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Qualität und Quantität, Kaufverträge, usw
Zusammenfassung und Beispiele zu den Themen Qualität, Quantität und Kaufverträgen. Betriebswirtschaft in einer Handelsakademie. (HAK/HAS)
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Kaufvertrag
In diesem Know findet ihr alle wichtigen Bestandteile zum Kaufvertrag und wie man ihn beschließt.
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BW - Kaufvertrag
Bedingungen, Gesetze, Lieferklauseln
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Ausarbeitung Kaufverträge - Flashcards
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Lernzettel: Märkte
Themenübersicht: 1.0 Der Markt als ökonomisches Geschehen 2.0 Marktwirtschaft 3.0 Marktarten 4.0 Weitere Unterscheidung der Märkte 5.0 Markttypen 6.0 Schaubild: Übersicht zur Unterscheidung von Märkten 7.0 Marktformen
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Wie entstehen Preise?
Hier geht es darum wie die Preise entstehen, die wir tagtäglich zahlen. Lg
Janina Sanin Gesetzliche Bestandteile WARENART (QUALITÄT) Bestandteile des Kaufvertrages ● fungible Waren: jedes Stück ist gleich (z.B. Handy) nicht fungible Waren: jedes Stück ist einzigartig (z. B. Gemälde) ● Qualitätsfestlegung -Besichtigung -Beschreibung und Abbildung -Muster (kleine Menge, um auf Qualität zu schließen) und Proben (kleine Menge, um durch Verbrauch zu prüfen): Kauf nach Probe, Kauf auf Probe (bedingter Kauf) und Kauf zur Probe -Marken: Wort- und Zahlenmarken, Bildmarken und kombinierte Marken -Typen: gleichartige Erzeugnisse z. B. Audi A6 -Normen (Richtlinien z.B. A4), Qualitätsklassen und Gütezeichen ● 2A-WM -Sonderregelungen: Spezifikationskauf (Qualität wird nur ungefähr festgelegt) und Kauf in Bausch und Bogen (Ware wird zu einem Gesamtpreis gekauft ohne Qualitätsfestlegung) -gesetzliche Bestandteile (müssen vereinbart werden) -regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile (können vereinbart werden) -weitere kaufmännische Bestandteile (können vereinbart werden) MENGE (QUANTITÄT) Verträge mit genauer Mengenangabe, Verträge mit ungefährer Mengenangabe und Verträge ohne Mengenangabe (z. B. Bausch und Bogen) Verpackung: Nettogewicht + Tara = Bruttogewicht (Verpackung nicht bestimmbar: Verpackung mitrechnen (brutto für netto), Erfahrungswerte oder Stichproben) Indexklausel Gewichts- und Mengenabzüge: Draufgabe (eine nicht berechnete Zugabe wird gegeben) und Dreingabe (vereinbarte Menge wird geliefert aber geringere Menge in Rechnung gestellt) (Wertsicherungsklausel) PREIS Verträge mit festem Preis oder Verträge mit freibleibendem Preis (Kosten sind noch nicht bekannt) Vereinbarung bei freibleibendem Preis Markt- oder Börsenpreis Heizöl, Tee, Kaffee, Gold Basiskauf Kostenschwankungsklausel BWL Der Börsenpreis des Produktes am Tag der Lieferung wird verwendet Preis ist von einem Index (z. B. Verbraucherpreisindex) abhängig Preis für Basisqualität wird festgelegt (bei Abweichungen => Zu- oder Abschläge) Preis kann bei...
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Kostenzunahme (z. B. Lieferung) steigen Mietverträge Spezifikationskauf Baugewerbe Preisnachlässe (Rabatt) -Mengen: Mengenrabatt (je mehr man kauft, desto mehr Rabatt), Schlussrabatt (ein guter Kunde kauft große Mengen und bekommt Rabatt), Naturalrabatt (Drauf- oder Dreingabe), Umsatzbonus (Rabatt im Nachhinein, bei hohem Umsatz) -Einkauf: Treuerabatt (für gute Kunden, die schon lange einkaufen) -Ereignisse: Einführungsrabatt (neues Produkt kommt auf den Markt), Ausverkaufsrabatt (bei Aus- und Abverkauf z.B. Winterschlussverkauf), Mängelrabatt (bei fehlerhafter Ware) Umsatzsteuer wird bei Preisangaben nur bei Verbrauchergeschäften angegeben (nicht bei Geschäften zwischen Unternehmern) Janina Sanin Regelmäßig vorkommende kaufmännische Bestandteile LIEFERBEDINGUNGEN Keine vertragliche Vereinbarung Sofortige Lieferung (Promptgeschäft) ● ● Erfüllungszeit (wann die Ware übergeben wird) Promptgeschäft | Spätere Lieferung (Termingeschäft) Fixgeschäft (genauer Termin oder bestimmter Zweck) Gewöhnliches Termingeschäft (ungefährer Zeitpunkt) Sonderform: Kauf auf Abruf (Käufer darf die Ware innerhalb einer bestimmten Frist abrufen = ¤ Zusammenhang mit Spezifikationskauf) Erfüllungsort (Ort, an dem die Ware übergeben wird): körperlich, symbolisch oder elektronisch Lieferklauseln Eigentums- (Risiko) und Kostenübertragung: am Erfüllungsort wird das Eigentum, die Risikohaftung und die Kosten vom Verkäufer auf den Käufer übertragen (wird mit Kaufvertragsklauseln (Incoterms) geregelt) Risiko trägt ab Werk frei Haus frei... frachtfrei... 