Die Bundesländer und das föderale System Deutschlands
Das Bundesstaatsprinzip ist ein fundamentales Merkmal der deutschen Staatsordnung. Die Bundesländer besitzen eigene Staatsqualität und verfügen über Landesverfassungen, die unabhängig neben dem Grundgesetz bestehen. Diese föderale Struktur gewährleistet eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern.
Definition: Das Bundesstaatsprinzip bedeutet, dass die staatlichen Aufgaben zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt sind. Keine Ebene kann die Befugnisse der anderen einseitig beschneiden.
Die Gemeinden, obwohl sie keine eigene staatliche Ebene bilden, übernehmen wichtige Verwaltungsaufgaben. Zu ihren Pflichtaufgaben gehören die Müllabfuhr, Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, Straßenreinigung sowie der öffentliche Nahverkehr. Auch die Kinderbetreuung und der Bau von Schulgebäuden fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind in einem komplexen System der Gewaltenverschränkung miteinander verbunden. Besonders deutlich wird dies bei Grundgesetzänderungen, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erfordern. Diese Struktur gewährleistet die Bundestreue und verhindert Machtkonzentration durch gegenseitige Kontrolle.