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Deutsches Kaiserreich

21.3.2021

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I.
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1850er-Jahre
a. Deutsche Frage: Vereinigung Deutschlands; Monarchie, Liberalismus,
Demokratie?
Liberale verlieren an Aufschwung
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I. II. ● 1850er-Jahre a. Deutsche Frage: Vereinigung Deutschlands; Monarchie, Liberalismus, Demokratie? Liberale verlieren an Aufschwung Resignation nach Scheitern der 1848-Revolution ● ● 1860er-Jahre Zusammenfassung: Rückführung von 48er Mustern (liberal) zu alten monarchischen Mustern; Einigungsfrage Geschichte Kursarbeit Deutsches Kaiserreich O O O O O o Oppositionelle Zuflucht im Ausland Regelung der eigenen Angelegenheiten der Einzelstaaten weiterhin unabhängig voneinander Hindernis für Einigung: Rivalität zwischen Großmächten Preußen und Österreich-Ungarn O Einigung zwischen beiden Staaten (Preußen; Österreich-Ungarn) war unmöglich ● 12/1/1 ● Menschen glauben wieder stärker an den Staat Änderung des Ziels der Freiheit zum Ziel der Einheit Liberale Minister wurden durch Konservative ersetzt Politische Vereine verboten O O a. Otto von Bismarck Bismarck brachte stagnierende nationalpolitische Entwicklung in Bewegung O Bismarck bestimmt als Ministerpräsident preußische Politik (1862) Bismarck ist ein ,,konservatives Urgestein": Ziele Bismarcks: Erhalt der Monarchie Treuer Diener des preußischen Königs O Ziel: Stärkung des preußischen Königs Deutscher Nationalstaat (Machtbehauptung Preußens konnte nur durch ein vereintes DE mit PR an der Spitze gesichert werden) O Realpolitiker (Politik war für ihn Kampf um die Macht)) ,,großen Fragen der Zeit werden durch Eisen und Blut beschlossen" Zusammenfassung: Bismarck bleibt alten Mustern treu, setzt sich jedoch für Nationalstaatsbildung ein (Erfüllung eines Ziels der Nationalliberalen) b. Politik in Preußen ● Liberalen erlebten Aufschwung O Konflikt zwischen Preußens König und liberalem Parlament Anlass war Heeresreform (Reform des preußischen Heeres) O Verstärkung war umstritten O König: wollte Dienstzeit von 2 auf 3 Jahre erhöhen O König: Verstärkung der vom Adel beherrschten Linie (stehendes Heer) O König: Das Königsheer durfte unter keinen Umständen...

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zu einem Parlamentsheer werden O Parlament: Missachtung der verfassungsgemäßen Mitbestimmungsrechte und ihres Budgetrechts Bismarck setzte gnadenlos die Forderungen des Königs durch und siegte in diesem Verfassungskonflikt O Bismarcks Entschärfung: treibt deutsche Einigung weiter voran (Erfüllung eines Programmpunktes der Liberalen) Spaltung der Liberalen: O Nationalliberale: Unterstützung Bismarcks O Deutsche Fortschrittspartei: Gegen Bismarck Zusammenfassung: Bismarck geht hart gegen die Interessen des Parlaments vor; verstärkt aber ,,zum Ausgleich die Bemühungen um die deutsche Einigung 1 III. Einigungskriege a. Erster Einigungskrieg 1864: Preußen und Österreich gegen Dänemark i. Ursache Auseinandersetzung über die Zugehörigkeit von Schleswig und Holstein zu Deutschland oder Dänemark Dänemark verlangte aufgrund erbrechtlicher Ansprüche Schleswig: Verletzung der Bestimmungen des Londoner Abkommen ● ii. Ergebnis: Frieden von Wien (30.10.1864) 1. Gebietsveränderungen nach den Regeln des Völkerrechts Dänischer Verzicht auf Herzogtümer Schleswig und Holstein Preußen besetzt Schleswig ● Österreich besetzt Holstein ● 2. Politische Konsequenzen ● O O ● ● Erfolg der Kriegspolitik Bismarcks Isolierung Dänemarks von Großbritannien und Frankreich Wirkung auf liberale Opposition in Deutschland O Zersetzung ihrer Einheit vor allem in Preußen Scheitern der liberalen Bewegung: Sieg der alten Mächte Aufteilung geregelt im Vertrag von Gastein b. Zweiter Einigungskrieg 1866: Preußen gegen Österreich i. Ursache Streit um die Verwaltung der Gebiete (Schleswig und Holstein) O Bismarck wollte Vorherrschaft in Deutschland O 1. Gebietsveränderungen ● Österreich verliert Holstein . preußische Hegemonie in Norddeutschland Österreich wollte mit Zustimmung der Staaten einen Mittelstaat gegen Preußen erschaffen O ii. Ergebnis: Friede von Prag (23.8.1866) geschlossenes Staatsgebiet Preußens in Norddeutschland durch Annexionen von Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt (Verbündete von Österreich) Österreich selbst bleibt (von territorialen Veränderungen) unversehrt 2. Politische Konsequenzen Milder Frieden durch Bismarck (Bismarcks Interesse: Nationalstaatengründung) Ö stimmt Auflösung des Deutschen Bundes zu O Preußen hat freie Hand für Neugestaltung Deutschlands Ö wird aus der Neugestaltung Deutschlands ausgeschlossen O Voraussetzung für die ,,kleindeutsche Lösung" Aufspaltung in drei politische Bereiche: 1. Engeres Bündnisverhältnis nördlich des Maines (Norddeutscher Bund) O 1867 Bündnisvertrag Preußens mit norddeutschen Klein- und Mittelstaaten; Bismarck gegen klassisch liberale Bundesstaaten; gegen bundesstaatlichen Zentralismus Juli 1866 Verfassung des norddeutschen Bundes: ■ Bundesrat ist Zentralbehörde der Verfassung (große Machtstellung Preußens) Reichstag: Beschränkung auf Legislative (geteilt mit Bundesrat) und Haushaltsrecht Reichskanzler: Bismarck (preußischer Ministerpräsident) Starke Stellung des Reichskanzler und des Bundesrates 2. Engere Verbindung südlich des