Die Paulskirchenverfassung 1849 markierte einen bedeutenden Meilenstein in der deutschen Demokratiegeschichte.
• Die Frankfurter Nationalversammlung erarbeitete die erste demokratische gesamtdeutsche Verfassung
• Die Verfassung sah eine konstitutionelle Monarchie mit Erbkaisertum vor
• Sie etablierte die Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Kaiser/Regierung), Legislative (Reichstag) und Judikative (Reichsgericht)
• Grundlegende demokratische Rechte und das allgemeine Männerwahlrecht ab 25 Jahren wurden verankert
• Die Verfassung trat zwar in Kraft, scheiterte aber am Widerstand Preußens und anderer Fürsten