Kostenartenrechnung und Abgrenzung neutraler Aufwendungen
Die Kostenartenrechnung bildet die Basis der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie befasst sich mit der Frage, welche Kosten im Unternehmen entstanden sind. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Abgrenzung neutraler Aufwendungen und Erträge.
Definition: Neutrale Aufwendungen und Erträge sind Posten, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen oder nicht in der aktuellen Abrechnungsperiode angefallen sind.
Diese werden in der KLR nicht berücksichtigt, da sie nicht die tatsächliche betriebliche Leistungsfähigkeit widerspiegeln. Beispiele für neutrale Posten sind:
- Betriebsfremde Aufwendungen und Erträge (z.B. Erträge aus Vermietung)
- Periodenfremde Posten (z.B. Steuererstattungen aus Vorperioden)
- Außerordentliche Ereignisse (z.B. Schadensfälle)
Die KLR führt zudem kostenrechnerische Korrekturen durch, wie:
- Kalkulatorische Abschreibungen
- Kalkulatorische Zinsen
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Highlight: Das oberste Prinzip der KLR ist Genauigkeit und Vergleichbarkeit. Sie dient der Berechnung von Verkaufspreisen, der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der Analyse betrieblicher Bereiche.
Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung (FIBU) konzentriert sich die KLR ausschließlich auf interne Zwecke und betriebliche Aspekte. Sie ermöglicht eine detaillierte Analyse der Kostensituation und unterstützt wichtige unternehmerische Entscheidungen.