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Notwehr und Notstand einfach erklärt - Schema, Beispiele, Definition

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Notwehr und Notstand einfach erklärt - Schema, Beispiele, Definition
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Jasmin

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Notwehr und Notstand sind zentrale Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht. Die Notwehr erlaubt die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe, während der rechtfertigende Notstand die Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter ermöglicht. Wichtige Aspekte sind:

  • Die Notwehr Definition umfasst einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und eine erforderliche Verteidigungshandlung
  • Beim rechtfertigenden Notstand muss eine Güterabwägung stattfinden
  • Die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung spielt eine wichtige Rolle
  • Es gibt Sonderfälle wie Putativnotwehr und Notwehrexzess
  • Der Unterschied zwischen Notwehr und Notstand liegt in der Art der Gefahr und den betroffenen Rechtsgütern

7.11.2021

331

Notwehrlage: Voraussetzungen und Merkmale

Die Notwehrlage ist durch drei wesentliche Merkmale gekennzeichnet, die kumulativ vorliegen müssen:

  1. Angriff: Hierunter versteht man die Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten. Wichtig ist, dass jedes Rechtsgut verteidigungsfähig ist, einschließlich Leben, Eigentum und Ehre.

  2. Gegenwärtigkeit: Der Angriff muss entweder unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Dies grenzt die Notwehr von präventiven Maßnahmen oder nachträglichen Vergeltungsaktionen ab.

  3. Rechtswidrigkeit: Der Angriff ist rechtswidrig, wenn der Angreifer zu seinem Handeln nicht befugt ist. Dies schließt beispielsweise Handlungen aus, die durch andere Rechtfertigungsgründe gedeckt sind.

Highlight: Die Notwehr Verhältnismäßigkeit spielt bei der Beurteilung der Notwehrlage eine wichtige Rolle, da sie die Grenzen der zulässigen Verteidigung bestimmt.

Diese Voraussetzungen bilden das Fundament für die Beurteilung einer Notwehrsituation und sind entscheidend für die Anwendung des Notwehr Schema in der rechtlichen Praxis.

Example: Ein Notwehr Beispiel wäre eine Situation, in der Person A von Person B auf offener Straße mit einem Messer bedroht wird. Hier liegt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf das Leben von A vor, der eine Notwehrhandlung rechtfertigen könnte.

NOTWEHR
Vortrag von L. Jasmin Schaefer GLIEDERUNG
1
2
345
§32 StGB Notwehr
§33 StGB Überschreitung der Notwehr
§34 StGB Rechtfertigender Not

Überschreitung der Notwehr: Notwehrexzess und Putativnotwehr

Die Überschreitung der Notwehr, auch als Notwehrexzess bezeichnet, tritt in verschiedenen Formen auf:

  1. Intensiver Notwehrexzess: Hierbei wird das erforderliche Maß der Notwehr überschritten. Die Verteidigungshandlung geht über das notwendige Maß hinaus.

  2. Extensiver Notwehrexzess: In diesem Fall wird vor oder nach dem eigentlichen Angriff gehandelt, sodass das Merkmal der Gegenwärtigkeit fehlt.

Definition: Notwehrexzess Definition: Eine Überschreitung der Grenzen der Notwehr, entweder in Bezug auf die Intensität der Verteidigung oder den zeitlichen Rahmen.

Wichtig ist, dass nach Beseitigung der Gefahr durch den Angegriffenen keine weitere Handlung über die Verteidigung hinaus geschehen darf.

Highlight: Wenn aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt wird, gilt die Tat zwar als rechtswidrig, wird aber als Entschuldigungsgrund erachtet. Dies ist ein wichtiger Aspekt des §33 StGB.

Ein weiterer wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist die Putativnotwehr:

Definition: Putativnotwehr: Eine Situation, in der der Handelnde irrtümlich annimmt, dass die Voraussetzungen für Notwehr gegeben sind. Dies kann unter Umständen einen Entschuldigungsgrund darstellen.

Example: Ein Notwehrexzess Fall könnte so aussehen: A wird von B angegriffen und wehrt sich zunächst angemessen. Nachdem B bereits am Boden liegt und keine Gefahr mehr darstellt, schlägt A aus Wut weiter auf B ein.