Maines O enge Bindung an Preußen durch geheime Schutz- und Verteidigungsbündnissen mit PR neue Zollverträge (vorerst nur wirtschaftlich mit PR verbunden) Vorbereitung für späteren Zusammenschluss zum dt. Reich 3. Österreichischer Kaiserstaat O Neubildung würde zu dauernden revolutionären Bestrebungen führen O Französische Gefahr (Bündnis: Zwei-Fronten-Krieg) Einigermaßen starkes Österreich als späterer Hilfe (Keine Gebietsverluste für Österreich trotz des verlorenen Krieges) 2 ● ● ● ● ● ● iii. Kriegsverlauf Preußen mit verbündeten kleinen norddeutschen Staaten gegen Österreich mit Hannover und den süddeutschen Staaten Preußen rückte mit Truppen in das von Österreich verwaltete Holstein ein O Auslöser des Beschlusses zur Bundes-Exekution gegen Preußen Sieg Preußens über Österreich und seine Verbündeten bei Königgrätz c. Dritter Einigungskrieg 1870/71: Preußen gegen Frankreich i. Ursache Frankreich beobachte Entwicklung in DE mit Sorge (Norddeutscher Bund/Zollvereine) Frankreich erwartete deutsche Ansprüche auf Gebietskompensationen Erbfolge des spanischen Throns: Frankreich und Preußen haben Anspruch auf die Krone O Frankreich verlangt eine Verzichtsgarantie von Seiten Preußens Bismarck spitzte Situation künstlich zu, um Frankreich zu schwächen (Emser Depesche: Bloßstellung der überzogenen Forderungen Frankreichs in der Unterredung von Wilhelm I und französischem Botschafter) O FR reagiert mit einer Kriegserklärung am 19.7.1870 ii. Ergebnis: Friede in Frankfurt (10.5.1871) Frankreich tritt Elsass und Lothringen an Deutschland ab (Konfliktpotenzial für die Zukunft) Entschädigung von 5 Milliarden Francs O Beendigung des Krieges mit einem Siegfrieden, keinem Verständigungsfriden iii. Kriegsverlauf Preußen mit süddeutschen Staaten (Militärbündnisse) und Norddeutschem Bund gegen gemeinsamen Feind Frankreich (Nationalgefühl der Deutschen) O deutliche Überlegenheit Preußens Verlustreiche Schlachten führen zur Kapitulation der französischen Armee bei Sedan am 4.9.1870 Gefangennahme des französischen Kaisers (Napoleon III) O Frankreichs Monarchie bricht zusammen und FR wird Republik Noch während des Krieges tritt Frankreich Elsass und Lothringen an DE ab 3 IV. Gründung des Deutschen Reiches und Bismarck'sche Reichverfassung a. Entstehung Dt. Reich übernahm weitgehend die Verfassung des Norddeutschen Bundes Im Gegensatz zur Verfassung von 1849 ,,von oben" diktiert ● ● ● Beeinflusst durch den Sieg der Krone über die liberale Mehrheit im preußischen Parlament in Bezug auf den Verfassungskonflikt (Heereskonflikt 1866) Große Selbstständigkeit der Einzelstaaten Kein Grundrechtskatalog ● Deutsches Reich war ein Bundesstaat bestehend aus 25 Einzelstaaten 18. Januar 1871: Kaiserproklamation im Schloss Versailles; Kaiserkrönung des Deutschen Kaisers (König Wilhelm I) in Versailles als weitere Demütigung der Franzosen. Deutsches Reich war am 18.1.1871 endgültig vereinigt, militärisch erkämpft, durch Beschluss der Fürsten und ohne Mitsprache einer Volksvertretung. Der preußische Staat hatte seine Hegemonie auf ganz Deutschland ausgedehnt und die kleindeutsche Lösung als Lösung des Problems der Nationalstaatenbildung bzw. der ,,deutschen Frage" gewählt. ● b. Rolle Bismarcks bei der Reichsgründung Außenpolitische Absicherung durch Isolierung der Gegner und Rückversicherung mit Russland (Militärkonvention von Alvensleben 1867) Bereitschaft Krieg als Mittel der Politik und Fortsetzung der Diplomatie einzusetzen Missachtung der Parlamente und des Parlamentarismus (Eisen-und-Blut-Rede 1862) Bewusstseinswandel des Bürgertums, welches die Durchsetzung liberaler Ideen dem Einigungsgedanken unterordnete Zusammenfassung: Reichsgründung Erfolg eines reaktionären ,,ostelbischen" Landjunkers, dessen Ziele eigentlich in erster Linie die Sicherung der königlichen Macht, die Stärkung des preußischen Staates und der Kampf gegen den Parlamentarismus waren 4 ● ● ● ● Zusammensetzung: Insgesamt 58 Stimmen (17 davon für Preußen) O Vetorecht mit 14 Stimmen ● Rechte: ● ● c. Bismarck'sche Reichsverfassung i. Rechte der Staatsorgane ● Gesetzesinitiative ● Preußischer König war immer deutscher Kaiser Oberbefehl über die Truppen Kriegserklärung mit Zustimmung des Bundesrates Vertretung des Reiches (Ausland) O starke Stellung in der Außenpolitik Ernennung des Regierungschefs (Reichskanzlers) O Reichskanzler immer preußischer Ministerpräsident beruft, eröffnet, vertagt, schließt Reichstag und Bundesrat O starke Stellung in der Innenpolitik ● Vorsitz: Reichskanzler ● 1. Kaiser als monarchische Spitze Bundesrat löst auf Verlangen des Kaisers den Reichstag auf Bundesrat kann jedoch nicht selber aufgelöst werden Zusammenfassung: Preußen ist mit Abstand der mächtigste Staat 3. Reichstag Zusammensetzung: ● 2. Reichsrat/Bundesrat Preußen ist der mächtigste Staat Vertretung der Einzelstaaten durch weisungsgebunden Vertreter (25 Bundesstaaten) O Wahrung der Souveränität der in diesem Organ zusammengeschlossener Monarchen O Kein demokratisch gewähltes Parlament Rechte: ● Preußen hat jederzeit ein Vetorecht Bestimmung von Verwaltungsvorschriften Gesetzzustimmung geteilt mit Reichstag Recht auf Anhörung im Reichstag 397 Abgeordnete vom Volk gewählt Immunität der Abgeordneten Indemnität der Abgeordneten Reichstag ist die Vertretung des deutschen Volkes (Parteien) O Debatten über die Politik Bismarck wollte einen auf breiter Basis gewählten Reichstag