Das politische System Deutschlands basiert auf wichtigen demokratischen Grundprinzipien und Strukturen.
Das Bundesstaatsprinzip ist eines der fundamentalen Organisationsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Aufteilung der staatlichen Gewalt zwischen dem Bund und den 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat dabei seine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Die Verfassungsorgane spielen hierbei eine zentrale Rolle: Der Bundestag als Volksvertretung, der Bundesrat als Ländervertretung, der Bundespräsident als Staatsoberhaupt, die Bundesregierung unter Führung des Bundeskanzlers und das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung. Diese Organe arbeiten im Rahmen der Gewaltenteilung zusammen und kontrollieren sich gegenseitig.
Im Gegensatz zur direkten Demokratie, wie sie beispielsweise in der Schweiz praktiziert wird, basiert das deutsche System hauptsächlich auf dem Prinzip der repräsentativen Demokratie. Während die direkte Demokratie den Bürgern unmittelbare Mitbestimmung durch Volksabstimmungen ermöglicht, werden in Deutschland politische Entscheidungen überwiegend von gewählten Vertretern getroffen. Das Rechtsstaatsprinzip garantiert dabei, dass alles staatliche Handeln an Recht und Gesetz gebunden ist. Die Bundestreue verpflichtet Bund und Länder zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Zusammenarbeit. Diese Grundprinzipien sorgen für ein ausgewogenes System der Macht- und Kompetenzverteilung, das sowohl die Einheit des Gesamtstaates als auch die Eigenständigkeit der Länder gewährleistet.