Diese Konzepte sind wichtig für das Verständnis der Grenzen des Notwehrrechts und zeigen, dass auch bei einer grundsätzlich gerechtfertigten Notwehrsituation Überschreitungen möglich sind, die rechtliche Konsequenzen haben können.

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Notwehrhandlung: Erforderlichkeit und Verteidigungswille

Die Notwehrhandlung ist durch zwei wesentliche Elemente gekennzeichnet:

  1. Erforderlichkeit: Die Verteidigungshandlung muss geeignet sein, den Angriff sofort zu beenden und die Gefahr zu beseitigen. Dabei gilt das Prinzip der Wahl des mildesten Mittels. Dies bedeutet, dass von mehreren gleich wirksamen Verteidigungsmöglichkeiten diejenige zu wählen ist, die den Angreifer am wenigsten schädigt.

  2. Verteidigung: Hierunter versteht man eine Gegenmaßnahme zur Abwehr eines Angriffs. Wichtig ist, dass auch die Verteidigung zugunsten einer dritten Person (Nothilfe) unter den Notwehrbegriff fällt.

Example: Ein Beispiel für Nothilfe wäre: A bedroht B mit einer Pistole. C bemerkt dies und schlägt A rechtzeitig nieder, um B zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Notwehrhandlung ist der Verteidigungswille:

  • Der Wille, den Angriff abzuwehren, muss als handlungsleitendes Motiv vorhanden sein.

Example: Ein Beispiel hierfür wäre: A wird auf der Straße von B mit Schlägen angegriffen. A hat zufällig ein Pfefferspray dabei und sprüht B damit ins Gesicht, um den Angriff abzuwehren.

Highlight: Die Notwehr Verhältnismäßigkeit spielt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit eine zentrale Rolle. Es muss stets abgewogen werden, ob die gewählte Verteidigungshandlung in einem angemessenen Verhältnis zum Angriff steht.

Diese Aspekte sind entscheidend für die rechtliche Beurteilung einer Notwehrhandlung und bilden einen wichtigen Teil des Notwehr Schema.

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Rechtfertigender Notstand: Voraussetzungen und Anwendung

Der rechtfertigende Notstand nach §34 StGB ist ein weiterer wichtiger Rechtfertigungsgrund im deutschen Strafrecht. Er unterscheidet sich von der Notwehr dadurch, dass er nicht auf die Abwehr eines Angriffs, sondern auf die Abwendung einer Gefahr abzielt.

Die Voraussetzungen für einen rechtfertigenden Notstand sind:

  1. Notstandssituation:

    • Es muss eine Gefahr vorliegen, die als Zustand definiert wird, der den Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten lässt.
    • Die Gefahr muss gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar bevorstehend und durch Handeln abwendbar.
    • Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein, es darf also kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.
  2. Notstandshandlung:

    • Es muss eine Güterabwägung stattfinden: Das geschützte Rechtsgut muss das beeinträchtigte überwiegen.
    • Der Rettungswille muss stets im Vordergrund stehen.

Example: Ein Rechtfertigender Notstand Beispiel wäre: Ein Kind bricht im Eis ein. Herr G. bemerkt dies und entwendet Frau A. ihren Schlitten, um das Kind aus dem Eis zu ziehen.

Highlight: Die Güterabwägung ist ein zentrales Element des rechtfertigenden Notstands. Es muss sorgfältig abgewogen werden, ob das geschützte Rechtsgut (hier: das Leben des Kindes) das beeinträchtigte Rechtsgut (hier: das Eigentumsrecht an dem Schlitten) wesentlich überwiegt.

Der rechtfertigende Notstand ermöglicht es, in Ausnahmesituationen Handlungen vorzunehmen, die normalerweise strafbar wären, um ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen. Dies zeigt die Flexibilität des Strafrechts in Bezug auf außergewöhnliche Umstände.

Vocabulary: Rechtfertigender Notstand Einfach erklärt: Eine Situation, in der jemand ein Gesetz bricht, um eine größere Gefahr abzuwenden, wobei das geschützte Gut wichtiger sein muss als das verletzte.