als Gegenwicht gegen befürchtete partikularistische Tendenzen der Einzelstaaten, aber keine parlamentarische Mitregierung; daher eine relativ schwache Stellung des Reichstags Reichstag konnte weder Reichskanzler wählen noch den Reichskanzler stürzen Gesetzeszustimmung geteilt mit Bundesrat Budget-Bewilligung: 1 Abgeordneter = 50000 Einwohner Rechte: Weder Reichstag verantwortlich, noch konnte Reichstag ihn entlassen ● Gesetzesinitiative 4. Reichskanzler = preußischer Ministerpräsident Einberufung und Auflösung durch den Kaiser O Nur auf das Vertrauen des Kaisers gestützt Ernennung/Entlassung der Staatssekretäre ● Vorsitzender des Bundesrates Verfassung legte fest, dass Kaiser und Reichskanzler gemeinsam die Richtlinien der Politik bestimmen 5 ● ● ● ● ii. Gesetzgebung von Bundesrat und Reichstag Gesetz kommt nur durch Zustimmung von Bundesrat (starke Stellung Preußens aufgrund ihres Vetorechts im Bundesrat) und Reichstag zustande Budget muss jährlich durch Gesetz bewilligt werden (Bundesrat und Reichstag) Zusammenfassung: Regierungssystem des Dt. Reich ist nicht parlamentarisch: Preußen hat eine immense Macht, was dazu führt, dass der Kaiser oder Reichskanzler (im Sinne von Preußen) die Vertretung des Volkes auflösen konnte und dadurch der Wille des Volkes vernachlässigt wurde. iii. Wahlrecht Reichstagswahlen mit Männern über 25 Jahren nach dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht; kein Frauenwahlrecht Mehrheitswahlrecht In Preußen Drei-Klassen-Wahlrecht für den preußischen Landtag (Gewicht der Stimme hängt von der Steuerleistung ab) [=> siehe auch oktroyierte Verfassung von 1849/50 in Lernzettel Restauration] Verwirklichung liberaler Ideen: Wahlrecht und Wahlmodus ● iv. Vergleich 1849 - 1871 Keine Verwirklichung liberaler Ideen: keine Rechtsaufsicht (kein Verfassungsgericht zur Überprüfung der Gesetze und/oder als Hüter der Verfassung) überwiegen eines Organs: Bundesrat ● Zwei Organe, geteilte Legislative Reich als konstitutionelle Demokratie angelegt Unterlegenheit der Volksvertretung gegenüber der Regierung und dem Bundesrat Zusammenfassung: v. Charakteristika Die Bismarck'sche Reichsverfassung wurde am 16. April 1871 beschlossen. Sie weist im Vergleich zu vielen anderen Verfassungen, wie der Weimarer Verfassung oder Bonner Verfassung, Unterschiede auf. Im folgenden Text werden fünf Charakteristika der Bismarck'schen Reichsverfassung herausgestellt: das Machtgefüge (schwache Stellung des Reichstags), die starke Stellung Preußens, die Gründer, der Inhalt und das Wahlrecht. 1849: liberal und national angelegt 1871: konservativ und konstitutionell monarchistisch 1. Machtgefüge: Starke Exekutive - schwacher Reichstag Während der Reichskanzler und Bundesrat zum Beispiel eine starke Stellung hatten, hatte der Reichstag eine schwache Stellung inne, obwohl er das einzige gewählte und damit das einzige demokratisch legitimierte Organ in der Verfassung war. Zwar vom Volk gewählt (Mehrheitswahlrecht; frei, gleich (RT!), allgemein (ohne Frauen), unmittelbar, geheim), aber schwache Stellung im Machtgefüge: Interessen des Volkes wenig durchsetzbar: Gesetzgebungskompetenz: Der Bundesrat und der Reichstag besaßen beide die Gesetzesinitiative und das Recht, Gesetze zu erlassen. Jedoch konnten Gesetze nur verabschiedet werden, wenn beide Organe diesem Gesetz zustimmten. O Das vom Volk gewählte Parlament (Reichstag) hatte also keine alleinige Gesetzgebungsmacht. Das unterscheidet ihn deutlich z.B. vom Bundestag heute. Hinzu kommt, dass der Bundesrat von den Einzelstaaten, und damit von den Fürsten dominiert wurde - also selbst nicht demokratisch legitimiert war. Auch muss man bedenken, dass Preußen im Bundesrat mit seinen 17 Stimmen ein Vetorecht hatte. Damit konnten die Fürsten (insbes. Preußen) Gesetzesvorhaben des gewählten Parlaments effektiv blockieren. Budgetrecht: Darüber hinaus besaß der Reichstag zwar als alleiniges Organ das Budgetrecht, jedoch bezog sich dieses lediglich auf die Steuern des Reichs. Der größere Teil der Steuern wurde jedoch an die Länder gezahlt. Übergewicht der Exekutive gegenüber dem Reichstag: O 6 ● ● ● ● ● O O O Preußens starke Stellung im deutschen Reich lag daran, dass es von der Fläche her, aber auch militärisch, allen anderen Einzelstaaten überlegen war. Die starke Stellung Preußens wird sichtbar an verschiedenen Punkten: O O keine Verantwortlichkeit der Regierung/des Reichskanzlers gegenüber dem Reichstag. Der Kaiser hingegen kann den Reichstag jederzeit über den Bundesrat auflösen allgemeine starke Stellung der Exekutive: Kanzlerprinzip, kein Ressortprinzip: Staatssekretäre (nicht: ,,Minister") weisungsgebunden 2. Preußens starke Stellung 3. Fürstenbund Fürstenbund: Die Gründer der Bismarck'schen Verfassung sind die Fürsten und nicht das Volk: Gründung von oben, nicht von unten. Dies ist ein bedeutendes Charakteristikum, denn nur 28 Jahre zuvor hatte bereits das Volk versucht, eine Verfassung (,,von unten) im Zusammenhang mit der 48er-Revolution zu verabschieden. Dies scheiterte jedoch daran, dass sich der König weigerte, die Krone vom Volke anzunehmen. Der Kaiser und Reichskanzler mussten immer auch preußischer König und Ministerpräsident sein - und: starke Stellung von Kaiser und Kanzler (Übergewicht der Exekutive). Preußen ist im Bundesrat mit 17 Stimmen vertreten. Mit allein 14 Stimmen konnte man ein Vetorecht einlegen somit hatte Preußen dort jederzeit ein Vetorecht. (Sperrminorität) 4. Kein Grundrechtskatalog Kein Grundrechtskatalog: Die Bismarck'sche Reichsverfassung beinhaltete, anders als das Bonner Grundgesetz, keinen Grundrechtskatalog. Die Grundrechte wurden entweder in den einzelnen Verfassungen der Einzelstaaten festgeschrieben oder nicht berücksichtigt. 