Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste rechtsprechende Organ der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg.
Die Europäischer Gerichtshof Gründung erfolgte 1952 als Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die Europäischer Gerichtshof Mitglieder setzen sich aus je einem Richter pro EU-Mitgliedstaat zusammen, derzeit also 27 Richter. Unterstützt werden diese von elf Generalanwälten. Der Europäischer Gerichtshof Vorsitz wird vom Präsidenten geführt, der von den Richtern für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt wird. Die Europäischer Gerichtshof Arbeitsweise ist in verschiedene Kammern unterteilt, die aus drei oder fünf Richtern bestehen. In besonders wichtigen Fällen tagt das Gericht in der Großen Kammer mit 15 Richtern oder im Plenum.
Zu den wichtigsten Europäischer Gerichtshof Aufgaben und Europäischer Gerichtshof Zuständigkeiten gehört die Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Der EuGH entscheidet über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, Nichtigkeitsklagen gegen EU-Organe und beantwortet Vorlagefragen nationaler Gerichte zur Auslegung des EU-Rechts. Die Europäischer Gerichtshof Urteile haben bindende Wirkung und tragen maßgeblich zur Entwicklung des EU-Rechts bei. Besonders bedeutsam sind die EuGH wichtige Urteile zur Direktwirkung und zum Vorrang des EU-Rechts, die das Verhältnis zwischen europäischem und nationalem Recht grundlegend geprägt haben. Die Europäischer Gerichtshof Beschlussfassung erfolgt nach dem Mehrheitsprinzip, wobei die Beratungen geheim sind und abweichende Meinungen nicht veröffentlicht werden.