Verfassung 1848 und 1871: Ein Vergleich
Die Seite bietet einen detaillierten Vergleich der Verfassung 1848 und 1949 sowie der Verfassung 1871. Sie zeigt die Entwicklung der deutschen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert auf.
Die Paulskirchenverfassung von 1848 entstand in einer Zeit, als Deutschland noch keine nationale Einheit bildete. Sie wurde vom Bürgertum entworfen und sah eine konstitutionelle Monarchie vor. Der Kaiser sollte als Oberhaupt des deutschen Reichs fungieren, mit der Befugnis, das Volkshaus und Staatenhaus einzuberufen und den Oberbefehl über die Streitkräfte zu führen.
Highlight: Die Paulskirchenverfassung legte großen Wert auf die Rechte des Volkes und enthielt feste Freiheits- und Grundrechte.
Das Volkshaus hatte weitreichende Mitbestimmungsrechte bei Gesetzen, dem Haushaltsplan und der Reichsregierung. Die Wahlen zum Volkshaus sollten durch freies Wahlrecht erfolgen.
Vocabulary: Konstitutionelle Monarchie - Eine Staatsform, in der die Macht des Monarchen durch eine Verfassung begrenzt ist.
Im Gegensatz dazu entstand die Reichsverfassung von 1871 nach den Machtkämpfen zwischen Preußen und Österreich und den Einigungskriegen. Deutschland wurde ein Kaiserreich unter preußischer Vormacht. Die Reichsgründung erfolgte durch Fürsten und das Militär, nicht durch das Volk.
Example: Preußen hatte aufgrund seiner Größe 17 von 58 Vertretern im Bundesrat, was seine dominante Stellung im Reich verdeutlicht.
Auch die Reichsverfassung von 1871 sah eine konstitutionelle Monarchie vor. Der Kaiser hatte den Oberbefehl über die Streitkräfte und konnte den Reichskanzler ernennen. Es gab einen Bundesrat und einen Reichstag, wobei der Bundesrat den Reichstag auflösen und wichtige politische Geschäfte leiten konnte.
Definition: Reichstag - Das vom Volk gewählte Parlament im Deutschen Kaiserreich.
Der Reichstag wurde geheim gewählt und hatte Einfluss auf Gesetzgebung und Haushaltsplan, jedoch nicht auf wichtige Staatsangelegenheiten. Im Gegensatz zur Paulskirchenverfassung enthielt die Reichsverfassung von 1871 keine festen Freiheits- und Grundrechte, und die Rechte des Volkes wurden nur wenig berücksichtigt.
Quote: "Die Reichsgründung erfolgte durch Fürsten und dem Militär, nicht vom Volk."
Diese Gegenüberstellung zeigt deutlich die Unterschiede zwischen der Weimarer Verfassung und der Reichsverfassung 1871 sowie die Entwicklung der deutschen Verfassungsgeschichte von 1849 bis 1871.