Rechtsfähigkeit: Definition, Dauer und Beispiele
Dieser Abschnitt erläutert detailliert die Rechtsfähigkeit für natürliche und juristische Personen, einschließlich ihrer Dauer und konkreter Beispiele.
Definition: Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt für natürliche Personen mit der Vollendung der Geburt.
Für natürliche Personen:
- Die Rechtsfähigkeit dauert von der Geburt bis zum Tod.
- Jeder lebende Mensch ist rechtsfähig, unabhängig von seinem geistigen Zustand.
Beispiel: Ein Neugeborenes hat bereits einen Rechtsanspruch auf einen Namen, Sozialhilfe und ein mögliches Erbe.
Für juristische Personen des privaten Rechts:
- Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Eintragung in ein Register und endet mit der Löschung.
- Beispiele sind eingetragene Vereine (e.V.) und Aktiengesellschaften (AG).
Für juristische Personen des öffentlichen Rechts:
- Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der staatlichen Verleihung und endet mit dem Entzug.
- Beispiele sind Bundesländer und Gemeinden.
Highlight: Die Rechtsfähigkeit bringt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten mit sich. So muss eine rechtsfähige Person beispielsweise Steuern zahlen.
Vocabulary: Geschäftsfähigkeit ist ein verwandter, aber unterschiedlicher Begriff, der sich auf die Fähigkeit bezieht, rechtswirksame Geschäfte abzuschließen.



































