Detaillierte Phasen der Judenverfolgung
Die erste Phase der Judenverfolgung von 1933 bis 1935 war geprägt von einzelnen, scheinbar legalen Maßnahmen. Dazu gehörten der Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933 und das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933, das zur Entlassung "nichtarischer" Beamter führte.
Beispiel: Am 22. September 1933 wurde das Reichskulturkammergesetz erlassen, das jüdisches Kulturschaffen verbot.
Die zweite Phase von 1935 bis 1938 wurde durch die Nürnberger Gesetze eingeleitet. Am 15. September 1935 wurden das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verabschiedet.
Vocabulary: Die Nürnberger Gesetze waren antisemitische und rassistische Gesetze, die die rechtliche Grundlage für die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland bildeten.
Die dritte Phase von 1938 bis 1941 begann mit der sogenannten "Reichskristallnacht" vom 9. bis 11. November 1938. Es folgten weitere diskriminierende Maßnahmen wie der Ausschluss jüdischer Kinder aus deutschen Schulen und die Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens.
Highlight: Die "Reichskristallnacht" markierte den Übergang von der Diskriminierung zur offenen Gewalt gegen die jüdische Bevölkerung.
Die vierte Phase von 1941 bis 1943 umfasste die "Endlösung der Judenfrage". Ab Oktober 1941 begannen die allgemeinen Deportationen nach Polen in Arbeits- und Konzentrationslager. Am 20. Januar 1942 fand die Wannseekonferenz statt, bei der die systematische Ermordung der europäischen Juden geplant wurde.