Gewaltenteilung in Deutschland
Die Gewaltenteilung ist ein fundamentales Prinzip der deutschen Demokratie. Sie teilt die Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche: Legislative, Exekutive und Judikative.
Definition: Gewaltenteilung bedeutet die Aufteilung der Staatsgewalt in verschiedene, voneinander unabhängige Bereiche, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Legislative - Gesetzgebende Gewalt
Die Legislative ist für die Gesetzgebung zuständig. Auf Bundesebene wird sie durch den Bundestag und den Bundesrat repräsentiert, auf Landesebene durch die Parlamente der Länder.
Beispiel: Landtage, Stadträte und Gemeindevertretungen sind Beispiele für legislative Organe auf Landesebene.
Hauptaufgabe der Legislative ist es, Rechtsvorschriften wie Gesetze zu beschließen.
Exekutive - Vollziehende Gewalt
Die Exekutive setzt die Gesetze um und führt sie aus. Auf Bundesebene gehören dazu die Bundesregierung und der Bundespräsident, auf Landesebene die Landesregierungen und alle Angestellten in Ministerien, Ämtern und Behörden.
Beispiel: Die Polizei, der Bundeskanzler und Bürgermeister sind Teil der Exekutive.
Zu den Aufgaben der Exekutive gehören das Vorschlagen von Gesetzen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung.
Judikative - Rechtsprechende Gewalt
Die Judikative ist für die Rechtsprechung zuständig. Dazu gehören auf Bundesebene das Bundesverfassungsgericht und auf Landesebene verschiedene Gerichte.
Beispiel: Das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof und Amtsgerichte sind Teil der Judikative.
Die Judikative ist für die Verurteilung bei Gesetzesverletzungen und die Beurteilung von Rechtsfällen zuständig. Sie arbeitet unabhängig von den anderen Gewalten.
Die Gewaltenteilung in Deutschland wird durch ein komplexes System von Checks and Balances gewährleistet. So wählt beispielsweise der Bundestag den Bundeskanzler, während der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt wird. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und wird zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt.