Notwehr und Notstand sind zentrale Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht. Die Notwehr erlaubt die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe, während der rechtfertigende Notstand die Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter ermöglicht. Wichtige Aspekte sind:
- Die Notwehr Definition umfasst einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und eine erforderliche Verteidigungshandlung
- Beim rechtfertigenden Notstand muss eine Güterabwägung stattfinden
- Die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung spielt eine wichtige Rolle
- Es gibt Sonderfälle wie Putativnotwehr und Notwehrexzess
- Der Unterschied zwischen Notwehr und Notstand liegt in der Art der Gefahr und den betroffenen Rechtsgütern