Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft, bei dem sich beide Vertragspartner zur Erfüllung bestimmter Leistungen verpflichten. Für dein BWL Studium ist das Verständnis von Kaufverträgen essenziell.
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande:
- Antrag (einseitige Willenserklärung des Anbietenden)
- Annahme (Zustimmung durch den Empfänger)
Der Zugang der Annahme muss rechtzeitig erfolgen - bei anwesenden Personen sofort, bei abwesenden mit einem gleichschnellen Kommunikationsmittel wie das Angebot.
Rechtsgeschäfte können einseitig (durch eine Willenserklärung wirksam, z.B. Testament) oder mehrseitig sein (mindestens zwei Willenserklärungen, z.B. Mietvertrag). Wichtig ist der Inhalt des Kaufvertrages nach BGB, der Art der Ware, Menge, Preis und Lieferbedingungen festlegt.
Manche Rechtsgeschäfte sind nichtig (von Anfang an ungültig) oder anfechtbar (bis zur Anfechtung gültig). Eine Kaufvertrag Zusammenfassung sollte stets diese rechtlichen Aspekte berücksichtigen.
Praxistipp: Bei schriftlichen Kaufverträgen solltest du besonders auf die präzise Beschreibung der Art der Ware achten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden!