Struktur der EU - Die wichtigsten Institutionen
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt von euch als Bürger gewählte EU-Organ und tagt in Straßburg. Alle fünf Jahre könnt ihr eure Abgeordneten wählen, wobei jeder Staat mindestens 6 und höchstens 96 Sitze bekommt. Das Parlament teilt sich die Gesetzgebungsmacht gleichberechtigt mit dem Ministerrat und kontrolliert sowohl Kommission als auch Ministerrat durch Anfragen und Untersuchungsausschüsse.
Die Europäische Kommission mit Sitz in Brüssel fungiert als "Hüterin der Verträge" und achtet darauf, dass EU-Recht korrekt umgesetzt wird. Jeder Mitgliedstaat stellt für fünf Jahre einen Kommissar, der für ein spezielles Ressort zuständig ist. Als einziges Organ hat die Kommission das Initiativrecht - sie kann also Gesetze vorschlagen.
Der Europäische Rat besteht aus den Regierungschefs aller Mitgliedstaaten plus dem Kommissionspräsidenten und trifft sich viermal jährlich in Brüssel. Er setzt die großen Impulse für die EU-Entwicklung und sucht bei wichtigen Fragen Kompromisse auf höchster Ebene.
Wichtig: Supranationale Organe (wie Parlament und Kommission) vertreten EU-Interessen, während intergouvernementale Organe (wie Europäischer Rat) die nationalen Interessen koordinieren.




