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Basic der Internationalen Geschäftsfällen

8.1.2021

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BW-Schularbeit
Internationale Geschäftstätigkeit:
1. Bedeutung des Außenhandels
Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates sta
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Internationale Geschäftstätigkeit:
1. Bedeutung des Außenhandels
Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates sta
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1. Bedeutung des Außenhandels
Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates sta
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1. Bedeutung des Außenhandels
Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates sta
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Internationale Geschäftstätigkeit:
1. Bedeutung des Außenhandels
Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates sta
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Internationale Geschäftstätigkeit:
1. Bedeutung des Außenhandels
Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates sta

BW-Schularbeit Internationale Geschäftstätigkeit: 1. Bedeutung des Außenhandels Den Gütertausch, der innerhalb der Grenzen eines Staates stattfindet, nennt man Binnenhandel. Wenn der Gütertausch mit anderen Ländern zustande kommt, spricht man von Außenhandel oder internationale Geschäftstätigkeit. Beim Außenhandel unterscheidet man zwei wichtige Formen: Import (Einfuhr) Export (Ausfuhr) Ursachen des Außenhandels Manche Güter können im eigenen Land nicht erzeugt oder gewonnen werden. (Bananen, Kaffee, Erdöl) Gewisse Länder haben sich auf die Produktion von bestimmten Gütern spezialisiert. (Skiproduktion in Österreich) Manche Länder produzieren von bestimmten Gütern mehr als im Inland benötigt wird. (Käse aus Holland) Bestimmte Produkte haben ein gutes Image und werden deswegen auch im Ausland verkauft. (Swarovski, Red Bull) Bedeutung des Außenhandels für Österreich In Österreich ist jeder zweite Arbeitsplatz direkt oder indirekt von Export abhängig. In Österreich verdienen wir sechs von zehn Euro durch Exporte. Mit ca. 35 % Anteil am heimischen Import und ca. 30% Anteil am heimischen Export ist Deutschland der Haupthandelsparnter Österreichs. Den größten Anteil der exportierten Güter machen dabei die Maschinenbauindustrie und der Fahrzeugbauaus. Eisen-, Stahl- und Metallwaren sowie chemische Erzeugnisse zählen zu den höchsten Exportvolumen. 2. Risiken, denen sich der Exporteur gegenübersieht Nur durch die bewusste Auseinandersetzung mit möglichen Risiken und Überlegungen zu deren Minimierung kann ein Außenhandelsgeschäft erfolgreich gestaltet werden. Die Risiken eines Exportgeschäfts lasse sich in drei Phasen gliedern: 1. Risiko VOR Lieferung der Ware Produktionsrisiko Absicherung durch: Höhere Anzahlung, Vorauszahlung, Zahlungsgarantie (Bank verspricht die...

