Verfassung und politisches System der DDR
Die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 basierte auf dem Selbstverständnis als sozialistische Volksdemokratie. Im Gegensatz zur BRD gab es keine Gewaltenteilung und keine unabhängige Justiz.
Zentrale Merkmale des politischen Systems der DDR waren:
- Führungsrolle der SED, verankert in Artikel 1 der Verfassung
- Prinzip des demokratischen Zentralismus
- Gewalteneinheit statt Gewaltenteilung
- Zentralistischer Staatsaufbau ohne Föderalismus
Die DDR verstand sich als antifaschistischer Staat, der den Kapitalismus als Ursache des Nationalsozialismus ablehnte.
Definition: Der demokratische Zentralismus bedeutete, dass Entscheidungen zwar diskutiert, aber nach dem Beschluss durch die Führung von allen umgesetzt werden mussten.
Highlight: Die "führende Rolle" der SED wurde in allen Bereichen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der DDR konsequent umgesetzt.
Example: Das Leben in der DDR für Kinder erklärt war geprägt von staatlicher Kontrolle und ideologischer Erziehung, etwa in der Pionierorganisation.
Diese grundlegenden Unterschiede in Verfassung und politischem System prägten das geteilte Deutschland DDR und BRD über vier Jahrzehnte hinweg und beeinflussten alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.