Neutrale Aufwendungen und Erträge im Rechnungswesen
Die neutralen Aufwendungen und Erträge spielen eine wichtige Rolle in der Unterscheidung zwischen externem und internem Rechnungswesen. Neutrale Aufwendungen Beispiele umfassen dabei außerordentliche, periodenfremde oder betriebsfremde Geschäftsvorfälle, die für die Kostenkalkulation nicht relevant sind.
Highlight: Neutrale Aufwendungen werden in der Kostenrechnung nicht berücksichtigt, da sie nicht mit der eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung in Zusammenhang stehen.
Die Frage "Sind Zinsaufwendungen neutrale Aufwendungen" lässt sich differenziert beantworten: Während betriebsnotwendige Zinsen als Kosten in die Kalkulation eingehen, werden außerordentliche oder überhöhte Zinsaufwendungen als neutral eingestuft. Ähnlich verhält es sich bei der Frage "Sind Abschreibungen neutrale Aufwendungen" - hier kommt es auf den Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung an.
Vokabular: Der neutrale Aufwand GuV bezeichnet Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, die nicht in die Kostenrechnung übernommen werden. Neutraler Aufwand periodenfremd bezieht sich auf Aufwendungen, die wirtschaftlich einer anderen Periode zuzuordnen sind.
Die Unterscheidung zwischen neutralen und kalkulatorischen Positionen ist fundamental für das interne und externe Rechnungswesen einfach erklärt. Während das externe Rechnungswesen alle Aufwendungen und Erträge erfasst, konzentriert sich das interne Rechnungswesen auf die betriebsbedingten Kosten und Leistungen, um eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage für das Management zu schaffen.