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Die Europäische Währungsunion - Konvergenzkriterien und die EZB

5.3.2021

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DIE EUROPÄISCHE WÄHRUNGSUNION
KONVERGENZKRITERIEN UND DIE EZB
- INHALT
I. Allgemeines zur Währungsunion
2. Konvergenzkriterien
I. Allgemeine
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KONVERGENZKRITERIEN UND DIE EZB
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I. Allgemeines zur Währungsunion
2. Konvergenzkriterien
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2. Konvergenzkriterien
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2. Konvergenzkriterien
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DIE EUROPÄISCHE WÄHRUNGSUNION KONVERGENZKRITERIEN UND DIE EZB - INHALT I. Allgemeines zur Währungsunion 2. Konvergenzkriterien I. Allgemeines 2. Preisstabilität 3. Langfristige Zinsen 4. Haushaltsdisziplin 5. Wechselkursstabilität 3. EZB (Europäische Zentral Bank) I. Allgemeines 2. Aufgaben und Ziele ● ● https://ec.europa.eu/commission/sites/beta- political/files/convergence-criteria-for-joining- euro_de.pdf QUELLEN https://www.hausarbeiten.de/document/356558 https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/79/ die-geschichte-der-wirtschafts-und-wahrungsunion https://www.consilium.europa.eu/de/policies/joining-the- euro-area/convergence-criteria/ https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/eurosystem/ europaeische-waehrungsunion/die-europaeische- waehrungsunion-604386 https://crp-infotec.de/eu-eurozone-konvergenzkriterien/ https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien de/themen/euro/wirtschafts-und-waehrungsunion/euro- https://www.bundesregierung.de/breg- konvergenzkriterien https://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Zentr albank ● I. ALLGEMEINES ZU WÄHRUNGSUNION Gründung: 1999 mit || Staaten -> 8 Weitere in Folgejahren Beitrittsverpflichtung sobald Konvergenzkriterien erfüllt werden -> Dänemark hat Sonderstellung Alle Staaten zusammen bilden Eurozone ● ● ● 2.1 KONVERGENZKRITERIEN - ALLGEMEINES wichtig für Beitritt zur Eurozone einheitliche Währung in Europa Stabilisierung der Wirtschaft in Europa o keine Streitigkeiten unter den Mitgliedsländern O gewisser Standard o gleichmäßige Leistungsfähigkeit werden von EZB überprüft 2.2 KONVERGENZKRITERIEN PREISSTABILITÄT -> Inflationsrate darf nicht über 1.5% im Vergleich zu denen, der drei preisstabilsten Mitgliedsländer liegen https://www.youtube.com/watch?v =giZno6|Duxc Preissteigerung, Euroraum 5 4 3 in % yoy N - 0 H -1 Jan 97 Minyoun Jul 01 Jan 06 Inflation Jul 10 Jan 15 - Inflationsziel EZB https://www.derassetmanager.de/huefner-das-vermaledeite-ziel-der-preisstabilitaet/ Jul 19 2.3 KONVERGENZKRITERIEN LANGFRISTIGE ZINSEN - -> Langfristige Nominalzinssätze dürfen nicht mehr als 2%, die der drei preisstabilsten Mitgliedsländer überschreiten Zinssätze in % (Monatswerte) 25 20 15 10 5 0 Irland 1) Spanien Deutschland Langfristige Zinsen¹) Italien Griechenland Frankreich 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995- 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Jahre Portugal 2010 10-jährige Staatsanleihen. Quelle: OECD. Stand: Dezember 2010 https://www.timepatternanalysis.de/Blog/2011/11/29/eurozone-%E2%80%93-von-anfang-an-daneben/clipboard01- 74/#gallery ● ● 2.4 KONVERGENZKRITERIEN HAUSHALTSDISZIPLIN staatliche Schuldenstand unter 60% des BIP jährliches Haushaltssaldo unter 3% des BIP Haushaltsdisziplin in der EU Defizit (-) bzw. Überschuss (+) der Staatshaushalte der EU-Länder in % des Bruttoinlandsprodukts Stand Ende 2007 th 田 G 2054 Globus Ungarn -5,5% Großbritannien Griechenland- D Quelle: Eurostat Frankreich Portugal Rumänien Slowakei Polen Italien Malta Tschechien Litauen EU-27 Eurozone Österreich Belgien Slowenien Deutschland Lettland Irland Niederlande Spanien Estland Luxemburg Zypern Bulgarien Schweden Dänemark Finnland Maastricht-Kriterium: max. -3% -2.9 -2,8 -2.7 -2,6 -2.5 -2,2 -2.0 -1.9 -1,8 -1,6 -1.2 -0,9 -0,6 -0,5 -0,2 -0,11 ± 0,0 ± 0,0 +0,3 + 0,4 +2.2 https://m.bpb.de/izpb/8217/strukturen-der-internationalen-waehrungs-und- finanzpolitik?type=galerie&show=image&k=6 +2,8 +2.9 +3,3 +3,4 +3,5 +4,4 +5,3 ● ● 2.5 KONVERGEnzkriterieN WECHSELKURSSTABILITÄT zweijährige Teilnahme am Wechselkursmechanismus II keine starken Wechselkursschwankungen im Vergleich zum € Leitkurs gegenüber dem Euro 732 Quelle: Europäische Zentralbank Stand: ab 29.5.2008 715 512 ZAHLENBILDER = Teilnehmer am WKM II Euro-Zone übrige EU-Mitglieder +15% +2,25 % 7,46038 dänische Kronen -2,25 % Zulässige Bandbreite für Abweichungen vom Leitkurs 11 15,6466 estnische Kronen Der Europäische Wechselkursmechanismus WKM II -15%- 0,702804 lettische Lats 3,45280 litauische Litas https://m.bpb.de/izpb/8217/strukturen-der-internationalen-waehrungs- und-finanzpolitik?type=galerie&show=image&k=5 Wird sie überschritten, greifen die Zentralbanken am Devisenmarkt ein 1,60 Der Wechselkurs des Euro Referenzkurs des Euro in US-Dollar 1,55 1,50 1,45 1,40 30,1260 slowakische Kronen ⒸErich Schmidt Verlag 1,35 02.07. ⒸGlobus 2008 2007 Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. Jan....

