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Wirtschaftslehre Lernzettel
Aleyna
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Lernzettel
Hier sind von mir selbst erstellte Lernzettel zu den Themen : -
Pflichten des Azubis & Rechte des AGS Pflichten des Azubis=; -Lernpflicht = Azubi muss bemüht sein, sich notlige Kenntnisse und fanghaiten anzweignen. - Sorgfaltspflicht= Azubi muss Then abertrageners. Arbeten sorgfältig ausführen Gehorsamspflicht = Weisungen des Ausbilders. Sind zu befolgen Pflicht zum Berufsschulbesuch - Pflicht, schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen - - Schweigepflicht -Pflicht zur Einhaltung des Wettbewerbsverboot = dem Ausbildenden darf keine Konkurrenz gemacht werden. =Die nichteinhaltung der Rechte / Pflichten hann zur ex fistleeen Kündigung berechtigen und zu Schadenersatzpflicht führen. 4. Berufsausbildungsvertrag Welche Gesetze regeln die Berufsaus- bilding? ( -Berudsbildungsgesetz (BBOG) -Handwerfasordnung (HWO) -Jugendarbeitsschutzgesetz Wer kontrolliert die Verträge? -Die Zuständigen Ausbildungs- Rammern (z. B.IHK, ZĀK, AK...) Probezeit, win 1 monat, max. 4 wonate Kündiguing, Azubi - fristlos oder 4 Wochen frist, Angabe eines Grundes, z. B. Beruds wechsel! Perutsaufgabe, Z.B. Beleidigung, tateschkeit nur aus wichtigen Gruns Arbeitgeber / - Our fristlos, nur aus einere wichtigen Grund (z. B. Diebstahl) Eine Kündigung muss immer schriflich erfolgen, sonst nicht gültig. ареде Denzelled WIRTSCHAFTS Sozialversicherungen. Gesetzliche Krankenversicherung=" Träger: Die Krankenkassen Leistung übernimmt medizinische Leistungen Aufgaben: und kosten zur Gesundharts vorsorge - Gesundheitliche Prävention, -finanzielle Absicherung -Versichert bei Krankheit Beitragssatz: A 67,3% + AN 7,₁3% = 214,6% evtl. 1,1% zusadz von AN / des Bruttbeinkommens - Gesetzliche Unfallversicherung : Träger: Berufsgenossenschaft Leistung: Zuständig für Arbeitsbedingte Aufgaben: Unfälle, Krankheiten und Gesundheitsgefahren -bezahlt Reha -Unfälle die auf dem Arbeitsweg passieren -Unfälle während Montage Beitrag: Bezahlt nur der A6 (1,3%) -Gesetzliche Rentenversicherung :. Träger: Deutscher Rentenversicherungsbund, t Regionale Träger der Rentenversicherung Aufgaben / Leistungen: Höße der Bente richtet sich nach Böhe des Arbutsverdienstes --Je Rüber die Rober die individuelle Rente Beitragssatz:...
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18,6% des Bruttoeinkommens. DAG 9,3%. AN 9,3% desto Gesetzliche Arbeitslosenversicherung... Träger : Bundesagentur für Arbeit Aufgaben / Leistungen: - zahlt Arbeitslosengeld, kurgarbeitergeld, schlechtwettergeld, Konkursausfall geld. -Zahlt Hartz IV -> (wird aus Steuer- mitteln gezahlt -freibeträge für Kinder und für Altersversorgung Beitragssatz: 2,4% =AN12% A6A2% (Kurzarbeitergeld = Arbeitslose 60%. von Bruttogehalt twit kind Gesetzliche Pflegeversicherung!, Träger: läuft über die Kranfenfaassen, (evtl. auch Rentenversicherung) Aufgaben! : - übernimmt kosten für die Pflege Geistungen -betreuung durch Ambulante 1. Pelage dienste Beitragssatz: 3,05% → Kinderlose ab 23 Jahren und nach 1940 geborene zahlen 0,25% mehr. 5. Rechte und Pflichten AG/AN Pflichten des Ausbildenden = Rechte des Auszubildenden Rechte des Azubis:/ - Ausbildungspflicht - Vermittlung von Kenntnissen, fertigkeiten Handlungsfähigkeiten - Kostenlose Bereitstellung der Ausbildungst mittel -Freistellung for Beruchschule -Fürsorgepflicht: Zahlung der Beiträge für gesetzl. Sozialversicherung, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Beachtung der Undall- schutzbestimmungen. -Beruls spezifische Arbeiten: AG darfinur Arbeiten anordnen, die zun Beruf gehören. Pelicht zur Ausstellung eines Zeugnisses 3. Prinzipien der Sozialversicherung 1. Versicherungspflicht: 90% der deutschen sind bei den Sozialversicherungen pleichtversichert und deshalb gegen große ·Lebensrisiken finanziell geschützt. 