Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland. Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich rechtswidrig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben.
• Die Abtreibung nach der 12. Woche ist nur bei medizinischer Indikation erlaubt
• Der Schwangerschaftsabbruch Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Eingriff erfolgen
• Bei der Häufigsten Gründe für Abtreibung Statistik spielen medizinische, kriminologische und soziale Indikationen eine Rolle
• Die Kosten werden von der Krankenkasse nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation übernommen