Das Europäische Parlament und die Räte der EU
Das Europäische Parlament ist das direkt gewählte Vertretungsorgan der EU-Bürger und spielt eine zentrale Rolle im Gesetzgebungsprozess der Union. Es hat 751 Sitze und wird alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgern gewählt.
Highlight: Das Europäische Parlament ist das einzige direkt von den EU-Bürgern gewählte Organ der Europäischen Union.
Zu den Hauptaufgaben des Parlaments gehören:
- Beratung, Änderung und Beschließung von EU-Gesetzen (auf Vorschlag der Kommission)
- Vertretung der EU-Bevölkerung auf europäischer Ebene
- Kontrolle der Kommission
Das Parlament besteht aus sechs Fraktionen, die sich nach Zugehörigkeit zu einer Parteienfamilie zusammenschließen.
Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist ein weiteres wichtiges Organ im EU-Gesetzgebungsprozess. Er beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die "EU-Gesetze". Der Rat setzt sich aus 27 Ministern zusammen, je nach Fachressort.
Vocabulary: Der Rat der Europäischen Union wird oft als Ministerrat bezeichnet, da er aus den Fachministern der Mitgliedstaaten besteht.
Entscheidungen im Rat werden nach dem Prinzip der "doppelten Mehrheit" getroffen: 55% der Mitgliedsstaaten, die 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren, müssen zustimmen.
Der Europäische Rat, bestehend aus den 27 Staats- und Regierungschefs der EU-Länder, trifft grundlegende politische Entscheidungen für die Union. Seine Mitglieder werden von den nationalen Parlamenten legitimiert oder direkt vom Volk gewählt.
Example: Wenn der Europäische Rat über die langfristige Strategie der EU in Bereichen wie Klimawandel oder Digitalisierung entscheidet, legt er damit die Richtung für die gesamte Union fest.
Im Vergleich zu nationalen Institutionen ähnelt das Europäische Parlament in seinen Funktionen dem deutschen Bundestag. Es erfüllt die klassischen Aufgaben eines Parlaments:
- Gesetzgebungsfunktion
- Kontrollfunktion
- Haushaltsfestlegung
- Meinungs- und Willensbildungsfunktion
Der Rat der EU kann mit Zweikammersystemen in anderen Staaten verglichen werden, wobei er Elemente des Senatsprinzips (USA) und des Bundesratsprinzips (Deutschland) kombiniert.
Definition: Das Senatsprinzip sieht gleiche Stimmenanteile in der zweiten Kammer vor, während das Bundesratsprinzip anteilige Stimmen nach Bevölkerungsgröße vergibt.
Diese Struktur der EU-Organe zeigt das Bemühen, sowohl die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten als auch die der EU-Bürger insgesamt zu berücksichtigen und ein Gleichgewicht zwischen nationalen und gesamteuropäischen Interessen zu schaffen.