2. Beitragsfinanzierung: AG+AN finanzieren Sozialversicherungen aber fire Beiträge. Wenn thre beide gleich viel zahten nennt man das paritädisch. 3. Solidarität:-Versicherten tragen die Risiken solidarisch (gemeinsam). Alle sind gleich abgesichert (z. B. Jung,alt, gut schlecht. verdienende). Unabhängig von den Beiträgen. 4. Aquivalenz: Hoße der Leistung, die ein Versicherter erhält, ist abhängig Röke der Beiträge, die er in der Erwerbs- phase gezahlt hat. von der S. Seltstverwaltung: Die Träger der Sozialversicherung erfüllen alle Steverungs- aufgaben eigenverantwortlich, also organisatorisch und thankell wabhängig. 2. Lohnabrechnung 7,3% 93% 1,2%. 1,525%. Abzüge) = - Sozialversicherungen (KV, UV, RV.AV, PV) lohn Vom Brutto) - Lohnsteuer... -Kirchensteuer 9%. Solidaritätszuschlag S.SA. - NETTO LOHN Wie errechnen sich die Beiträge ?! •Sozialversicherungen werden von dem Bruttogehalt berechnet. 2.B. Krankenversicherung 7,3% immer vorgegeten - Bruttogehalt isooe 1 = 1500·7,3 109, 50€ 100 = - Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag werden von der Lohnsteuer berechnet. 7.B. Kirchensteuer 9% Pummer vorgegeben=Lohnsteuer 71.33€ 71,339 100 = 6,42€
Wirtschaftslehre Lernzettel
Aleyna
12
Lernzettel
Hier sind von mir selbst erstellte Lernzettel zu den Themen : -
Tarifverträge und Sozialversicherungen
48
12
2
Personalverrechnung - Rechnungswesen/Unternehmensrechnung
12
12
6
Versicherungen
2
10
Bruttolohn und Nettolohn
16
8/9/10
Pflichten des Azubis & Rechte des AGS Pflichten des Azubis=; -Lernpflicht = Azubi muss bemüht sein, sich notlige Kenntnisse und fanghaiten anzweignen. - Sorgfaltspflicht= Azubi muss Then abertrageners. Arbeten sorgfältig ausführen Gehorsamspflicht = Weisungen des Ausbilders. Sind zu befolgen Pflicht zum Berufsschulbesuch - Pflicht, schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen - - Schweigepflicht -Pflicht zur Einhaltung des Wettbewerbsverboot = dem Ausbildenden darf keine Konkurrenz gemacht werden. =Die nichteinhaltung der Rechte / Pflichten hann zur ex fistleeen Kündigung berechtigen und zu Schadenersatzpflicht führen. 4. Berufsausbildungsvertrag Welche Gesetze regeln die Berufsaus- bilding? ( -Berudsbildungsgesetz (BBOG) -Handwerfasordnung (HWO) -Jugendarbeitsschutzgesetz Wer kontrolliert die Verträge? -Die Zuständigen Ausbildungs- Rammern (z. B.IHK, ZĀK, AK...) Probezeit, win 1 monat, max. 4 wonate Kündiguing, Azubi - fristlos oder 4 Wochen frist, Angabe eines Grundes, z. B. Beruds wechsel! Perutsaufgabe, Z.B. Beleidigung, tateschkeit nur aus wichtigen Gruns Arbeitgeber / - Our fristlos, nur aus einere wichtigen Grund (z. B. Diebstahl) Eine Kündigung muss immer schriflich erfolgen, sonst nicht gültig. ареде Denzelled WIRTSCHAFTS Sozialversicherungen. Gesetzliche Krankenversicherung=" Träger: Die Krankenkassen Leistung übernimmt medizinische Leistungen Aufgaben: und kosten zur Gesundharts vorsorge - Gesundheitliche Prävention, -finanzielle Absicherung -Versichert bei Krankheit Beitragssatz: A 67,3% + AN 7,₁3% = 214,6% evtl. 1,1% zusadz von AN / des Bruttbeinkommens - Gesetzliche Unfallversicherung : Träger: Berufsgenossenschaft Leistung: Zuständig für Arbeitsbedingte Aufgaben: Unfälle, Krankheiten und Gesundheitsgefahren -bezahlt Reha -Unfälle die auf dem Arbeitsweg passieren -Unfälle während Montage Beitrag: Bezahlt nur der A6 (1,3%) -Gesetzliche Rentenversicherung :. Träger: Deutscher Rentenversicherungsbund, t Regionale Träger der Rentenversicherung Aufgaben / Leistungen: Höße der Bente richtet sich nach Böhe des Arbutsverdienstes --Je Rüber die Rober die individuelle Rente Beitragssatz:...
