Die Reichsgründung 1871 markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der deutschen Geschichte, als aus verschiedenen deutschen Einzelstaaten ein geeintes Deutsches Reich entstand.
Die Gründung des Deutschen Reiches erfolgte am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles, als der preußische König Wilhelm I. zum deutschen Kaiser proklamiert wurde. Diese historische Kaiserproklamation 1871 symbolisierte den Höhepunkt eines langen Einigungsprozesses, der durch Otto von Bismarck maßgeblich vorangetrieben wurde. Vor 1871 bestand Deutschland aus einem losen Verbund souveräner Staaten im Deutschen Bund. Die neue Verfassung Deutsches Reich 1871 schuf erstmals einen föderalen Bundesstaat mit einheitlichen Strukturen.
Die Reichsverfassung von 1871 blieb bis 1918 in Kraft und regelte die Machtverteilung zwischen Kaiser, Reichstag und Bundesrat. Der Kaiser erhielt weitreichende Befugnisse, besonders in der Außen- und Militärpolitik. Der Reichstag wurde durch allgemeines Männerwahlrecht gewählt, hatte aber begrenzte Kompetenzen. Bemerkenswert ist, dass die Verfassung von 1871 keine expliziten Grundrechte enthielt. Die Reichsgründung brachte sowohl Vorteile wie wirtschaftlichen Aufschwung und internationale Stärkung als auch Nachteile wie wachsenden Militarismus und innere Spannungen mit sich. Diese neue staatliche Ordnung prägte Deutschland nachhaltig und legte wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung des Landes bis in die Gegenwart.