Naturrecht und Rechtspositivismus
Die Debatte zwischen Naturrecht und Rechtspositivismus ist fundamental für das Verständnis von Rechtsphilosophie.
Das Naturrecht lässt sich in drei Hauptströmungen unterteilen:
- Kosmologisches Naturrecht: Beruft sich auf Gott und die von ihm gestiftete Weltordnung.
- Anthropologisches Naturrecht: Begründet Recht mit dem Wesen und der Natur des Menschen.
- Rationales Naturrecht: Sieht Recht als das, was der menschlichen Vernunft entspricht.
Definition: Naturrecht ist die Vorstellung, dass es übergeordnete, universelle Rechtsprinzipien gibt, die unabhängig von menschlichen Gesetzen existieren.
Der Rechtspositivismus hingegen basiert auf folgenden Grundlagen:
- Neutralitäts-/Trennungsthese: Moral und Recht sind getrennt zu betrachten.
- Gesetzesthese: Nur vom Gesetzgeber erlassene Gesetze fallen unter den Rechtsbegriff.
- Subsumtionsthese: Die Anwendung erfolgt durch wertungsfreie rechtliche Prüfung.
- Subjektivismusthese: Maßstäbe "richtigen" Rechts sind subjektiv.
- Befolgungsthese: Rechtsnormen sind in jedem Fall zu befolgen.
Highlight: Die strikte Trennung von Recht und Moral ist ein Kernprinzip des Rechtspositivismus.
Es ist wichtig zu beachten, dass einige dieser Thesen, insbesondere die Gesetzesthese, die Subsumtionsthese und die Befolgungsthese, von modernen Rechtspositivisten kritisch hinterfragt werden.






