Der BBiG Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben. Er enthält wichtige Informationen wie Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Arbeitszeiten, Vergütung und Urlaubsanspruch. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags fest, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Besondere Bestimmungen gelten für minderjährige Auszubildende gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Probezeit in der Ausbildung darf laut BBiG zwischen einem und vier Monaten betragen.
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