Die Weimarer Verfassung war das grundlegende Staatsgesetz der ersten deutschen Demokratie von 1919 bis 1933.
Die Weimarer Verfassung führte wichtige demokratische Grundprinzipien ein, darunter die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Ein zentrales Element war die Verankerung von Grundrechten, die den Bürgern fundamentale Freiheiten wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit garantierten. Die Verfassung etablierte auch das parlamentarische Regierungssystem mit dem Reichstag als Volksvertretung und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Besonders bedeutsam war Artikel 48, der dem Reichspräsidenten weitreichende Notstandsbefugnisse einräumte - eine der wichtigsten Schwächen der Weimarer Republik, die später von antidemokratischen Kräften missbraucht wurde.
Im Vergleich zum heutigen Grundgesetz zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten als auch bedeutende Unterschiede. Die Grundrechte der Weimarer Verfassung waren weniger stark geschützt als heute, da sie durch einfache Gesetze eingeschränkt werden konnten. Die Gewaltenteilung war weniger konsequent umgesetzt, besonders durch die starke Stellung des Reichspräsidenten. Ein Schaubild der Weimarer Verfassung verdeutlicht die komplexe Staatsstruktur mit ihren verschiedenen Verfassungsorganen und deren Beziehungen zueinander. Trotz ihrer Schwächen war die Weimarer Verfassung für ihre Zeit fortschrittlich und legte wichtige Grundlagen für die moderne deutsche Demokratie. Viele ihrer Prinzipien finden sich in modifizierter Form im Grundgesetz wieder, wurden dort aber durch zusätzliche Sicherungsmechanismen gestärkt, um eine stabilere demokratische Ordnung zu gewährleisten.