Die Frankfurter Nationalversammlung 1848/49: Grundrechte und Verfassungsarbeit
Die Frankfurter Nationalversammlung markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der deutschen Geschichte. Als erste demokratisch gewählte gesamtdeutsche Volksvertretung trafen sich knapp 600 Abgeordnete in der Frankfurter Paulskirche, um eine Verfassung für einen deutschen Nationalstaat auszuarbeiten. Diese Versammlung repräsentierte verschiedene politische Fraktionen und gesellschaftliche Gruppen.
Definition: Die Nationalversammlung war das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament, das 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche tagte und eine Verfassung für Deutschland ausarbeiten sollte.
Ein zentraler Meilenstein war die Verabschiedung der Grundrechte am 28. Dezember 1848. Diese umfassten fundamentale Bürgerrechte wie die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Abschaffung des Adelsstandes, die Unverletzlichkeit der Person und der Wohnung, sowie die Meinungs-, Glaubens- und Versammlungsfreiheit. Besonders fortschrittlich waren die Abschaffung der Todesstrafe und der Folter sowie die Garantie des Briefgeheimnisses.
Die Verfassung sah eine konstitutionelle Monarchie mit Gewaltenteilung vor. An der Spitze sollte ein Erbkaiser stehen, der die Regierung ernannte. Diese wurde durch ein Zweikammersystem aus Volkshaus und Staatenhaus kontrolliert, die von den Bürgern gewählt wurden. Ein Reichsgericht sollte die juristische Gewalt ausüben.