5. Militär als ,,Staat im Staat" Militär unterliegt nicht der Kontrolle des Reichstags - kein Parlamentsheer (anders als im Grundgesetz) Oberbefehlshaber = Kaiser (Kriegserklärung mit Zustimmung des Bundesrats - aber eben nicht des Reichstags!) Primat der Politik nur solange gesichert, als Kaiser auf Reichskanzler hört (wie bei Wilhelm I und Bismarck - Gleichgewichtspolitik, Friedenssicherung erfolgreich) Primat der Politik aber nicht mehr gesichert, wenn Kaiser stattdessen auf die Generäle/das Militär hört (Wilhelm II - Flottenpolitik, Platz an der Sonne, Weg in den 1. Weltkrieg) 6. Reichsverfassung zugeschnitten auf Bismarck Reichsverfassung zugeschnitten auf Bismarck: Solange er im Amt war, funktionierte das System, hielt der Frieden. Nach seinem Rücktritt zeigten sich die Schwächen der Verfassung. vi. Kritische Bewertung Die Bismarck'sche Reichverfassung war keine Verfassung, die wir in der heutigen Zeit als demokratisch bezeichnen würden. Dies lag an folgenden Aspekten: 1. Reichstag Reichstag (demokratisches Organ) als schwächstes Organ: O Der Reichstag konnte jederzeit vom preußischen Kaiser geschlossen werden. O O Der Reichstag hatte zwar die Legislative inne, konnte Gesetze jedoch nur mit der Zustimmung des Bundesrates verabschieden, was zu einer immensen Einschränkung führte. Das Budgetrecht, welches der Reichstag als alleiniges Recht inne hatte, war auch kein Ausgleich, da dieses Recht lediglich für die geringen Steuern galt, die an das Deutsche Reich gezahlt wurden. Der größere Teil der Steuern wurde an die einzelnen Länder gezahlt. Der Reichstag hatte keine Macht über den Reichskanzler. O 2. Keine Gewaltenteilung Keine Gewaltenteilung: O denn es gab keine unabhängige Judikative, die die Organe kontrollieren konnte. (wie heute das Bundesverfassungsgericht) 7 ● O ● O denn die Legislative mussten sich Bundesrat und Reichstag teilen, was zu einer erheblichen Einschränkung des Reichstages führte. Der Reichstag konnte zudem jederzeit geschlossen werden, wodurch der Bundesrat freien Spielraum erlangt hätte. denn es gab ein starkes Übergewicht der Exekutive. ■ 3. Kein Grundrechtskatalog Grundrechte des Menschen werden in der Verfassung nicht berücksichtigt; In unserer Verfassung undenkbar (BGB Art. 1 ,,Die Würde des Menschen ist unantastbar"), bezieht sich auf die Menschenrechte keine Verantwortlichkeit der Regierung/des Reichskanzlers gegenüber dem Reichstag. Der Kaiser hingegen kann den Reichstag jederzeit über den Bundesrat auflösen (vgl. oben) 4. Militär als ,,Staat im Staat" Militär unterliegt nicht der Kontrolle des Reichstags - kein Parlamentsheer (anders als im Grundgesetz) Oberbefehlshaber = Kaiser (Kriegserklärung mit Zustimmung des Bundesrats - aber eben nicht des Reichstags!) Programm Kanzlerprinzip, kein Ressortprinzip: Staatssekretäre (nicht: ,,Minister") weisungsgebunden an Reichskanzler 5. Wahlrecht Allgemeines Mehrheitswahlrecht, das allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim ist (nur für Männer) O Heutzutage für Männer und Frauen O Heutzutage vor allem Verhältniswahlrecht (Deutschland) Zusammenfassung der Reichsverfassung: Verfassung, die nicht vom Wille des Volkes gegründet worden ist, sondern ,,von oben", somit keine demokratische Verfassung Verfassung, die aber immerhin zum Teil fortschrittlich ist - siehe Wahlrecht Verfassung, die auf Bismarck zugeschnitten ist O Primat der Politik nur gesichert, solange der Kaiser auf den Reichskanzler hört (wie bei Wilhelm I und Bismarck - Gleichgewichtspolitik, Friedenssicherung erfolgreich) O Primat der Politik aber nicht mehr gesichert, wenn der Kaiser stattdessen auf die Generäle/das Militär hört (Wilhelm II - Flottenpolitik, Platz an der Sonne, Weg in den 1. Weltkrieg) Verlauf d. Parteien im Reichstag i. Rechte Parteien Wählerschaft Thron und Altar Stärkung der Monarchie und gegen moderne Tendenzen der Gesellschaft Kein Staatswesen mit rechtlicher Gleichheit, Naturrecht und Vernunft Gegen Parlamentarismus/Liberalismus Vertraten die Interessen des alten Mittelstandes und wurden zum einflussreichen Träger des Antisemitismus Vorerst Opposition zu Bismarck 1. Deutschkonservative Schwerpunkt in Preußen Einfluss auf konservative Landräte und wichtige Personen (Honoratioren) Großer Einfluss im preußischen Landtag und Militär und Verwaltung Niedergang seit 1890 versuchen mit einer Allianz mit dem Bund der Landwirte (BdL) dagegen zu wirken 2. Freikonservative (Reichspartei) 8 Programm ● Unterstützten Bismarck Wählerschaft ● ● Programm vertraten den politisch rechten Liberalismus: Nationalismus war wichtigster Punkt treu gegenüber Bismarck (Einheit 1971 und galten als Reichsgründungspartei) für gemäßigten Fortschritt (Mutig-Besonnen) ● Wahlergebnis ● Wählerschaft ● Wähler hauptsächlich protestantisch ii. Liberale Parteien Führende Parteien des 19. Jahrhundert Staatstragende Parteien im Kaiserreich Bürgerliche Bewegung für Einheit und Freiheit 1. Nationalliberale Programm Kritisch gegenüber Regierung und Bismarck Süddeutsche Demokraten waren lange gegen den starken Einfluss Preußens