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Gesamtwirtschaftliche Einordnung von Unternehmen in Handwerk und Industrie
Lynn
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11/12/13
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Unterscheidung von Handwerk und Industrie sowie deren Einordnung in der Gesamtwirtschaft
Die gesamtwirtschaftliche Einordnung von Unternehmen in Handwerk und Industrie Handwerksbetriebe Gewerbliche Tätigkeit, bei der auf Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung hergestellt wird Wird handwerksmäßig betrieben und umfasst ein Gewerbe, welches in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt ist Merkmale - Handwerksbetriebe produzieren nicht oder nur in geringen Mengen auf Vorrat Kennt keine deutliche Trennung von Leitungs- und Ausführungsbereich Keine sehr ausgeprägte Arbeitsteilung In der Regel keine Großunternehmen Führen keine Großaufträge aus, Einzel- und Kleinserienaufträge für bekannte Kunden des näheren Einzugsgebiets auf Bestellung Leitung durch (mitarbeitenden) Meister Registerzwang: Handwerksrolle (bei Handwerkskammer) Stellung im gesamtwirtschaftlichen Produktionsprozess: Vorleistungsgüterproduzenten Investitionsgüterproduzenten Gebrauchsgüterproduzenten Verbrauchsgüterproduzenten Energie Industriebetriebe 12.02.2021 Gewerbliche Gewinnung, Bearbeitung und Verarbeitung von Sachgütern Merkmale Prinzip der Arbeitsteilung Es werden überwiegend maschinelle Betriebsmittel eingesetzt (Anteil der Handarbeit ist gering) Es wird für größere Märkte produziert Überwiegend angelernte und ungelernte Arbeiter Leitung durch ein auf Leitungsaufgaben spezialisiertes Management Funktionstrennung von den anderen Funktionsbereichen Registerzwang: Handelsregister Vorherrschende Produktionsverfahren: Materialintensive Industriebetriebe Arbeitsintensive Industriebetriebe Energieintensive Industriebetriebe Anlagenintensive Industriebbetriebe
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