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Schule. Endlich einfach.
18,6% des Bruttoeinkommens. DAG 9,3%. AN 9,3% desto Gesetzliche Arbeitslosenversicherung... Träger : Bundesagentur für Arbeit Aufgaben / Leistungen: - zahlt Arbeitslosengeld, kurgarbeitergeld, schlechtwettergeld, Konkursausfall geld. -Zahlt Hartz IV -> (wird aus Steuer- mitteln gezahlt -freibeträge für Kinder und für Altersversorgung Beitragssatz: 2,4% =AN12% A6A2% (Kurzarbeitergeld = Arbeitslose 60%. von Bruttogehalt twit kind Gesetzliche Pflegeversicherung!, Träger: läuft über die Kranfenfaassen, (evtl. auch Rentenversicherung) Aufgaben! : - übernimmt kosten für die Pflege Geistungen -betreuung durch Ambulante 1. Pelage dienste Beitragssatz: 3,05% → Kinderlose ab 23 Jahren und nach 1940 geborene zahlen 0,25% mehr. 5. Rechte und Pflichten AG/AN Pflichten des Ausbildenden = Rechte des Auszubildenden Rechte des Azubis:/ - Ausbildungspflicht - Vermittlung von Kenntnissen, fertigkeiten Handlungsfähigkeiten - Kostenlose Bereitstellung der Ausbildungst mittel -Freistellung for Beruchschule -Fürsorgepflicht: Zahlung der Beiträge für gesetzl. Sozialversicherung, Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Beachtung der Undall- schutzbestimmungen. -Beruls spezifische Arbeiten: AG darfinur Arbeiten anordnen, die zun Beruf gehören. Pelicht zur Ausstellung eines Zeugnisses 3. Prinzipien der Sozialversicherung 1. Versicherungspflicht: 90% der deutschen sind bei den Sozialversicherungen pleichtversichert und deshalb gegen große ·Lebensrisiken finanziell geschützt. 2. Beitragsfinanzierung: AG+AN finanzieren Sozialversicherungen aber fire Beiträge. Wenn thre beide gleich viel zahten nennt man das paritädisch. 3. Solidarität:-Versicherten tragen die Risiken solidarisch (gemeinsam). Alle sind gleich abgesichert (z. B. Jung,alt, gut schlecht. verdienende). Unabhängig von den Beiträgen. 4. Aquivalenz: Hoße der Leistung, die ein Versicherter erhält, ist abhängig Röke der Beiträge, die er in der Erwerbs- phase gezahlt hat. von der S. Seltstverwaltung: Die Träger der Sozialversicherung erfüllen alle Steverungs- aufgaben eigenverantwortlich, also organisatorisch und thankell wabhängig. 2. Lohnabrechnung 7,3% 93% 1,2%. 1,525%. Abzüge) = - Sozialversicherungen (KV, UV, RV.AV, PV) lohn Vom Brutto) - Lohnsteuer... -Kirchensteuer 9%. Solidaritätszuschlag S.SA. - NETTO LOHN Wie errechnen sich die Beiträge ?! •Sozialversicherungen werden von dem Bruttogehalt berechnet. 2.B. Krankenversicherung 7,3% immer vorgegeten - Bruttogehalt isooe 1 = 1500·7,3 109, 50€ 100 = - Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag werden von der Lohnsteuer berechnet. 7.B. Kirchensteuer 9% Pummer vorgegeben=Lohnsteuer 71.33€ 71,339 100 = 6,42€