Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kostenarten bilden das Fundament der betrieblichen Kostenrechnung und lassen sich nach ihrer Zurechenbarkeit auf die Kostenträger in zwei Hauptkategorien unterteilen: Einzelkosten und Gemeinkosten.
Einzelkosten sind direkt einem Kostenträger zurechenbar und werden durch Belege wie Stücklohnberechnungen oder Materialentnahmescheine dokumentiert. Typische Beispiele sind Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne. Eine Besonderheit stellen Sondereinzelkosten dar, die zwar auch belegbar sind, aber oft nur größeren Produktionseinheiten zugeordnet werden können.
Definition: Kostenträger sind die vom Unternehmen hergestellten Produkte oder Dienstleistungen, denen die entstandenen Kosten zugerechnet werden.
Gemeinkosten hingegen lassen sich nicht oder nur mit erheblichem Aufwand einzelnen Kostenträgern zuordnen. Sie treten besonders in Unternehmen auf, die verschiedenartige Produkte herstellen. Beispiele sind Stromverbrauch, Schmiermittel oder Maschinenabschreibungen. Die Verteilung dieser Kosten erfolgt über die Kostenstellenrechnung mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB).











































