Der Paragraf 218 StGB regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche und ist Teil eines komplexen Systems zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich strafbar, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die wichtigste Regelung ist die sogenannte Beratungsregelung: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche ist ein Abbruch nach verpflichtender Beratung und einer dreitägigen Bedenkzeit möglich. Die Schwangerschaftsabbruch Beratung muss in einer anerkannten Beratungsstelle erfolgen und wird mit einem Beratungsschein dokumentiert. Die Termin Abtreibung Wartezeit beträgt mindestens drei Tage nach der Beratung.
Nach der 12. Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation erlaubt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bei medizinischer Indikation vollständig, bei sozialer Indikation nur bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit. Der Ablauf einer Abtreibung kann entweder medikamentös (bis zur 9. Woche) oder operativ erfolgen. Die häufigsten Gründe für Abtreibung sind laut Statistik soziale und wirtschaftliche Faktoren, gefolgt von medizinischen Gründen. Der Paragraf 218 wurde im Laufe der Geschichte mehrfach reformiert, zuletzt durch die Streichung des Paragraf 219a, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelte. Die aktuelle Gesetzgebung versucht, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zu schaffen.