Die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung in Deutschland basieren auf dem BBiG (Berufsbildungsgesetz) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Der BBiG Ausbildungsvertrag ist das zentrale Dokument zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem. Die Mindestinhalte Ausbildungsvertrag BBiG umfassen wesentliche Aspekte wie Art, Gliederung und Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen, Vergütung und Urlaubsanspruch. Besonders wichtig ist die Probezeit Ausbildung, die mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen darf. In dieser Zeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Probezeit Ausbildung 6 Monate ist nur in speziellen Ausbildungsberufen wie der Pflege möglich.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten die besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses regelt unter anderem die maximale Arbeitszeit (nicht mehr als 8 Stunden täglich), Pausenzeiten und verbotene Arbeiten. Arbeitgeber haben eine besondere Aufsichtspflicht Azubis unter 18 und müssen sicherstellen, dass jugendliche Auszubildende vor der Aufnahme der Ausbildung eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Die Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeit sieht vor, dass Jugendliche nicht vor 6 Uhr morgens und nicht nach 20 Uhr arbeiten dürfen. Zudem müssen regelmäßige Pausen eingehalten werden: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit und Entwicklung junger Menschen in der Ausbildung.