Rechtsfähigkeit ist ein grundlegendes Konzept im deutschen Recht, das natürliche und juristische Personen betrifft. Natürliche Personen erlangen Rechtsfähigkeit bei Geburt und behalten sie bis zum Tod. Juristische Personen können des privaten oder öffentlichen Rechts sein und erhalten ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung oder staatliche Verleihung. Die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu tragen, ist unabhängig von geistiger Gesundheit oder Alter.
- Natürliche Personen sind von Geburt an rechtsfähig
- Juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine, AGs) erlangen Rechtsfähigkeit durch Eintragung
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) erhalten Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung
- Rechtsfähigkeit umfasst sowohl Rechte (z.B. Erben) als auch Pflichten (z.B. Steuerzahlung)
- Tiere sind nicht rechtsfähig und können nicht erben