Prävention und Resozialisierung im Strafrecht
Die Generalprävention ist ein zentrales Konzept in den Straftheorien. Sie zielt darauf ab, durch die Bestrafung eines Täters die gesamte Gesellschaft von der Begehung von Straftaten abzuschrecken. Die Theorie besagt, je schneller und härter die Strafe, desto effektiver sei die abschreckende Wirkung.
Die negative Generalprävention fokussiert sich auf die Abschreckung potenzieller Täter, indem sie die Konsequenzen für Vergehen deutlich macht. Ein Vorteil dieses Ansatzes ist die klare Botschaft an die Gesellschaft. Allerdings zeigt sich in der Praxis oft eine geringe Wirksamkeit, da der Drang, Verbotenes zu tun, manchmal sogar steigen kann.
Die positive Generalprävention hingegen betont die Notwendigkeit der Normbekräftigung und der Aufrechterhaltung des Rechtsbewusstseins in der Gesellschaft. Sie soll das Vertrauen in die Rechtsordnung stärken und dadurch indirekt Straftaten verhindern.
Example: Ein Beispiel für positive Generalprävention wäre die öffentliche Berichterstattung über Gerichtsurteile, die das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung stärken soll.
Die Spezialprävention richtet sich direkt an den Täter und soll ihn von der Begehung weiterer Straftaten abhalten. Sie unterteilt sich in negative und positive Aspekte:
- Negative Spezialprävention zielt darauf ab, den Täter durch die Strafe abzuschrecken.
- Positive Spezialprävention fokussiert sich auf die Resozialisierung und Erziehung des Täters, oft durch den Aufenthalt in einer Strafvollzugsanstalt.
Definition: Spezialprävention ist die gezielte Einwirkung auf einen Straftäter, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten und in die Gesellschaft zu reintegrieren.
Die Vereinigungstheorie versucht, Elemente der absoluten und relativen Straftheorien zu kombinieren. Es gibt zwei Hauptansätze:
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Vergeltende Vereinigungstheorien: Die Strafe dient sowohl der Vergeltung als auch der Spezial- und Generalprävention, wobei präventive Strafzwecke nur im Rahmen des gerechten Schuldausgleichs verfolgt werden.
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Präventive Vereinigungstheorien: Die Aufgaben des Strafrechts werden allein in der Spezial- und Generalprävention gesehen.
Highlight: Die Vereinigungstheorie versucht, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl vergeltende als auch präventive Aspekte der Strafe berücksichtigt.