Der Staat und die Rolle des souveränen Herrschers
Bodin definiert den Staat als "die dem Recht gemäß gehandhabte Lenkung mehrerer Familien und der ihnen gemeinsamen Dinge mit souveräner Gewalt". Diese Definition unterstreicht die zentrale Bedeutung der Souveränität in Bodins Staatstheorie.
Der Philosoph unterscheidet zwischen "dauernder" und "absoluter" Gewalt. Während absolute Gewalt die uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit in letzter Instanz bedeutet, bezieht sich die dauernde Gewalt auf die zeitlich unbegrenzte Ausübung der Macht.
Example: Ein auf Zeit gewählter Präsident hätte zwar absolute, aber keine dauernde Gewalt im Sinne Bodins.
In Bezug auf das Verhältnis zwischen dem souveränen Herrscher und Staatsversammlungen oder Parlamenten sieht Bodin keine Selbstbestimmung dieser Institutionen. Sie haben weder in der Rechtsprechung noch in der Exekutive eigenständige Gewalt.
Highlight: Nach Bodins Souveränitätsdefinition muss der Herrscher keine Einschränkungen seiner Macht hinnehmen, da er der alleinige Souverän ist.




