Reichsgründung und Kaiserreich
Die Reichsgründung 1871 war das Ergebnis einer geschickten Politik Bismarcks und mehrerer kriegerischer Auseinandersetzungen. Der deutsch-französische Krieg 1870/71 führte schließlich zur Proklamation des Deutschen Kaiserreichs am 18. Januar 1871 in Versailles.
Example: Die "Emser Depesche", in der Bismarck den Wortlaut eines Gesprächs zwischen dem preußischen König und dem französischen Botschafter verschärfte, führte zur französischen Kriegserklärung und letztlich zur deutschen Einigung.
Das Deutsche Kaiserreich wurde unter der Führung Preußens gegründet, mit Wilhelm I. als Kaiser und Otto von Bismarck als Reichskanzler. Die Verfassung etablierte eine konstitutionelle Monarchie, in der die Exekutivgewalt beim Kaiser lag, während die Legislative durch den Reichstag und den Bundesrat ausgeübt wurde.
Highlight: Das Deutsche Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie mit starker Exekutive unter dem Kaiser und eingeschränkter Macht des Parlaments.
Die Struktur des Kaiserreichs war komplex:
- Der Deutsche Kaiser war zugleich König von Preußen und hatte den Oberbefehl über das Heer.
- Der Reichskanzler war gleichzeitig preußischer Ministerpräsident und leitete die Reichsregierung.
- Der Reichstag wurde alle drei Jahre (ab 1888 alle fünf Jahre) durch allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht für Männer über 25 Jahre gewählt.
- Der Bundesrat bestand aus 58 Vertretern der Landesregierungen, wobei Preußen mit 17 Stimmen ein Vetorecht besaß.
Vocabulary: Exekutive: Die ausführende Gewalt im Staat, hier verkörpert durch den Kaiser und die Reichsregierung.












































