Das Deutsche Kaiserreich unter Bismarck (1871-1890)
Die Bismarck'sche Reichsverfassung von 1871 etablierte das Deutsche Reich als Bund von 25 Einzelstaaten mit einem erblichen preußischen Kaiser an der Spitze. Die Verfassung war bewusst kurz gehalten und überließ vieles der Regelung durch die Einzelstaaten.
Wichtige Merkmale der Reichsverfassung waren:
- Kein Grundrechtskatalog
- Bundesrat als Vertretung der Einzelstaaten
- Reichstag mit allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht für Männer über 25 Jahre
- Keine parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung
In den 1870er Jahren führte Bismarck den Kulturkampf gegen den politischen Katholizismus. Er erließ Gesetze, um den Einfluss der katholischen Kirche zu begrenzen.
Definition: Der Kulturkampf war der Versuch Bismarcks, die Macht der katholischen Kirche in politischen Angelegenheiten einzuschränken.
Ab 1878 wandte sich Bismarck gegen die Sozialdemokratie. Er erließ die Sozialistengesetze, die die Partei und ihre Aktivitäten stark einschränkten. Gleichzeitig führte er Sozialgesetze ein, um die Arbeiterschaft an den Staat zu binden.
Highlight: Die Bismarckschen Sozialgesetze legten den Grundstein für den modernen Sozialstaat mit Kranken-, Unfall- und Altersversicherung.
In der Außenpolitik verfolgte Bismarck eine Politik des Ausgleichs und der Bündnisse, um Frankreich zu isolieren und den Status quo in Europa zu sichern.