Neutrale Aufwendungen und Erträge
Die KLR greift zwar auf die Aufwendungen und Erträge der Fibu zurück, filtert aber bestimmte Posten heraus. Diese werden als neutrale Aufwendungen und Erträge bezeichnet und umfassen Positionen, die betriebsfremd, periodenfremd oder außerordentlich sind.
Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge dienen nicht dem eigentlichen Betriebszweck. Periodenfremde Posten sind in einer anderen Abrechnungsperiode angefallen. Außerordentliche Positionen sind nicht typisch für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb.
Beispiele für neutrale Aufwendungen in einem Industriebetrieb sind:
- Betriebsfremd: Instandhaltung unternehmenseigener Immobilien, die nicht betrieblich genutzt werden
- Periodenfremd: Nachforderungen des Finanzamtes, Lohnnachzahlungen aus Vorperioden
- Außerordentlich: Verlust aus Insolvenz eines Großkunden
Beispiele für neutrale Erträge sind:
- Betriebsfremd: Erträge aus Vermietung und Verpachtung
- Periodenfremd: Steuererstattungen aus Vorperioden
- Außerordentlich: Erträge aus Gläubigerverzicht (selten)
Definition: Neutrale Aufwendungen und Erträge Definition - Diese Posten sagen nichts über die eigentliche Leistungsfähigkeit des Betriebes in der betrachteten Abrechnungsperiode aus und bleiben daher in der KLR unberücksichtigt.
Highlight: Neutrale Aufwendungen und Erträge aus der Fibu werden nicht in die KLR übernommen und müssen in der Abgrenzungsrechnung ausgesondert werden.








