Aufbau und Funktionsweise der Weimarer Verfassung
Die Weimarer Verfassung etablierte ein komplexes System der Gewaltenteilung mit verschiedenen Verfassungsorganen:
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Reichspräsident:
- Direkt vom Volk für 7 Jahre gewählt
- Ernannte und entließ den Reichskanzler
- Verfügte über weitreichende Befugnisse, einschließlich des Notverordnungsrechts (Artikel 48)
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Reichstag:
- Alle 4 Jahre durch allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlen gewählt
- Verantwortlich für Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung
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Reichsregierung:
- Bestehend aus Reichskanzler und Ministern
- Abhängig vom Vertrauen des Reichstags
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Reichsrat:
- Vertretung der 18 Länder
- Einspruchsrecht bei Gesetzen
Example: Das Verhältniswahlrecht führte zu einer Vielzahl von Parteien im Reichstag, was die Bildung stabiler Regierungsmehrheiten erschwerte.
Highlight: Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung gab dem Reichspräsidenten weitreichende Notstandsbefugnisse, die später missbraucht wurden.
Die Verfassung sah auch direkte Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger vor, wie Volksentscheide. In der Praxis wurden diese Instrumente jedoch oft von republikfeindlichen Kräften manipuliert.
Quote: "Da man der Demokratie noch nicht zu 100 % traut (v.a den Parteien), hat der Reichspräsident eine besonders starke Stellung."





































