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Europäisches Parlament

10.3.2021

1972

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Das Europäische Parlament
Europäisches Parlament
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Gegründet 1952
705 Mitglieder (704+
Präsidenten)
Präsident(Vorsitzender)
(aktuell): Dav

Das Europäische Parlament Europäisches Parlament ● ● Gegründet 1952 705 Mitglieder (704+ Präsidenten) Präsident(Vorsitzender) (aktuell): David Sassoli Abgeordnet werden direkt durch eine geheime Wahl gewählt (alle fünf Jahre) Sitzplätze werden werden nach dem Grundsatz der depressiven Proportionalität verteilt. Aus 27 Mitgliedsstaaten Standorte: Straßburg, Brüssel (und Luxemburg) Das Europäische Parlament gilt als demokratischste Instanz in der EU, da es das einzige direkt gewählte Organ ist. Gewählt werden die Abgeordneten von allen Wahlberechtigten EU-Bürgern der Mitgliedsstaaten direkt in einer geheimen Wahl gewählt(welches Wahlverfahren benutzt wird entscheidet jedes Land selber). Die 705 Abgeordneten werden alle fünf Jahre neu gewählt (nächste Wahl 2024). Der Präsident/ Vorsitzende wird für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt und ist Repräsentant des EP nach außen (neben seiner Rolle als Leitung der Sitzungen). Die Anzahl der Sitzplätze im Parlament wird nach der depressiven Proportionalität verteil. Das bedeutet, dass bevölkerungsreichere Staaten mehr Sitzplätze zugeschrieben bekommen, jedoch bevölkerungsärmeren Staaten proportional zur Einwohnerzahl näher Sitze zustehen. Im Europäischen Parlament sind zurzeit 8 Fraktionen, in denen über 200 nationale Parteien vertreten sind. Zusätzlich gibt es 18 fraktionslose Abgeordnete. Die Fraktionen können gebildet werden, wenn es mindestens 25 Mitglieder gibt, die mindesten ein Viertel der Mitgliedstaaten vertreten (aktuell aus mindestens 7 Staaten kommen). Derzeit sind die größten Fraktionen die Europäische Volkspartei mit 216 Mitgliedern, die Progressive Allianz der Sozialdemokraten mit 190 Mitgliedern und die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer mit 74 Mitgliedern. Aktuell sind 92 Abgeordnete des Europäischen...

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Parlaments aus Deutschland (Obwohl Deutschland 96 Plätze zustehen). Das Europäische Parlament (EP) hat grundsätzlich vier Aufgaben: die Gesetzgebung, den Haushalt und die Aufsicht und Kontrolle. Das EP verabschiedet EU-Rechtsvorschriften und ist allgemein ein Gesetzgeber der EU in Zusammenarbeit mit dem Rat de EU. Diese Entscheidungen basieren auf den Vorschlägen der Kommission. Dabei hat das Parlament aber nicht die selben Rechte, wie ein "klassisches Parlament", da nur in einigen Fällen (Aufnahme von weiteren Mitgliedsstaaten) die Zustimmung notwendig ist und sonst lediglich die Vorschläge vom Europäischen Parlament angehört werden müssen. Des Weiteren stellt das EP den Haushaltsplan mit dem Rat der EU auf. In der Funktion Aufsicht und Kontrolle übt das EP eine demokratische Kontrolle aus. Diese Rolle nimmt es ein, da sie den Präsidenten/die Präsidentin der EU- Kommission wählen und alle Mitgliedern der Kommission zustimmen müssen. Zusätzlich beobachtet das EP Wahlen und ist für Petitionen und Anliegen von Bürger und Bürgerinnen zuständig. https://www.europaimunterricht.de/eu-parlament 6, https://de.wikipedia.org/wiki/Präsident des Europäischen Parlaments, https://www.dw.com/de/europäisches- parlament-fakten-und-zahlen/a-48493056 (Bild)