Die EU als Bundesstaat
Das Modell der EU als Bundesstaat basiert auf dem Leitbild des Föderalismus und strebt eine bundesstaatliche Ordnung an. Es sieht eine weitreichende Abgabe von Kompetenzen der Einzelstaaten an die Organe der EU vor, wobei europäisches Recht über nationales Recht gestellt wird. Dieses Modell beinhaltet eine europäische Regierung, ein Staatsoberhaupt und eine Verfassung.
Highlight: Die Vorteile dieses Modells liegen in der höheren Durchsetzbarkeit von Entscheidungen durch EU-weite Möglichkeiten.
Allerdings stößt dieses Modell auch auf Ablehnung, da es als zu große Bevormundung empfunden wird und eine signifikante Souveränitätsabgabe der Nationalstaaten erfordert.
Die EU als Staatenbund
Das Staatenbund-Modell folgt dem Leitbild des Intergouvernementalismus. Es betont die Zusammenarbeit einzelner Regierungen bei gleichzeitigem Souveränitätsbehalt der Mitgliedstaaten. In diesem Modell erhalten EU-Organe weniger Kompetenzen und sind eher ausführend tätig. Die Zusammenarbeit erfolgt hauptsächlich durch den Ministerrat und die Regierungen.
Vocabulary: Intergouvernementalismus bezeichnet eine Theorie der europäischen Integration, die die Bedeutung nationaler Regierungen in der EU-Politik betont.
Ein Vorteil dieses Modells ist die garantierte Durchsetzbarkeit von Entscheidungen aufgrund der Einstimmigkeitsregel. Allerdings hat sich die EU bereits über dieses Modell hinaus entwickelt. Kritikpunkte sind die Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten und ein potenzielles Demokratiedefizit durch fehlende Konsensentscheidungen.
Die EU als "Europa der Regionen"
Das "Europa der Regionen" Modell basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip und sieht drei Ebenen vor: Europa, Nationen und Regionen. Es strebt an, möglichst viele Kompetenzen auf die unteren Ebenen (regional und kommunal) zu verlagern.
Definition: Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden sollen.
Vorteile dieses Modells sind eine hohe Akzeptanz, eine stärkere Einflussnahme der EU-Bürger und ein Ausgleich von Größen- und Machtverhältnissen. Nachteile können in einer fehlenden Schnelligkeit und Transparenz der Entscheidungen sowie in einem erschwerten Entscheidungsprozess liegen.