Politikformulierung und politische Kontrolle
Dieses Kapitel befasst sich mit zwei zentralen Funktionen von Parteien: der Politikformulierung und der politischen Kontrolle.
Bei der Politikformulierung stehen Parteien vor der Herausforderung, unterschiedliche Interessen zu bündeln und zu artikulieren. Es geht darum, eine klare gemeinsame politische Position zu bilden, die die Wünsche und Bedürfnisse der Mitglieder zum Ausdruck bringt.
Highlight: Große Volksparteien versuchen oft, eine möglichst breite Palette an Interessen abzudecken, indem sie verschiedene Flügel, Vereinigungen oder Strömungen innerhalb der Partei zulassen.
Die politische Kontrollfunktion der Parteien äußert sich auf verschiedene Weise:
- Rechtliche Kontrolle durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts
- Politische Kontrolle durch Parlamentsfraktionen über interne Kanäle
- Öffentliche Kontrolle durch die Opposition
Beispiel: Eine Oppositionspartei kann durch kritische Anfragen im Parlament oder öffentliche Stellungnahmen die Regierungsarbeit kontrollieren.
Das Grundgesetz garantiert den Grundsatz der Parteienfreiheit. Dies umfasst:
- Freiheit der Parteigründung
- Freie Entscheidung über Zielsetzung und Programm
- Betätigungsfreiheit der Parteien und ihrer Mitglieder
Diese Freiheiten finden ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere im Strafrecht.
Vocabulary: Betätigungsfreiheit - Die Freiheit einer Partei und ihrer Mitglieder, im Rahmen der Parteiarbeit frei zu agieren.
Schließlich gilt für das Verhältnis zwischen Staat und Parteien das Prinzip der Gleichbehandlung. Alle Träger öffentlicher Gewalt, einschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, sind verpflichtet, Parteien bei der Überlassung von Einrichtungen und Gewährung von Leistungen grundsätzlich gleich zu behandeln. Dies soll gleiche Chancen im politischen Wettbewerb gewährleisten.
Quote: "Damit sollen gleiche Chancen im Wettbewerb um die Zustimmung und Unterstützung der Bürger gewährleistet werden."