Die Weimarer Verfassung etablierte Deutschlands erste parlamentarische Demokratie. Sie führte wichtige Neuerungen wie das Frauenwahlrecht ein, hatte aber auch strukturelle Schwächen. Die Verfassung sah einen föderalen Aufbau, Volkssouveränität und Gewaltenteilung vor. Zentrale Organe waren Reichstag, Reichsregierung und Reichspräsident. Problematisch waren die starke Stellung des Reichspräsidenten und der berüchtigte Artikel 48, der Notverordnungen ermöglichte. Im Vergleich zum heutigen Grundgesetz fehlten wichtige Kontrollmechanismen.
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