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Zusammenfassung und Quellen

Der Vortrag von L. Jasmin Schaefer bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigen strafrechtlichen Konzepte der Notwehr und des Notstands. Die behandelten Themen umfassen:

  • Die Definition und Grundlagen der Notwehr
  • Die Voraussetzungen für eine Notwehrlage
  • Die Merkmale einer Notwehrhandlung
  • Die Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)
  • Den rechtfertigenden und entschuldigenden Notstand
  • Sonderfälle und Ausnahmen bei Notwehr und Notstand

Highlight: Die Präsentation verdeutlicht die Komplexität dieser rechtlichen Konzepte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung in jedem Einzelfall.

Die Quellen für den Vortrag umfassen verschiedene rechtliche Ressourcen, darunter:

  • Das Strafgesetzbuch (StGB)
  • Juristische Fachliteratur und Online-Ressourcen
  • Gerichtsentscheidungen und Kommentare

Diese vielfältigen Quellen gewährleisten eine fundierte und aktuelle Darstellung der Thematik.

Vocabulary: Notwehr StGB: Die gesetzliche Grundlage für Notwehr findet sich im §32 des Strafgesetzbuches (StGB).

Die Präsentation bietet somit eine wertvolle Grundlage für das Verständnis von Notwehr und Notstand im deutschen Strafrecht und kann als Ausgangspunkt für weiterführende Studien in diesem Bereich dienen.

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Entschuldigender Notstand: Besonderheiten und Anwendungsbereich

Der entschuldigende Notstand nach §35 StGB ähnelt in seinem Aufbau dem rechtfertigenden Notstand, weist jedoch einige wichtige Unterschiede auf:

  1. Anwendungsbereich:

    • Der §35 StGB ist nur für die eigene Person, nahestehende Personen und Verwandte anwendbar.
    • Er greift nur bei Gefahren für Leib, Leben und Freiheit.
  2. Rechtsgüterabwägung:

    • Im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand stehen hier zwei gleichwertige Rechtsgüter gegenüber.
  3. Rettungswille:

    • Der Rettungswille zielt darauf ab, die Gefahr von sich selbst oder anderen berechtigten Personen abzuwenden.

Highlight: Der entschuldigende Notstand berücksichtigt die menschliche Natur in Extremsituationen und entschuldigt Handlungen, die zwar rechtswidrig sind, aber aufgrund der besonderen Umstände als verständlich angesehen werden.

Example: Ein Beispiel für einen entschuldigenden Notstand könnte sein: Eine Mutter stiehlt Medikamente für ihr schwer krankes Kind, weil sie diese nicht bezahlen kann und keine andere Möglichkeit sieht, das Leben ihres Kindes zu retten.

Der entschuldigende Notstand zeigt, dass das Strafrecht nicht nur die objektive Rechtmäßigkeit einer Handlung berücksichtigt, sondern auch die subjektive Zwangslage des Handelnden in bestimmten Situationen anerkennt.

Vocabulary: Unterschied Notwehr Notstand Nothilfe: Während Notwehr die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs betrifft, bezieht sich der Notstand auf die Abwendung einer Gefahr. Nothilfe ist die Verteidigung zugunsten einer dritten Person im Rahmen der Notwehr.

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Notwehr und Notstand: Grundlagen

Der Vortrag von L. Jasmin Schaefer behandelt die wichtigen strafrechtlichen Konzepte der Notwehr und des Notstands. Diese Rechtfertigungsgründe spielen eine zentrale Rolle im deutschen Strafrecht und erlauben unter bestimmten Umständen Handlungen, die sonst strafbar wären.

Die Gliederung umfasst folgende Hauptpunkte:

  1. §32 StGB Notwehr
  2. §33 StGB Überschreitung der Notwehr
  3. §34 StGB Rechtfertigender Notstand
  4. §35 StGB Entschuldigender Notstand
  5. Sonderfälle/Ausnahmen

Diese Struktur ermöglicht einen umfassenden Überblick über die relevanten Paragraphen und Konzepte im Zusammenhang mit Notwehr und Notstand.

Highlight: Die systematische Gliederung des Vortrags deutet auf eine gründliche und strukturierte Behandlung der komplexen rechtlichen Themen hin.

