Die Struktur der Reichsverfassung 1849
Die Paulskirchenverfassung 1849 legte die Grundlagen für einen demokratischen deutschen Nationalstaat fest. Sie entstand als Resultat der Frankfurter Nationalversammlung, die am 18. Mai 1848 mit 809 vorgewählten Abgeordneten in der Paulskirche zusammentrat.
Highlight: Die Verfassung wurde am 28. März 1849 verabschiedet, trat offiziell in Kraft, wurde aber nie umgesetzt.
Die Verfassung sah eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaisertum vor. Zentrale Elemente waren:
- Allgemeines Wahlrecht für Männer ab 25 Jahren
- Umsetzung der Gewaltenteilung
- Erblicher Kaiser als Staatsoberhaupt
- Zweikammersystem des Reichstags StaatenhausundVolkshaus
- Unabhängiges Reichsgericht
Definition: Konstitutionelle Monarchie: Eine Staatsform, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung begrenzt ist.
Der Kaiser bildete zusammen mit der Regierung die Exekutive. Er hatte weitreichende Befugnisse, wie den Oberbefehl über das Reichsheer und das Recht, den Reichstag einzuberufen und aufzulösen.
Vocabulary: Exekutive - Die ausführende Gewalt im Staat, hier verkörpert durch Kaiser und Regierung.
Der Reichstag, bestehend aus Staatenhaus und Volkshaus, verkörperte die Legislative. Er hatte das Recht zur Ministeranklage und zur Regierungskontrolle.
Example: Das Staatenhaus setzte sich aus 192 Abgeordneten zusammen, die von den 38 Landesparlamenten und -regierungen für 6 Jahre entsandt wurden.