Die Verfassungsstruktur der Weimarer Republik: Mischformen und Schwachstellen
Die Weimarer Verfassung zeichnete sich durch eine komplexe Vermischung verschiedener Herrschaftsformen aus, die sowohl demokratische als auch autoritäre Elemente vereinte. Im Zentrum stand die Kombination aus Volksherrschaft, parlamentarischen Strukturen und präsidialen Befugnissen, die dem politischen System seine charakteristische Form gaben.
Die Gewaltenteilung Weimarer Verfassung wies besondere Merkmale auf. Der Reichspräsident verfügte über weitreichende Befugnisse, darunter das bedeutsame Recht zur Auflösung des Reichstags gemäß Artikel 25 Weimarer Verfassung. Diese Machtkonzentration beim Reichspräsidenten wurde noch durch den berüchtigten Artikel 48 Weimarer Verfassung verstärkt, der ihm Notverordnungsrechte einräumte.
Hinweis: Die Verfassungsstruktur basierte auf einem Kompromiss zwischen demokratischen und autoritären Elementen, was später zu erheblichen Stabilitätsproblemen führte.
Eine der markantesten Schwächen der Weimarer Verfassung lag im reinen Verhältniswahlrecht, das zu einer starken Zersplitterung der Parteienlandschaft führte. Die Ernennung des Reichskanzlers durch den Reichspräsidenten, gekoppelt mit der Möglichkeit eines Misstrauensvotums durch den Reichstag, schuf ein komplexes Spannungsfeld zwischen Exekutive und Legislative.