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Sonderfälle und Ausnahmen bei Notwehr und Notstand

Es gibt verschiedene Sonderfälle und Ausnahmen, die bei der Anwendung von Notwehr und Notstand zu berücksichtigen sind:

  1. Vorverhalten:

    • Absichtsprovokation: Wenn jemand absichtlich eine Notwehrlage herbeiführt, um dann unter dem Vorwand der Notwehr angreifen zu können, ist dies nicht durch das Notwehrrecht gedeckt.
  2. Schuldlos handelnde Angreifer:

    • Bei Angriffen von Volltrunkenen, geistig Behinderten, psychisch Erkrankten oder Kindern kann je nach Fall eine verminderte Schuldunfähigkeit vorliegen. Dies kann Auswirkungen auf die Zulässigkeit und das Ausmaß der Notwehr haben.
  3. Selbsthilfe:

    • Die Wegnahme einer Sache im Wege erlaubter Selbsthilfe führt dazu, dass der Besitzer kein Notwehrrecht hat.

Highlight: Diese Sonderfälle zeigen, dass das Notwehrrecht nicht uneingeschränkt gilt und in bestimmten Situationen eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen sein kann.

Example: Ein Beispiel für eine Absichtsprovokation wäre: A beleidigt B absichtlich schwer, um ihn zu einer aggressiven Reaktion zu provozieren. Wenn B dann tatsächlich angreift, kann sich A nicht uneingeschränkt auf Notwehr berufen.

Diese Sonderfälle und Ausnahmen verdeutlichen die Komplexität des Notwehrrechts und die Notwendigkeit, jeden Fall individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände zu betrachten.

Vocabulary: Überschreitung der Notwehr Beispiel: Ein Beispiel wäre, wenn jemand einen unbewaffneten Angreifer mit unverhältnismäßiger Gewalt abwehrt, etwa durch den Einsatz einer Schusswaffe bei einem einfachen Schubser.

Die Berücksichtigung dieser Sonderfälle ist wichtig für die korrekte Anwendung des Notwehr Schema und zeigt die Grenzen des Notwehrrechts auf.

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Notwehr: Definition und Grundlagen

Die Notwehr Definition nach §32 StGB wird als die Verteidigung beschrieben, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Diese prägnante Definition bildet die Grundlage für das Verständnis und die Anwendung des Notwehrrechts im deutschen Strafrecht.

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Diese Definition enthält mehrere wichtige Elemente, die für das Vorliegen einer Notwehrsituation erfüllt sein müssen:

  1. Es muss ein Angriff vorliegen
  2. Der Angriff muss gegenwärtig sein
  3. Der Angriff muss rechtswidrig sein
  4. Die Verteidigung muss erforderlich sein

Das Verständnis dieser Grundbegriffe ist entscheidend für die korrekte Anwendung des Notwehrrechts in konkreten Situationen.

Highlight: Die präzise Definition der Notwehr bildet das Fundament für alle weiteren Überlegungen zum Notwehrrecht.

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Notwehr und Notstand sind zentrale Rechtfertigungsgründe im deutschen Strafrecht. Die Notwehr erlaubt die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe, während der rechtfertigende Notstand die Abwehr von Gefahren für Rechtsgüter ermöglicht. Wichtige Aspekte sind:

  • Die Notwehr Definition umfasst einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff und eine erforderliche Verteidigungshandlung
  • Beim rechtfertigenden Notstand muss eine Güterabwägung stattfinden
  • Die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung spielt eine wichtige Rolle
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  1. Angriff: Hierunter versteht man die Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten. Wichtig ist, dass jedes Rechtsgut verteidigungsfähig ist, einschließlich Leben, Eigentum und Ehre.

  2. Gegenwärtigkeit: Der Angriff muss entweder unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch fortdauern. Dies grenzt die Notwehr von präventiven Maßnahmen oder nachträglichen Vergeltungsaktionen ab.

  3. Rechtswidrigkeit: Der Angriff ist rechtswidrig, wenn der Angreifer zu seinem Handeln nicht befugt ist. Dies schließt beispielsweise Handlungen aus, die durch andere Rechtfertigungsgründe gedeckt sind.

