Phasen und Verfassungen der Französischen Revolution
Die Französische Revolution durchlief mehrere Phasen, die von unterschiedlichen politischen Strömungen und Verfassungen geprägt waren.
Phasen der Revolution
Die Revolution wird üblicherweise in fünf Hauptphasen unterteilt:
- 1789-1791: Liberale Revolution
- 1791-1792: Destabilisierung und Radikalisierung
- 1792-1794: Konventsherrschaft / Schreckensherrschaft
- 1794-1799: Herrschaft des Direktoriums
- 1799-1804: Ende der Revolution
Highlight: Die 4 Phasen der Französischen Revolution zeigen die Entwicklung von einer liberalen Bewegung hin zu einer radikalen Umwälzung und schließlich zur Stabilisierung unter Napoleon.
Verfassung von 1791
Die Verfassung von 1791 war ein wichtiger Meilenstein der Revolution:
Exekutive:
- Der König ernannte und entließ Minister
- Minister beaufsichtigten die Verwaltung und Beamten
Legislative:
- Eine Nationalversammlung mit 745 Abgeordneten
- Abgeordnete wurden für 2 Jahre von Wahlmännern gewählt
Judikative:
- Ein Hochgericht und ein Kassationshof
- Richter und Geschworene wurden gewählt
Vocabulary: Kassationshof: Das höchste Gericht in Frankreich, das die Rechtmäßigkeit von Urteilen überprüft.
Vorteile der Verfassung von 1791:
- Einführung von Menschen- und Bürgerrechten
- Gewaltenteilung
- Abschaffung des Absolutismus
- Souveränität der Verfassung
Nachteile:
- Zensuswahlrecht (Besitzprivilegien)
- Keine Rechte für Kleinbürger und Bauern
- Viel Macht für den König
- Konstitutionelle Monarchie
Definition: Konstitutionelle Monarchie: Eine Staatsform, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung begrenzt ist.
Direktorialverfassung
Die Direktorialverfassung folgte auf die Verfassung von 1791 und brachte weitere Veränderungen:
Exekutive:
- Ein Direktorium mit 5 Mitgliedern
- Aufsicht über die Verwaltung
Legislative:
- Rat der Alten (250 Mitglieder)
- Rat der 500
Judikative:
- Oberstes Gericht und Kassationsgericht
- Richter und Geschworene wurden gewählt
Highlight: Die Direktorialverfassung führte zu einer stärkeren Trennung der Gewalten, behielt aber das Zensuswahlrecht bei.