in DE Linksliberale waren zersplittert ● stärkste Partei im ersten Reichstag Verlauf ● aufstrebendes Bürgertum: Industrielle, Bankiers, Bildungsbürger ● Wählerschaft ● Erst 1910 zusammengeschlossen zur Fortschrittlichen Volkspartei Beschäftigung mit wirtschaftlichen Themen und Fragen der sozialen und konfessionellen Gleichberechtigung die politische Diskussion ● Protestantischer Mittelstand und Kleinbürgertum Die Liberalen wurden nur noch von protestantisch und städtisch und bürgerlichen Schichten gewählt und verloren aber kontinuierlich 2. Linksliberale Liberalismus gerät im Kaiserreich unter Druck o Programmpunkt ,,Vereinigung" war erfüllt Andere Parteien (Sozialdemokraten) starke Oppositionsrolle Programm Interessen der katholischen Kirche gegen über der protestantisch regierenden Regierung Sicherung der katholischen Kirche föderalistischer Aufbau des Reiches iii. Christlich-Konservative Parteien 1. Zentrumspartei und Kulturkampf Zentrumspartei weder rechts noch links, sondern kirchlich (katholisch) ausgerichtet Erste Volkspartei Deutschlands Wählerschaft Wahrung der Rechte des Parlaments Konservative Agrar- und Mittelstandspolitik Partei der Katholiken O Unternehmer bis Gutsbesitzer O Klassen- und Interessenübergreifende Volkspartei 9 Verlauf ● Kulturkampf Streit zwischen Staat und Kirche": Bismarck sah die Zentrumspartei als eine Organisation mit grundsätzlichen Prinzipien, die die Staatsführung bedrohten ● Sanktionen gegen den Katholizismus: Kanzelparagraph: Strafandrohung für Geistliche, die in Predigten den ,,öffentlichen Frieden“ gefährden Preußisches Schulaufsichtsgesetz: staatliche Kontrolle unterrichtender Geistlicher Verbot des Jesuitenordens Maigesetze: staatliche Kontrolle der Theologenausbildung; staatliche Aufsicht der Schulen Einführung der Zivilehe in Preußen und im Reich Bismarck war gegen Reichstag und somit gegen bestimmte Parteien: unter anderem Zentrumspartei Zentrumspartei schädlich für Staat und Nation Auslöser des Kulturkampfes Zentrumspartei bezeichnet Kulturkampf als ,,Kampf der protestantisch dominierten Reichsregierung gegen alle Katholiken" Bismarck bezeichnet Zentrumspartei als „,national unzuverlässige Partei", Reichsfeinde, die keine guten Deutschen seien können (Ultramontane) ● 1870 Verschärfung durch den Versuch des Papstes seine Autorität durch das Unfehlbarkeitsdogma (kein Politiker darf Aussagen des Papstes bezüglich des Glaubens kritisieren) zu festigen Papst verlangt Entlassung dieser Beamten Bismarck sorgte für Konfrontation ● ● Kanzelparagraph Jesuitengesetze Schulaufsicht Zivilehe Zentrum geht aus Kulturkampf gestärkt heraus (uneinnehmbarer Zentrumsturm) O Auch zukünftige Stärkung: Zentrum verwendet weiterhin Parole ,,Kirche in Gefahr" Zusammenfassung: Bismarck scheitert, da er sich in den Kampfmitteln vergriff. Er wollte einen geistigen Kampf mit staatlichen Machtmitteln führen. Er vernachlässigte die innere Widerstandskraft ● Verhärtung der Fronten und 1887 diplomatische Lösung des Konflikts nach Verhandlungen mit Papst Leo XIII O Rücknahme bestimmter Kulturkampfgesetze O Erhalten bleiben: iv. Linke Parteien politische Vertretung der Arbeiter: Emanzipationsmöglichkeit der Arbeiter 1863 gründetet Ferdinand Lassalle den allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV): Bejahung des gegebenen Staates; Forderung nach allgemeinem Wahlrecht und staatlicher Hilfe für Produktivgenossenschaften 1. Sozialdemokraten 1869 gründen August Bebel und Wilhelm Liebknecht die sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP) in Eisennach Lassalleanner und Eisenacher vereinigten sich 1875 zur sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) 1890 Gründung der SPD: Erste Massenpartei Deutschlands Gut organisierte Partei mit: O Ortsvereinen O Festen Mitgliederbeiträgen Verlauf ● Bismarck war gegen Reichstag und somit gegen bestimmte Parteien: (neben Zentrumspartei auch Sozialdemokraten (Sozialistische Partei)): Gefahr für bestehendes System O internationale Ausrichtung O antibürgerliches und antikapitalistisches Programm O Hauptfeind des Reiches Zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I wurden Sozialdemokraten angelastet O Anlass für folgendes Gesetz: ■ Okt. 1878 Sozialistengesetze (bis 1890 in Kraft) 10 ● ● Ergebnis: kein ,,Erfolg" in Bezug auf die Bedeutung der SAP für die Arbeiterschicht noch größere Verbundenheit der Sozialdemokraten ● Wahlmöglichkeit SAP bleibt bestehen: Partei selbst wird also nicht verboten Wahlergebnisse: 1890 SPD stimmenstärkste Partei, jedoch nicht stärkste Partei aufgrund des Mehrheitswahlrechts 1912 Stärkste Fraktion im Reichstag Sozialgesetze Verbot von: Sozialdemokratischen Vereinen und Gewerkschaften Sozialdemokratischen Versammlungen Sozialdemokratischer Parteipresse Sozialdemokraten können von Einzelstaaten ausgebürgert werden O Zufriedenstellung der Arbeiter Einführung von Staat ● Krankenversicherung (1883) Unfallversicherung (1884) Leben der Sozialdemokraten: ● durch eine Lebenswelt miteinander verbunden O Arbeitergesangsvereine O Arbeiterradfahrvereine O Sportvereine O wohnen im Arbeiterviertel (Ruhrgebiet) O gemeinsamer Besuch bestimmter Kneipen O Arbeit in der freien Gewerkschaft Zusammenfassung: Wählerschaft wächst enger zusammen und bleibende Erbitterung gegen den Invaliditäts- und Altersversicherung (1889) werden alle zum Teil vom Arbeitgeber mitfinanziert (im Grundsatz in Deutschland