Highlight: Die Notwehr Verhältnismäßigkeit spielt bei der Beurteilung der Notwehrlage eine wichtige Rolle, da sie die Grenzen der zulässigen Verteidigung bestimmt.

Diese Voraussetzungen bilden das Fundament für die Beurteilung einer Notwehrsituation und sind entscheidend für die Anwendung des Notwehr Schema in der rechtlichen Praxis.

Example: Ein Notwehr Beispiel wäre eine Situation, in der Person A von Person B auf offener Straße mit einem Messer bedroht wird. Hier liegt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf das Leben von A vor, der eine Notwehrhandlung rechtfertigen könnte.

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Überschreitung der Notwehr: Notwehrexzess und Putativnotwehr

Die Überschreitung der Notwehr, auch als Notwehrexzess bezeichnet, tritt in verschiedenen Formen auf:

  1. Intensiver Notwehrexzess: Hierbei wird das erforderliche Maß der Notwehr überschritten. Die Verteidigungshandlung geht über das notwendige Maß hinaus.

  2. Extensiver Notwehrexzess: In diesem Fall wird vor oder nach dem eigentlichen Angriff gehandelt, sodass das Merkmal der Gegenwärtigkeit fehlt.

Definition: Notwehrexzess Definition: Eine Überschreitung der Grenzen der Notwehr, entweder in Bezug auf die Intensität der Verteidigung oder den zeitlichen Rahmen.

Wichtig ist, dass nach Beseitigung der Gefahr durch den Angegriffenen keine weitere Handlung über die Verteidigung hinaus geschehen darf.

Highlight: Wenn aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt wird, gilt die Tat zwar als rechtswidrig, wird aber als Entschuldigungsgrund erachtet. Dies ist ein wichtiger Aspekt des §33 StGB.

Ein weiterer wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist die Putativnotwehr:

Definition: Putativnotwehr: Eine Situation, in der der Handelnde irrtümlich annimmt, dass die Voraussetzungen für Notwehr gegeben sind. Dies kann unter Umständen einen Entschuldigungsgrund darstellen.

Example: Ein Notwehrexzess Fall könnte so aussehen: A wird von B angegriffen und wehrt sich zunächst angemessen. Nachdem B bereits am Boden liegt und keine Gefahr mehr darstellt, schlägt A aus Wut weiter auf B ein.

Diese Konzepte sind wichtig für das Verständnis der Grenzen des Notwehrrechts und zeigen, dass auch bei einer grundsätzlich gerechtfertigten Notwehrsituation Überschreitungen möglich sind, die rechtliche Konsequenzen haben können.

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Die Notwehrhandlung ist durch zwei wesentliche Elemente gekennzeichnet:

  1. Erforderlichkeit: Die Verteidigungshandlung muss geeignet sein, den Angriff sofort zu beenden und die Gefahr zu beseitigen. Dabei gilt das Prinzip der Wahl des mildesten Mittels. Dies bedeutet, dass von mehreren gleich wirksamen Verteidigungsmöglichkeiten diejenige zu wählen ist, die den Angreifer am wenigsten schädigt.

  2. Verteidigung: Hierunter versteht man eine Gegenmaßnahme zur Abwehr eines Angriffs. Wichtig ist, dass auch die Verteidigung zugunsten einer dritten Person (Nothilfe) unter den Notwehrbegriff fällt.

Example: Ein Beispiel für Nothilfe wäre: A bedroht B mit einer Pistole. C bemerkt dies und schlägt A rechtzeitig nieder, um B zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Notwehrhandlung ist der Verteidigungswille:

  • Der Wille, den Angriff abzuwehren, muss als handlungsleitendes Motiv vorhanden sein.

Example: Ein Beispiel hierfür wäre: A wird auf der Straße von B mit Schlägen angegriffen. A hat zufällig ein Pfefferspray dabei und sprüht B damit ins Gesicht, um den Angriff abzuwehren.

Highlight: Die Notwehr Verhältnismäßigkeit spielt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit eine zentrale Rolle. Es muss stets abgewogen werden, ob die gewählte Verteidigungshandlung in einem angemessenen Verhältnis zum Angriff steht.