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Zahlung an den Exporteur) 2. Risiken WÄHREND der Auslieferung der Ware Transportrisiko Absicherung durch: Incoterms (legen den Erfüllungsort der Lieferung im Außenhandel fest, Transportversicherung (Abdeckungen von Schäden aus Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Ware durch eine Versicherung) Politisches Risiko Absicherung durch Richtige Wahl des Erfüllungsortes der Lieferung Annahmerisiko Absicherung durch: höhere Anzahlung, Vorauszahlung, Zahlungsgarantie (Bank verspricht die Zahlung an den Exporteur), Dokumentenakkreditiv (Bank verspricht die Zahlung an den Exporteur, aber Importeur beantragt) 3. Risiken NACH der Auslieferung der Ware Zahlungsausfallsrisiko Absicherung durch: Höhere Anzahlung, Vorauszahlung, Zahlungsversprechen einer Bank, Staatliche Exportgarantie Refinazierungsrisiko Absicherung durch Wahl der richtigen Finanzierungsinstrument: Factoring (verkauf von Forderungen vor Fälligkeit an ein darauf spezialisierts Finanzinstitu), Günstige Exportfinanzierung durch OEKB (Österreichische Kontrollbank) Wechselkursrisiko Absicherung durch: Kurssicherungsinstrumente (z. B. Devisentermingeschäft) Risiko vor der Auslieferung der Ware Das Risiko besteht darin, dass der ausländische Auftraggeber Importeur während der Produktionsphase vom Kaufvertrag ungerechtfertigt zurücktriff oder in Konkurs geht. Risiko während der Auslieferung der Ware Treten während der Produktionsphase keine Probleme auf, dann gelangt die Ware nach Fertigstellung der Produktion plangemäß zur Auslieferung. Transportrisiko Probleme: Diebstahl, Verlust, Beschädigung, Verzögerung Politisches Risiko Probleme: Durch Politische Probleme kann die Ware nicht ausgeliefert werden (z. B. durch kriegerische Ereignisse, Unruhen oder Streiks) Darum führzeitig Vereinbaren welcher Ort als Erfüllungsort der Lieferung ist. Annahmerisiko Probleme: Dass der Importeur die vertragskonform gelieferte Ware aus irgendeinem Grund nicht annimmt oder die Annahme hinauszögert. Risiken nach Auslieferung der Ware Wenn Exporteur seinem offenen Restbetrag nicht zahlt. Refinanzierungrisiko Aufgrund eines längeren Zahlungsziels bei Exportgeschäften kann es zu Liquiditätsengpässen. Der Exporteur muss zur Überbrückung bis zum Eingang der Zahlung durch den Importeur rechtzeitig anderweitig für die seine Auszahlung Geld besorgen (d.h. eine Refinanzierung beschaffen). Dadurch kann er Liquiditätsengpässe und Refinazierungsrisiken infolge des eingeräumten Zahlungsziels vermeiden. Wechselkursrisiko Der Exporteur bezahlt aufgrund seines Firmensitzes in Österreich seine Mitarbeiter/innen und Lieferanten in Euro. Hat er jedoch mit ausländischen Importeuren z. B. den US-Dollar als Währung vereinbart, unterliegt er einem Wechselkursrisiko. Es kann sein das der Wechselkurs ungünstig entwickelt, der Exporteur würde weniger bekommen. Man spricht in diesem Fall von Kursverlust. Umgekehrt besteh auch die Chance auf Kursgewinn. 3. Risiken, denen sich der Importeur gegenübersieht Der Importeur als Käufer, insbesondere was die korrekte Erfüllung des Vertrages durch den Exporteur anlangt. Absicherung gegen Importrisiken Mit einer Bankgarantie kann sich der Importeur gegen eine Schlechte- oder Nichterfüllung des Kaufvertrages durch den Exporteur. Eine Bankgarantie ist demnach eine unwiderrufliche, schriftliche Verpflichtung einer Bank (die als Garantiegeber bezeichnet wird. 4. Absicherung durch Incoterms Geregelt wird der Erfüllungsort der Lieferung durch die Incoterms (International Commercial Terms) Im Incoterms unterscheidet man vier verschiedenen Gruppen: E-Abholklause Minimalklausel für Verkäufer Der Verkäufer hat der ufer die Ware nur auf seinem Gelände zur Verfügung zu stellen. Ab diesem Ort trägt der Käufer Transportkosten und -gefahren. (Einpunktklausel) Incoterm: EXW F-Übergabeklausel Käufer übernimmt Kosten für Haupttransport Der Verkäufer hat die Ware an einen vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben. Ab diesem Ort trägt der Käufer Transportkosten und -gefahren. (Einpunktklausel) Incoterms: FCA, FAS, FOB C-Absendeklauseln Verkäufer übernimmt Kosten für Haupttransport Der Verkäufer schließt den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten ab. Er trägt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort. Der Käufer trägt die Transportgefahren ab Übergabe an den ersten Frachtführer. (Zweipunktklausel) Incoterms: CFR, CIF, CPT, CIP D-Ankunftsklauseln Maximalklauseln für Verkäufer Der Verkäufer trägt alle Transportkosten und gefahren bis zur Ankunft der Ware am gennannten Bestimmungsort. (Einpunktklausel) Incoterms; DPU, DAP, DDP 5. Herkunftsnachweis und Genehmigung Ursprungszeugnis: dient zum Nachweis, dass eine Ware aus einem bestimmten Land kommt. (wichtiges Dokument) Warenverkehrsbescheinigung: dient als Ursprungsnachweis, um für Waren im Bestimmungsland eine Befreiung oder Minderung des Einfuhrzolls zu erreichen. Einfuhrgenehmigung/Ausfuhrgenehmigung: Ein Exporteur mitunter auch eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Einfuhrgenehmigung beschaffen, bevor er die Ware versende. Packliste: ist ein Verzeichnis der einzelnen Packstücke. Fakturen (Rechnungen) im Außenhandel Faktura (Handelsrechnung): Alle Daten für eine reibungslose Beförderung und Verzollung im Importland. Wichtig Zolltarifnummer und Ursprungsnachweis. Die Unterlagen sind auch für die Zollbehörde, Banken und Spediteure wichtig. Konsulatsfaktura: Dokument, in dem ein Konsulat bestätigt, dass der Betrag einer Faktura mit dem Handelswert der Ware übereinstimmt. Dokumentenakkreditiv Das Dokumentenakkreditiv und das Dokumenteninkasso spielen dabei zur Absicherung bestimmter Risiken eine besondere Rolle. Es sind mindestens 4 Parteien beteiligt: Auftragsgeber (Importeur), Begünstigter (Exporteur), Bank des Auftragsgebers, Bank des Begünstigeten Importeur verlangt von seiner Bank ein Akkreditiv mit Bestimmten Regelungen. Dem Exporteur steht nach der Lieferung eine Zahlung zu. Wenn nach zu seinen Gunsten ein Akkreditiv eröffnet wird so kann er sich sicher sein, dass er bei der Vorlage der Dokumente seine Zahlung erhält. Die Bank des Auftragsgeber nennt man die Akkreditivbank mit der Eröffnung eines Akkreditivs verspricht sie dem Exporteur die Zahlung des Festgelegten Betrages, wenn er bestimmte Dokumente vorlegt. Die Bank des Exporteurs wird auch avisierende Bank genannt, weil sie das Akkreditiv von der Bank des Importeurs erhält und dem Exporteur avisiert. Der Exporteur reicht die Dokumente an seine Bank, die dort geprüft wird und die Eröffnerbank überprüft erneuert die Dokumente auf Vollständigkeit und Echtheit, so erhält der Exporteur in wenigen Tagen sein Geld. 6. USP, Kundennutzen Kundennutzen: Ein Kunde entscheidet sich unter Wettbewerbsbedingungen immer für den Anbieter, der ihm den höchsten, von ihm tatsächlich wahrgenommenen Nutzen bietet