noch immer vorhanden) e. Meinung zum Deutschen Reich i. Historiker Hans-Ulrich Wehler über die konstitutionelle Monarchie Königsherrschaft: preußischer König und deutscher Kaiser besitzt den entscheidenden und somit wesen bestimmenden Einfluss, denn der preußische Monarch kontrollierte in Preußen sowie im gesamten Reich: O Heer - Militär O Bürokratie - Verwaltungsapparat der neuen Reichsbehörden Diplomatie - Außenpolitik ● Reichstag kann niemals größere Kontrolle übernehmen, denn Entscheidendes hängt von der autoritären Spitze ab Machtgefüge des absolutistischen Staates bleibt verfassungsrechtlich erhalten (harte Kern des traditionellen Herrschaftssystems) Zusammenfassung: autokratischer, halbabsolutistischer Scheinkonstitutionalismus, da die realen Machtverhältnisse nicht entscheidend verändert worden sind. ii. Historiker Thomas Nipperdey über die konstitutionelle Monarchie Monarchie im Reich war konstitutionell Monarchie war gebunden an: O die Verfassung O die rechtsstaatlichen Normen O die Mitwirkung des Parlaments O die Form der Regierung durch Beamten-Minister O den Reichskanzler (trug politisch-moralische Verantwortung für das Handeln des Monarchen) dem Konsens der bürgerlichen Öffentlichkeit, ihrer Mehrheit Zusammenfassung: Deutsches Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie, da nach dem Willen des Volkes in Vertretung des Reichstages gehandelt worden sei 11 V. VI. Thronwechsel und Sturz Bismarcks Kaiser Wilhelm I stirbt 1888 Erbfolger Friedrich III übernimmt das Amt, stirbt jedoch nach drei Monaten Probleme: Sohn Wilhelm II übernimmt das Amt mit 29 Jahren Verlangen nach mehr Macht O Andere außenpolitische Vorstellungen als Bismarck Ergebnis: ● Konflikt mit Bismarck Bismarck zieht sich 1890 aufgrund persönlicher und politischer Unstimmigkeiten aus der Politik zurück Bismarcks Außenpolitik a. Ziele ● ● ● ● ● ● ● Sicherung des Deutschen Reiches die Vorh haft Preußens im Dt. Reich Sicherung des ,,Status quo": Deutschland ist saturiert und hat keine weitere Gebietsansprüche (bewusste Friedenspolitik) Weitere Isolierung Frankreichs, um Frankreich die Möglichkeit der Revanche zu nehmen und einem Krieg entgegenzuwirken; gleichzeitig auch Schutz vor einem Zwei-Fronten-Krieg (Russland Frankreich) 1872 Gründung des Vorgängers des Dreikaiserbündnisses (DR, RUS, Ö) b. Politik bis zum Berliner Kongress 1875/76 Erklärung Deutschland ist saturiert: keine Gebietsforderungen im Orient März 1878 Belastung der Beziehung zwischen Russland und Österreich, durch die Orient-Krise, in der Russland keine Rücksicht auf andere Großmächte nahm (GB und Österreich) Juni/Juli 1878 Kongress in Berlin: Bismarck agiert als Vermittler und wird zum ,,Wahrer des Friedens" O Bismarck vermittelt zwischen Österreich und Russland: Interessenskonflikt auf dem Balkan O DR (Bismarck) wendet sich von Ö ab und RUS zu . DR (Bismarck) fürchtet jedoch als Reaktion Ö darauf eine Annäherung an FR c. Bismarck'sche Bündnispolitik 1879 Bündnis mit Österreich-Ungarn (Zweibund): gegenseitige Hilfe bei einem Angriff von Russland: Verteidigungsbündnis 1882 Erweiterung des Zweibundes zum Dreibund mit DE, Ö und Italien 1881 Dreikaiserbündnis mit DE, Ö und Russland: Neutralität bei einem Angriff eines Vierten: DE ist damit gegen den Zwei-Fronten-Krieg gesichert 1887-1890 Rücksicherungsvertrag/Neutralitätsabkommen mit Russland Nahm Zarenreich die Angst vor einem deutsch-österreichischen Angriff Verhinderung der Annäherung Russlands an Frankreich 1883 Militärbündnis mit Rumänien (Beitritt Rumänien zum Dreibund) Freundschaftliche Beziehungen zu England und Verzicht auf weitere koloniale Ansprüche zur Bewahrung des Friedens (,,saturiert") Mittelmeerabkommen 1887-1896 mit England, Italien und Österreich: Ziel des Schutz des Status quo in Mittelmeer Bismarcks geschaffenes Bündnissystem sichert den europäischen Frieden bis zum Beginn des 1. Weltkriegs. Erst das ,,persönliche Regiment" Wilhelms II mit der einseitigen Bindung an Österreich-Ungarn führt Deutschland 1890 in eine außenpolitische Isolation in Europa und letztendlich in der Welt i. Erste Bismarck'sche Bündnispolitik von 1871-1878 1. Bündnis zwischen ÖU, RUS, DR (September 1872) Inhalt: ● militärischer Beistand Mitgliedstaaten: Russland, Österreich-Ungarn, Deutsches Reich 12 Inhalt: Mitgliedstaaten: ● Verlauf: ● ● Ende: ● ● militärischer Beistand 3. Berliner Konferenz/Berliner Kongress Konflikte über die Nationalstaatenbildung in Südosteuropa (Russisch-Türkisch Krieg von 1877/78) Bismarck versucht als ,,ehrlicher Makler", ein Kräftegleichgewicht herzustellen Russland fühlt sich ungerecht behandelt und zieht sich aus allen Bündnissen zurück (sahen die Schuld bei Bismarck, der seine alten Verbündeten betrogen hätte) Ende des Ersten Bismarck'schen Bündnissystems ● Österreich-Ungarn, Russland, Deutsches Reich, (später noch Italien) Spannungen aufgrund der Krieg-in-Sicht-Krise (1875) zwischen Deutschland und Frankreich: O Unerwartete rasche militärische Erholung auf Seiten Frankreichs Russland und Großbritannien unterstützen die Franzosen und verdeutlichen, keinen weiteren Krieg in EU zu dulden ● Inhalte: Im Falle eines russischen Angriffs auf einen der beiden Bündnispartner, musste der andere zur Hilfe kommen Beim Angriff einer anderen Macht müsste er sich neutral verhalten itende Isolierung ankreichs Mitgliedstaaten: 2. Dreikaiserabkommen (Oktober 1873) Scheitern aufgrund