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Febr. März April Mai 23.04. 1,5940 1,3588 16.08. 1,3405 Quelle: Europäische Zentralbank glo.bizz Juni 30.06. 1,5764 0439 ● ● ● ● ● 3.1 DIE EZB - ALLGEMEINES Am 1.06.1998 gegründet Sitz: Frankfurt am Main Präsident: Mario Draghi Von der EU beauftragt, die Geldmenge, die in der Eurozone im Umlauf ist, zu steuern; d.h. sie verwaltet den Euro. Politisch & kommerziell unabhängig, darf aber nicht alles machen, was sie will -> verpflichtet, Rechenschaft über ihr Handeln vor dem Parlament abzugeben, was nötig ist, da die Politik der EZB alle Euroländer betrifft Keine Bank für Privatleute, sondern die "Bank der Banken" im Euroraum. Nur sie können dort Geld leihen und/oder anlegen. ● ● ● ● ● ● ● 3.2.1 DIE EZB - AUFGABEN UND ZIELE Wichtigste Aufgabe: Preisstabilität (Jährliches leichtes ansteigen der Preise, um Menschen zum investieren anzuregen) -> Wirtschaftswachstum Zweite Hauptaufgabe: Unterstützung der Wirtschaftspolitik der EU (nur dann, wenn das Ziel der Preisstabilität nicht gefährdet wird) Sicherung eines stabilen Preisniveaus (Zu viel Geld im Umlauf -> Verringerung des Wertes, Preise steigen (Inflation). Zu wenig Geld im Umlauf -> Deflation. Beides kann m Übermaß die Volkswirtschaft schädigen) -> Sicherstellung einer möglichst hohen Stabilität des Finanzsystems. Den Zentralbanken innerhalb der Eurozone die Ausgabe von Banknoten zu genehmigen (alleiniges Recht der EZB) -> Bankenaufsicht Halten und verwalten der offiziellen EU-Währungsreserven Kaufen und verkaufen von Währung (-> Gleichgewicht der Wechselkurse halten) Fördert problemloses funktionieren der Zahlungssysteme Erstellung von Statistiken und Zentralbankbilanzen Leihen und anlegen von Geld (Verwaltung Geldpolitik) ● ● ● 3.2.2 DIE EZB - AUFGABEN UND ZIELE => Die Ziele resultieren aus den Aufgaben heraus 1. Sicherung der Stabilität des Euros(und dessen Wertes) und der Preis durch dauerhafte Kontrolle der jeweiligen Inflationsrate => Sicherung der Preisstabilität (vorrangiges Ziel, welches sogar im AEU-Vertrag definiert ist) 2. Unterstützung des Wachstums der Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen, soweit damit die Preisstabilität nicht beeinflusst wird 3.Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der sozialen Marktwirtschaft (Vollzeitbeschäftigung, sozialer Fortschritt)