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Rechtfertigender Notstand: Voraussetzungen und Anwendung

Der rechtfertigende Notstand nach §34 StGB ist ein weiterer wichtiger Rechtfertigungsgrund im deutschen Strafrecht. Er unterscheidet sich von der Notwehr dadurch, dass er nicht auf die Abwehr eines Angriffs, sondern auf die Abwendung einer Gefahr abzielt.

Die Voraussetzungen für einen rechtfertigenden Notstand sind:

  1. Notstandssituation:

    • Es muss eine Gefahr vorliegen, die als Zustand definiert wird, der den Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten lässt.
    • Die Gefahr muss gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar bevorstehend und durch Handeln abwendbar.
    • Die Gefahr darf nicht anders abwendbar sein, es darf also kein milderes Mittel zur Verfügung stehen.
  2. Notstandshandlung:

    • Es muss eine Güterabwägung stattfinden: Das geschützte Rechtsgut muss das beeinträchtigte überwiegen.
    • Der Rettungswille muss stets im Vordergrund stehen.

Example: Ein Rechtfertigender Notstand Beispiel wäre: Ein Kind bricht im Eis ein. Herr G. bemerkt dies und entwendet Frau A. ihren Schlitten, um das Kind aus dem Eis zu ziehen.

Highlight: Die Güterabwägung ist ein zentrales Element des rechtfertigenden Notstands. Es muss sorgfältig abgewogen werden, ob das geschützte Rechtsgut (hier: das Leben des Kindes) das beeinträchtigte Rechtsgut (hier: das Eigentumsrecht an dem Schlitten) wesentlich überwiegt.

Der rechtfertigende Notstand ermöglicht es, in Ausnahmesituationen Handlungen vorzunehmen, die normalerweise strafbar wären, um ein höherwertiges Rechtsgut zu schützen. Dies zeigt die Flexibilität des Strafrechts in Bezug auf außergewöhnliche Umstände.

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Zusammenfassung und Quellen

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  • Die Definition und Grundlagen der Notwehr
  • Die Voraussetzungen für eine Notwehrlage
  • Die Merkmale einer Notwehrhandlung
  • Die Überschreitung der Notwehr (Notwehrexzess)
  • Den rechtfertigenden und entschuldigenden Notstand
  • Sonderfälle und Ausnahmen bei Notwehr und Notstand

Highlight: Die Präsentation verdeutlicht die Komplexität dieser rechtlichen Konzepte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung in jedem Einzelfall.

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  • Das Strafgesetzbuch (StGB)
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Entschuldigender Notstand: Besonderheiten und Anwendungsbereich

Der entschuldigende Notstand nach §35 StGB ähnelt in seinem Aufbau dem rechtfertigenden Notstand, weist jedoch einige wichtige Unterschiede auf:

  1. Anwendungsbereich:

    • Der §35 StGB ist nur für die eigene Person, nahestehende Personen und Verwandte anwendbar.
    • Er greift nur bei Gefahren für Leib, Leben und Freiheit.
  2. Rechtsgüterabwägung:

    • Im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand stehen hier zwei gleichwertige Rechtsgüter gegenüber.
  3. Rettungswille:

    • Der Rettungswille zielt darauf ab, die Gefahr von sich selbst oder anderen berechtigten Personen abzuwenden.

Highlight: Der entschuldigende Notstand berücksichtigt die menschliche Natur in Extremsituationen und entschuldigt Handlungen, die zwar rechtswidrig sind, aber aufgrund der besonderen Umstände als verständlich angesehen werden.

Example: Ein Beispiel für einen entschuldigenden Notstand könnte sein: Eine Mutter stiehlt Medikamente für ihr schwer krankes Kind, weil sie diese nicht bezahlen kann und keine andere Möglichkeit sieht, das Leben ihres Kindes zu retten.

Der entschuldigende Notstand zeigt, dass das Strafrecht nicht nur die objektive Rechtmäßigkeit einer Handlung berücksichtigt, sondern auch die subjektive Zwangslage des Handelnden in bestimmten Situationen anerkennt.

Vocabulary: Unterschied Notwehr Notstand Nothilfe: Während Notwehr die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs betrifft, bezieht sich der Notstand auf die Abwendung einer Gefahr. Nothilfe ist die Verteidigung zugunsten einer dritten Person im Rahmen der Notwehr.