Balkankrise (1875-1878) O Österreich-Ungarn und Russland hatten auf dem Balkan divergierende Interessen und versuchten ihren Einfluss zu festigen Inhalte: O Folge: Bismarck bestimmt Position des deutschen Reichs deutlicher: Eine Isolierung Frankreichs galt als lebensnotwendige Maßnahme für das Reich. Ansonsten würde die Sicherheit des Deutschen Reichs vor allem auf Interessengegensätzen zwischen den übrigen Mächten beruhen, die antideutsche Bündnisse verhindern würden. (=> schwache Sicherung) Österreich-Ungarn, Deutsches Reich Folge dieses Zweibundes: Ausschluss Russlands und neue mögliche Gefahr von Russland eventuell russisch-französische Annäherung (es kam zu keiner Annäherung dieser beiden Mächte) Russland wurde aufgrund der Angst vor einem deutsch-britischem Bündnis wieder empfänglicher für deutsch-österreichische Angebote: Schluss des erneuten Dreikaiserbunds (Juni 1881) ● Verlauf: ● ii. Zweite Bismarck'sche Bündnispolitik von 1879-1890 gegenseitige Neutralität Absprache über die Aktivitäten auf dem Balkan Mitgliedstaaten: Russland, Österreich-Ungarn, Deutsches Reich Mitgliedstaaten: 1. Defensivbündnis/Zweibund (1879) gegen Russland Auslöser: 2. Dreikaiserbündnis (1881-1887) wurde 1884 verlängert brach 1885/86 aber durch die Bulgarienkrise ab (Österreichisch-Russische Spannungen) Rücksicherungsvertrag (1887) 3. Dreibund (1882/1887) gegen Frankreich Deutsches Reich, Österreich-Ungarn, Italien Französische Besetzung von Tunis 1881 13 Inhalte: Russland weiter in die Sicherheitspolitik eingebunden zu haben ● wohlwollende Neutralität im Falle eines Angriffs eines Dritten Mitgliedstaaten: ● Russland und Deutsches Reich Verlauf: Durch die Anerkennung russischer Interessen auf dem Balkan sorgte dieses Bündnis für Spannungen mit dem eng verbundenen Österreich-Ungarn ● ● Keine Verlängerung des Bündnisses 1890 Ende des Bismarck'schen Bündnissystems mit der Entlassung Bismarcks im Jahr 1890 Mitgliedstaaten: Ziel: ● Mitgliedstaaten: 4. Rücksicherungsvertrag/Neutralitätsabkommen (1887) ● England, Italien, Spanien, Österreich-Ungarn Ziel des Schutz des Status quo in Mittelmeer Ziel: ● ● 5. Mittelmeerabkommen (1887-1896) England, Deutsches Reich Regelung der Gebietsansprüche im kolonisierten Afrika Ende des Zweiten Bismarck'schen Bündnissystems: Zeit der Bismarck'schen Bündnispolitik endet mit der Entlassung Bismarcks 1890 aufgrund grundsätzlicher Differenzen über die Sozial- und Außenpolitik zwischen Wilhelm II und Bismarck ● Nachfolger Bismarcks verfolgten eine aggressive Weltmachtpolitik 6. Deutsch-englischer Vertrag über die Kolonien und Helgoland (1890) 14 VII. Deutsches Reich und ,,Platz an der Sonne" im Wilhelminismus Deutschland wandelt sich vom ,,Saturierten Deutschen Reich" (Bismarck) zu dem Reich, das eine Weltmacht WERDEN und einen Großmachtstatus erreichen will (Kolonien, Flottenaufrüstung). Insbesondere wollen sie ihren „Platz an der Sonne" durch eine aggressive Weltmachtpolitik. Wilhelm II möchte mehr Macht erlangen und ist deshalb gegen den Reichskanzler und wendet sich deshalb von ihm ab. Da die Bündnispolitik jedoch auf Bismarck zugeschnitten war, zerbricht diese, wodurch als Folge Bündnisse nicht mehr gepflegt werden und sich andere europäische Bündnisse bilden. ● ● ● ● ● ● a. Deutschlands ,,Neuer Kurs" Politik Wilhelm des II gekennzeichnet durch Prunksucht und Sprunghaftigkeit Innenpolitischer ,,Neuer Kurs" Keine Verlängerung des Sozialistengesetz Einführung eines Arbeiterschutzversicherung (Regelung des Mindestalter und Arbeitszeiten) Handelspolitischer ,,Neuer Kurs" O Öffnung der Märkte für die deutsche Industrie durch Reichskanzler Caprivi Lockerung der Schutzzölle Außenpolitischer ,,Neuer Kurs" O Ausreichende Sicherung durch das Bündnis mit Österreich-Ungarn (nach der Auffassung von Caprivi) O Keine Verlängerung des Rücksicherungsvertrags mit Russland (1890) O Annäherung an England mit Deutsch-englischem Vertrag über Kolonien und Helgoland Militärischer ,,Neuer Kurs" O Begeisterung der Bevölkerung für die Marine O Flottengesetz von 1898/1900: Stärkung der deutschen Kriegsmarine auf etwa 2/3 der Englischen Scheitern der Verständigungsversuche mit England (1909;1912) b. Spannung zwischen den Großmächten und dem Deutschen Reich i. Großbritannien - Deutsches Reich Flottenwettrüsten (ungefähr ab 1898 durch Leiter des Reichsmarineamtes Alfred von Tirpitz) Marokko-Krise (1905-1906) Bagdad-Bahn (1899-1903) Wirtschaftskonkurrenz ii. Frankreich - Deutsches Reich Elsass-Lothringen (seit 1871) Deutsche Machtdemonstration in zwei Marokko-Krisen (1905/06 und 1911) iii. Russland - Deutsches Reich Nichtverlängerung des Rückversicherungsvertrags 1890 Deutsches Engagement im Vorderen Orient: Stärkung der Türkei (ab 1898 v. a. durch Damaskus-Rede) Unterstützung Österreich-Ungarns auf dem Balkan iv. Russland - Österreich-Ungarn Balkan (ab 1898) Panslawismus (Streben nach kulturellem und politischem Zusammenschluss aller slawischen Völker) 15 VIII. Bündnisse und Abkommen zwischen den europäischen Großmächten (Russland, Frankreich, England) von 1879-1914 a. Französisch-Russisches Militärbündnis (1892/93) Gegengewicht zum deutsch-österreichischen-italienischen Dreibund ● ● Inhalte: ● Ziel: Aufrechterhaltung des Friedens (solange gültig wie der Dreibund bestehe); Erweiterung zum einem Verteidigungsbündnis im Falle eines deutschen Angriffs (1894) Mitgliedsstaaten: Russland, Frankreich