Inventur, Inventar und Bilanz: Grundlagen der Unternehmensrechnungslegung
Die Seite erläutert die zentralen Konzepte der Inventur, des Inventars und der Bilanz sowie deren Zusammenhänge und gesetzliche Grundlagen.
Inventur:
Die Inventur wird als mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens definiert. Der Zeitpunkt der Aufstellung ist im §240 HGB geregelt.
Highlight: Die Inventur ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess zur Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens.
Es werden verschiedene Inventurverfahren vorgestellt:
- Stichtagsinventur (am Ende des Jahres oder Wirtschaftsjahres)
- Zeitlich verlegte Inventur
- Permanente Inventur
- Stichprobeninventur
Die Inventur unterscheidet zwischen körperlicher und buchmäßiger Bestandsaufnahme:
-
Körperliche Bestandsaufnahme:
- Methoden: Zählen, Wiegen, Messen, Schätzen
- Beispiele: Fuhrpark, Maschinen, Bargeld, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
-
Buchmäßige Bestandsaufnahme:
- Anhand von Belegen
- Beispiele: Bankguthaben, Schulden, Forderungen
Example: Bei der Inventur im Einzelhandel würde man Waren zählen (körperliche Bestandsaufnahme), während Bankguthaben anhand von Kontoauszügen erfasst werden (buchmäßige Bestandsaufnahme).
Inventar:
Das Inventar wird als Bestandsverzeichnis des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens an einem Stichtag definiert.
Definition: Das Inventar ist eine detaillierte Auflistung aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Die HGB Inventar Gliederung umfasst:
A. Vermögen
I. Anlagevermögen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Fuhrpark, BGA)
II. Umlaufvermögen (z.B. Rohstoffe, fertige Erzeugnisse, Forderungen, Kasse, Bankguthaben)
B. Schulden (z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)
C. Ermittlung des Reinvermögens (Gesamtvermögen - Gesamtschulden = Reinvermögen/Eigenkapital)
Vocabulary: Reinvermögen ist der Wert, der übrig bleibt, wenn man von allen Vermögenswerten die Schulden abzieht. Es entspricht dem Eigenkapital des Unternehmens.
Bilanz:
Die Bilanz wird als Kurzfassung des Inventars in Kontenform beschrieben. Die Aufstellungspflicht ist in § 242 Abs.1 HGB geregelt, während das Schema in § 266 HGB festgelegt ist.
Quote: "Bilanz = Kurzfassung des Inventars in Kontenform"
Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft):
Aktiva:
I. Anlagevermögen
II. Umlaufvermögen
Passiva:
I. Eigenkapital
II. Fremdkapital
Highlight: Die Bilanz stellt die Vermögenswerte (Aktiva) den Finanzierungsquellen (Passiva) gegenüber und muss stets ausgeglichen sein.
Abschließend werden verschiedene Arten von Wertveränderungen in der Bilanz genannt:
- Aktivtausch
- Passivtausch
- Aktiv-Passiv-Mehrung
- Aktiv-Passiv-Minderung
Example: Ein Aktivtausch könnte der Verkauf von Waren gegen Bargeld sein, wobei sich die Bilanzstruktur ändert, aber die Bilanzsumme gleich bleibt.
Diese Konzepte bilden die Grundlage für das Verständnis der finanziellen Situation und Entwicklung eines Unternehmens und sind essentiell für die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung nach den gesetzlichen Vorschriften.