- Sterbehilfe
- Aktive Sterbehilfe gemäß § 216 StGB
- Indirekte Sterbehilfe im Rahmen palliativer Versorgung
- Beihilfe zum Suizid und die Straffreiheit
- Passive Sterbehilfe gemäß § 217 StGB
In Deutschland ist aktive Sterbehilfe gemäß § 216 StGB strafbar, während indirekte Sterbehilfe im Rahmen palliativer Versorgung erlaubt ist. Die Beihilfe zum Suizid ist nur straffrei, wenn der Patient letztlich selbst handelt. Passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, ist gemäß § 217 StGB straffrei und ethisch sowie rechtlich genau definiert.