2A-WM Käufer Verkäufer Verkäufer bis zum benannten Ort Käufer ab Übergabe an den ersten Frachtführer (z. B. Bahn) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Vertragliche Vereinbarung Vorauszahlung Vor der Lieferung z.B. Spezialanfertigungen, Onlineshopping Weitere kaufmännische Bestandteile Forderung Lieferung Kosten trägt Erfüllungszeit (wann der Kaufpreis bezahlt werden muss) Prompte Zahlung (Kassakauf) Bei Lieferung (Alltagsgeschäfte) z.B. Hauszustellung von Lebensmitteln, ,,zahlbar bei Übernahme der Ware" Käufer Verkäufer Verkäufer bis zum benannten Ort Verkäufer bis zum benannten Ort Spätere Zahlung (Zielkauf) Risiko-, Eigentums- und Kostenübertragung Ein Ort (Einpunktklausel) Verschiedene Orte (Zweipunktklausel) Sonderformen BWL Nach der Lieferung z.B. Zahlung: innerhalb von 8 Tagen 3% Skonto, 30 Tage netto - Zahlungsziel (Frist) ist branchenabhängig - Vorteile beim Promptgeschäft: Verkäufer erhält das Geld sofort, kein Risiko, dass der Käufer nicht zahlt, kein Verwaltungsaufwand – Nachteile: Käufer erhält keinen Lieferantenkredit, eigene Ansprüche können nach der Zahlung schwer durchgesetzt werden Erfüllungsort (Ort, an dem der Käufer bezahlt): gesetzlicher Erfüllungsort ist der Wohnort bzw. Geschäftssitz des Käufers, kann aber vertraglich abgeändert werden ● Zahlungsform Anzahlung, Teilzahlung, Abzahlungsgeschäft (Ratengeschäft) Eigentumsvorbehalt (Käufer bekommt die Ware, ist aber erst nach der Bezahlung Eigentümer) Pönale (Strafe, wenn wichtige Lieferungen nicht rechtzeitig kommt) Schutz des Käufers bei Warenmängel Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung Janina Sanin Vertragsrücktrittsmöglichkeit Sonstige Vereinbarungen 2A-WM Reuegeld - Storno (Rücktritt durch Stornogebühr möglich) Angeld (im Voraus bezahlte Geldsumme zur Bestätigung) Verpackung Montage, Montageanleitung, Einschulung Umtauschrecht (kein gesetzliches Umtauschrecht) Verpackung Ware schützen und Haltbarkeit sichern z.B. Verpackung in Vakuum Transport- und Lagerfähigkeit erhöhen z.B. PET Flaschen (geringes Gewicht und bruchsicher) Verkaufsfördernd wirken (ansprechend mit Wiedererkennungswert) z.B. hochwertige Verpackung oder typische Formen Informationen den Kunden liefern (Einsatzmöglichkeit, Inhalt, Zubereitung, Pflege) z.B. Kennzeichen von Inhaltsstoffen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgefertigte Vertragsinhalte, die die Bedingungen für Vertragsabschlüsse zusammenfassen sie gelten, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde Auf AGB aufmerksam machen durch ankreuzen beim Onlineshopping und Aushängen in Geschäften Kunden werden durch Gesetze geschützt z.B. sind grob benachteiligte Bestimmungen immer unwirksam, auf ungewöhnliche nachteilige Bestimmungen muss der Vertragspartner hingewiesen werden und unverständliche Bestimmungen sind unwirksam Der Verkäufer muss die Verpackung sorgfältig wählen (Transport gewährleisten). Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, trägt der Käufer die Kosten der Verpackung (im Preis eingerechnet). Es gibt eine Verpackungsverordnung, um die Umwelt zu schützen. Warenhandelskalkulation - Vorwärtskalkulation Listeneinkaufspreis (Nettoeinkau -Liefererrabatt = Zieleinkaufspreis -Liefererskonto =Bareinkaufspreis +Bezugskosten Einstands-/Bezugspreis + Handlungskosten Selbstkostenpreis BWL Gewinn =Barverkaufspreis +Kundenskonto =Zielverkaufspreis +Kundenrabatt Nettoverkaufspreis +Umsatzsteuer Bruttoverkaufspreis Übungen und Wissensfragen: Warenart, Menge, Preis, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, weitere kaufmännische Bestandteile, AGB 89,05 € 7,12€ (vom Hundert) 81,93€ 2,05 € (vom Hundert) 79,88 € 7,60€ 87,48 € 28,87€ (vom Hundert) 116,35 € 5,82 € (vom Hundert) 122,17 € 2,49 € (im Hundert) 124,66 € 6,56€ (im Hundert) 131,22 € 24,93 € (vom Hundert) 156,15 €