Grundlagen des Kaufvertrags
Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn beide Vertragspartner übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Dies begründet Rechte und Pflichten für Käufer und Verkäufer. Zu den wesentlichen Pflichten des Verkäufers gehört es, die Ware korrekt zu beschreiben, rechtzeitig zu liefern und dem Käufer das Eigentum zu übertragen. Der Käufer ist im Gegenzug verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Ware abzunehmen.
Definition: Ein Kaufvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Geld.
Die Bindung an ein Angebot kann der Verkäufer durch falsche oder irreführende Angaben ausschließen. Eine verspätete oder abgeänderte Annahme kann dazu führen, dass der Vertrag nichtig ist.
Highlight: Die Angaben zur Ware müssen korrekt sein und die Ware muss rechtzeitig geliefert und bezahlt werden.
Ein interessanter Aspekt des Kaufrechts betrifft die Frage, ob ein Händler verpflichtet ist, Waren aus seiner Schaufensterauslage zu verkaufen. Die Antwort lautet nein, da der Händler selbst bestimmen kann, welche Artikel er zum Verkauf anbietet. Die Schaufensterauslage dient primär Werbezwecken und stellt kein verbindliches Verkaufsangebot dar.
Example: Ein Kunde kann nicht verlangen, dass ein Juwelier die im Schaufenster ausgestellte, besonders wertvolle Uhr verkauft, wenn diese nur zu Dekorationszwecken dient.