soll Tatstrafrecht: betont die Beziehung der Strafe zur Tat; man setzt den Täter und die Tat in eins, da man davon ausgeht, dass jeder aus freiem Willen heraus gehandelt hat Vergleich mit: Absolute Straftheorie + Generalprävention Täterstraferecht: Tat als Folge von determinierten Handlungsabläufen; Orientiert sich an der Persönlichkeit des Täters, d.h. an der Lebensgeschichte und den Faktoren, mit denen man auf den Täter in positive Richtung Einfluss nehmen will Vergleiche mit: Individualprävention
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Befolgungsthese: Die Normen des Rechts sind auf jeden Fall zu befolgen IV. Wichtig: Die Thesen 2,3 und 5 sind von heutigen Rechtspositivsten umstritten und müssen als kritisch betrachtet werden Recht und Gerechtigkeit bei Aristoteles Distributive Gerechtigkeit (= verteilende Gerechtigkeit): Wie soll der Staat seine Bürger belohnen, also wie sollen die Güter verteilt werden ? Zentrales Prinzip: Gleiche bekommen Gleiches und Ungleiche bekommen Ungleiches → nicht alle Menschen bekommen das gleiche, denn nicht alle Menschen sind gleich Das zu Verteilende Gut muss in angemessener Relation zu den Empfängern stehen → gleiche Fälle werden gleichbehandelt, aber der der mehr leistet erhält auch mehr; Jedem das Angemessene Kommutative Gerechtigkeit (= ausgleichende Gerechtigkeit): Ausgleich zwischen dem Vorteil des einen und dem Nachteil des anderen Verrechnungsprinzip zum Ausgleichen von Ungerechtigkeit: arithmetische Proportionalität Es ist unwichtig ob beispielweise ein Anständiger Mensch Ehebruch begeht oder ein Schlechter →Gesetz betrachtet nur den Unterschied des angerichteten Schadens → Richter versucht den verursachten Schaden durch Strafe auszugleichen Gerechte Verteilung von Gütern und Chancen - John Rawls Hineinversetzen in eine Art ,,Urzustand": ➜ Schleier des Nichtwissens: Wie würden wir die Gerechte Verteilung von Gütern entscheiden, wenn wir nicht wissen würden in welche Position in der Gesellschaft wir hinein geboren werden würden. Dinge wie Rasse, Sexualität, Geschlecht etc. würden wir unter dem Schleier des Nichtwissen auch nicht wissen; Gerechtigkeitsprinzipien nach Rawls: Alle haben den Anspruch auf gleiche größtmögliche Freiheit Bedingungen unter denen soziale und ökonomische Ungleichheiten akzeptabel sind: a. Alle müssen die gleiche Chance auf Ämter und Positionen in der Gesellschaft haben b. I. II. 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Moralisch schuldig ist jemand, der nach freier Entscheidung gegen sein Gewissen und sittliche Normen verstößt Rechtlich schuldig ist jemand, der faktisch gegen die Gesetze verstößt (die Intention ist hierbei egal) II. Moralisch schuldig & rechtlich unschuldig: Missachtung der Gebote der Pflicht aus Eigeninteresse, deren Erfüllung rechtlich nicht verbindlich ist Moralisch unschuldig & rechtlich schuldig: Verbrechen unter illegitimen Herrschaft Begriffsklärung von Sünde I. II. Sünde als gestörtes Verhältnis des Menschen zu Gott Sünde als Übertretung eines religiösen Gebotes Sündenverhältnisse: Gott Is Mensch 7 Mensch Ź Mensch <> Mitmenschen Biblische Verstöße in der Urgeschichte: 1. Der Mensch sündigt, da er kein Vertrauen in Gott hat und seinen Versprechen misstraut 2. Der Mensch vergeht sich gegen seine Mitmenschen 3. Der Mensch wird maßlos und will übermenschlich werden 4. 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Die Schuldform Vorsatz: - absichtlich: Handlung hat die Straftat als Ziel - wissentlich: Täter weiß, dass die Handlung eine Straftat ist - bedingt vorsätzlich: nimmt die Möglichkeit einer Straftat in Kauf Fahrlässigkeit: Unabsichtliche Straftat aufgrund von Unaufmerksamkeit 4. Unrechtsbewusstsein und Fehlen von ,,Entschuldigungsgründen" Unrechtsbewusstsein: ,,Verbotsirrtum", der Täter wusste nicht, dass er rechtswidrig handelte §17 StGB: „Entschuldigungsgründe": in bestimmten Situationen sind rechtswidrige Handlungen erlaubt, wenn z.B. Lebensgefahr herrscht - Straftheorien - Aussagen über die Rechtfertigung des Strafrechts Straftheorien absolute Straft. 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