Problem für Deutschland: Zweifrontenkrieg Mitgliedstaaten: ● b. Flottenallianz (1902) aufgrund der Bedrohung für Japan, die von Russland ausging Mitgliedsstaaten: Großbritannien, Japan c. Entente cordiale (1904) d. Triple Entente cordiale (1907) durch Beitritt Russlands in die Entente cordiale Inhalte: freie Passage durch die Straße von Gibraltar und den Suezkanal sich gegenseitig mit allen Kräften gegen einen Angriff zu unterstützen vor allem in einem Krieg, in dem das Deutsche Reich teilnimmt Mitgliedstaaten: Großbritannien, Frankreich, ab 1907 Russland: Triple Entente Interessensausgleich in Marokko und Ägypten Freie Passage durch Gibraltar und Suezkanal ● Frankreich und Großbritannien Verlauf: ● ● Inhalte: Verbesserungen der Beziehungen zwischen Russland und Großbritannien im Vertrag von St. Petersburg: Grund für den Beitritt Russlands in die Entente cordiale Verdrängung des Osmanischen Reichs und Aufteilung des Gebiets Mitgliedstaaten: Montenegro, Serbien, Bulgarien, Griechenland e. Erster Balkanbund (1912) f. Konsequenz für das Deutsche Reich Zweibund als zentrales außenpolitisches Bündnis ● zunehmende Isolation des Deutschen Reiches Fronten bereits vor dem 1. Weltkrieg klar verteilt und verhärtet Hohe Wahrscheinlichkeit eines Zwei- oder sogar Drei-Fronten Krieges O Erkennbar im 1. Weltkrieg: Russland, England, Frankreich Zusammenfassung: Deutsches Reich zu stark auf Bismarck und seine Politik zugeschnitten wodurch sein Rückzug aus der Politik das Deutsche Reich in eine miserable Situation brachte und es schnell zugrunde ging. 16 IX. Julikrise und Erster Weltkrieg a. Attentat von Sarajewo Ermordung des österreichischen Thronfolgers Erzherzog Franz Ferdinand und seiner Frau durch einen serbischen Guerillakämpfer am 28.6.1914 in Sarajewo (Bosnien) Kaiser Franz Joseph fordert Isolierung und Verkleinerung Serbiens ● ● ● ● ● ● ● ● O Attentat hätte das alleinige Ziel der Schwächung des Dreibunds gehabt Deutsches Reich überlässt Österreich-Ungarn am 5. Juli 1914 eine Blankovollmacht für deren Vorgehen gegen Serbien (Wilhelm II sieht die unversehrte Erhaltung Österreichs als eigenes erforderliches Lebensinteresse an) ● Blankovollmacht/Blankoscheck: Erklärung des Kaisers, unbedingt zu der Bündnisverpflichtung und Freundschaft zu Österreich-Ungarn zu stehen. Rat zur Einlenkung ÖU von Seiten Deutschlands am 29./30. Juli 1914 Zögern von Seiten Deutschlands, sich in einen ,,Weltbrand" hineinziehen zu lassen am 30. Juli 1914 Generalmobilmachung Russlands am 30. Juli 1914 Mobilmachung Deutschlands, Frankreichs, Englischen Flotte / Kriegserklärung DR an Russland am 1. August 1914 Kriegserklärung DR an Frankreich und deutscher Einmarsch in das neutrale Belgien am 3. August Kriegserklärung England an DR am 4. August 1914 Zusammenfassung: Der Erste Weltkrieg, der von allen europäischen Politikern seit 1815 vehement zu verhindern versucht worden war, entwickelte sich über die Jahre aufgrund des bündnispolitischen Mobilmachungsmechanismus und eskalierte schlussendlich am 28. Juli 1914. O Vollmacht wurde nicht in Erwartung eines Krieges ausgehändigt, sondern verfolgte das Ziel Russland abzuschrecken, in den Konflikt zwischen ÖU und Serbien einzugreifen Ultimatum von ÖU an Serbien am 23. Juli 1914; Forderung nach: O Bestrafung der verhafteten Mitglieder der ,,Schwarzen Hand" Zustimmung Serbiens Teilnahme österreichischer Beamter zur Klärung dieser Frage Ablehnung Serbiens, weil dies eine Unterwerfung unter die Hoheit der Doppelmonarchie bedeutet hätte Zusammenfassung: Österreich-Ungarn nutzt den vom Deutschen Reich gewährten Blanko- Scheck in gewisser Weise aus, indem sie unerfüllbare Forderungen an Serbien stellen Folge und weiterer Verlauf der Ereignisse: Aufruf Englands an RUS, FR, I und DR zw. ÖU und Serbien zu vermitteln am 24. Juli 1914 Annahme des von ÖU gestellten Ultimatums von Seiten Serbiens am 25. Juli 1914 O Teilnahme österreichischer Beamte jedoch nur nach den Grundsätzen des Völkerrechts und des Strafprozessrechts Wilhelm II formuliert: ,,aber damit fällt jeder Kriegsgrund fort..." am 28. Juli 1914 Kriegserklärung Österreichs an Serbien aufgrund unbefriedigender Erfüllung des Ultimatums am 28. Juli 1914 1914 b. Kriegsziele der Mächte Deutsches Reich: Territoriale Gewinne (Annexionen des Erzgebiets von Briey, von Luxemburg und landwirtschaftlicher Nutzflächen im Osten) Hegemonie über Europa als Ausgangsstellung für die Erringung einer Weltmachtposition Umwandlung Belgiens in einen Vasallenstaat Hohe Reparationszahlungen Entente Mächte (FR; E; RUS) Zerstörung der europäischen Großmachtstellung des Deutschen Reichs O Deutsches Reich gilt als notorisch aggressiver Friedensstörer Frankreich Rückgabe Elsass-Lothringens Freigabe Belgiens Annexionen linksrheinischer Gebiete und des Saargebiets Aufteilung Österreich-Ungarns in mehrere Nationen 17 ● Großbritannien Wiederherstellung Belgiens Zerstörung der deutschen Flotte Übernahme der deutschen Kolonien Schwächung Deutschlands, aber: Bestehenbleiben Deutschlands als Kontinentalmacht USA Friedenssicherung durch die 14-Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson Territoriale Unversehrtheit O Rüstungsbeschränkung Selbstbestimmungsrecht der Völker Schaffung eines Völkerbunds als internationale Schiedsinstanz Zusammenfassung: Der Krieg drehte sich also um das Ende des bisherigen und die Begründung eines neuen Staatensystems in Europa. 18