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Notwehr und Notstand: Grundlagen

Der Vortrag von L. Jasmin Schaefer behandelt die wichtigen strafrechtlichen Konzepte der Notwehr und des Notstands. Diese Rechtfertigungsgründe spielen eine zentrale Rolle im deutschen Strafrecht und erlauben unter bestimmten Umständen Handlungen, die sonst strafbar wären.

Die Gliederung umfasst folgende Hauptpunkte:

  1. §32 StGB Notwehr
  2. §33 StGB Überschreitung der Notwehr
  3. §34 StGB Rechtfertigender Notstand
  4. §35 StGB Entschuldigender Notstand
  5. Sonderfälle/Ausnahmen

Diese Struktur ermöglicht einen umfassenden Überblick über die relevanten Paragraphen und Konzepte im Zusammenhang mit Notwehr und Notstand.

Highlight: Die systematische Gliederung des Vortrags deutet auf eine gründliche und strukturierte Behandlung der komplexen rechtlichen Themen hin.

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Sonderfälle und Ausnahmen bei Notwehr und Notstand

Es gibt verschiedene Sonderfälle und Ausnahmen, die bei der Anwendung von Notwehr und Notstand zu berücksichtigen sind:

  1. Vorverhalten:

    • Absichtsprovokation: Wenn jemand absichtlich eine Notwehrlage herbeiführt, um dann unter dem Vorwand der Notwehr angreifen zu können, ist dies nicht durch das Notwehrrecht gedeckt.
  2. Schuldlos handelnde Angreifer:

    • Bei Angriffen von Volltrunkenen, geistig Behinderten, psychisch Erkrankten oder Kindern kann je nach Fall eine verminderte Schuldunfähigkeit vorliegen. Dies kann Auswirkungen auf die Zulässigkeit und das Ausmaß der Notwehr haben.
  3. Selbsthilfe:

    • Die Wegnahme einer Sache im Wege erlaubter Selbsthilfe führt dazu, dass der Besitzer kein Notwehrrecht hat.

Highlight: Diese Sonderfälle zeigen, dass das Notwehrrecht nicht uneingeschränkt gilt und in bestimmten Situationen eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen sein kann.

Example: Ein Beispiel für eine Absichtsprovokation wäre: A beleidigt B absichtlich schwer, um ihn zu einer aggressiven Reaktion zu provozieren. Wenn B dann tatsächlich angreift, kann sich A nicht uneingeschränkt auf Notwehr berufen.

Diese Sonderfälle und Ausnahmen verdeutlichen die Komplexität des Notwehrrechts und die Notwendigkeit, jeden Fall individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände zu betrachten.

Vocabulary: Überschreitung der Notwehr Beispiel: Ein Beispiel wäre, wenn jemand einen unbewaffneten Angreifer mit unverhältnismäßiger Gewalt abwehrt, etwa durch den Einsatz einer Schusswaffe bei einem einfachen Schubser.

Die Berücksichtigung dieser Sonderfälle ist wichtig für die korrekte Anwendung des Notwehr Schema und zeigt die Grenzen des Notwehrrechts auf.

NOTWEHR
Vortrag von L. Jasmin Schaefer GLIEDERUNG
1
2
345
§32 StGB Notwehr
§33 StGB Überschreitung der Notwehr
§34 StGB Rechtfertigender Not

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Notwehr: Definition und Grundlagen

Die Notwehr Definition nach §32 StGB wird als die Verteidigung beschrieben, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Diese prägnante Definition bildet die Grundlage für das Verständnis und die Anwendung des Notwehrrechts im deutschen Strafrecht.

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Diese Definition enthält mehrere wichtige Elemente, die für das Vorliegen einer Notwehrsituation erfüllt sein müssen:

  1. Es muss ein Angriff vorliegen
  2. Der Angriff muss gegenwärtig sein
  3. Der Angriff muss rechtswidrig sein
  4. Die Verteidigung muss erforderlich sein

Das Verständnis dieser Grundbegriffe ist entscheidend für die korrekte Anwendung des Notwehrrechts in konkreten Situationen.

Highlight: Die präzise Definition der Notwehr bildet das Fundament für alle weiteren Überlegungen zum Notwehrrecht.

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