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Weimarer Verfassung

6.1.2021

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DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
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VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
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1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
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1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche
DIE WEIMARER
VERFASSUNG GLIEDERUNG:
1. Aufbau der Verfassung
II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes
III. Verteilung der Macht
IV.Mögliche

DIE WEIMARER VERFASSUNG GLIEDERUNG: 1. Aufbau der Verfassung II. Neue Rechte und Freiheiten des Volkes III. Verteilung der Macht IV.Mögliche Schwachstellen V. Vergleich zu Heute ● ● ● AUFBAU DER VERFASSUNG: Föderaler, demokratischer und sozialer Rechtsstaat Republik Volkssouveränität und Gewaltenteilung Verhältniswahl Quelle:Zeiten und Menschen 3 s.68 GRUNDRECHTE Art. 109-164 özőıdı REICHSGERICHT (oberste Rechtsinstanz) Justizhoheit der Länder Legislative Exekutive Judikative STAATS- GERICHTSHOF § Gesetzesinitiative mit Kenntnis des Reichsrates bzw. der Reichsregierung Ernennung (auf Vorschlag des Reichsrates) REICHSPRÄSIDENT Ernennung Entlassung Vorschlag Reichskanzler direkte Wahl auf 7 Jahre Auflösung REICHSREGIERUNG S Einschränkungsmöglichkeit durch Art. 48 Reichsminister KPD SPD Vertrauen Z DVP 1919/421 bis 1933/647 Abgeordnete 4 Jahre NVP NSDAP Präsident REICHSTAG Verhältniswahlrecht Notverordnungen Einspruch Beschluss WAHLBERECHTIGTE STAATSBÜRGER (über 20 Jahre) Allgemeines, gleiches, unmittelbares und geheimes Wahlrecht Not- stands- recht Art. 48, § Oberbefehl REICHSWEHR § Einspruch 66 Stimmen (1925) Vorsitzender (Mitglied der Reichsregierung) Ministerpräsident Ministerpräsident Ministerpräsident REICHSRAT §* 18 Länder Volksentscheid (auf Antrag des Reichspräsidenten) Volksbegehren (durch 1/10 der Wahlberechtigten) VERFASSUNGSORGANE: Reichstag: Wahl auf 4 Jahre ● • Stimmt über Gesetze ab • Kann Kanzler und Minister zum Rücktritt zwingen Reichsregierung Besteht aus Reichskanzlern und Ministern Legt Gesetzentwürfe vor ● Ist vom Vertrauen des Reichstags abhängig ● VERFASSUNGSORGANE: Reichspräsident: • Direkt vom Volk auf 7 Jahre gewählt Kann Reichstag auflösen • Ernennt und entlässt die Regierung • Oberbefehl der Armee ● • Wahlrecht für Männer und Frauen ab 20 Jahren (Art.22) allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen (Art.22) ● ● ● NEUE RECHTE UND FREIHEITEN DES VOLKES: ● Staatsgewalt geht vom Volk aus (Art.1) Reichstag besteht aus Abgeordneten (Art.20) alle Deutschen sind vor dem Gesetzt gleich (Art. 109) Grundrechte (Art. 101-164) Volksbegehren/Volksentscheide -> können direkt mitbestimmen ● ● VERTEILUNG DER MACHT: Reichspräsident: viel Macht (besondere Rechte und Aufgaben) Parlament hat hat hohe Machtbefugnisse Reichstag und Reichsrat -> Legislative Kontrolliert die Exekutive -> Reichsregierung REICHSPRÄSIDENT Mögliche Schwachstellen: Art. 48! • besonders starke Stellung ,,Ersatzkaiser" Reichstag auflösen ● ● • in Krisensituationen ganz besondere Rechte: -Armee im inneren einsetzen -Grundrechte außer Kraft...

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setzten um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder herzustellen diktatorische Vollmachten • verschiedene Elemente sind miteinander vermischt -> Volksherrschaft, Königsherrschaft, Parlamentsherrschaft Reichstag konnte durch Reichspräsidenten aufgelöst werden (Art.25) Reines Verhältniswahlrecht Reichskanzler wird vom Reichspräsidenten ernannt Misstrauensvotum ● MÖGLICHE SCHWACHSTELLEN: ● VERGLEICH ZU HEUTE: Weimarer Republik: • Grundrechte durch Gesetzte einschränkbar ● • Kein Kontrollgericht reine Verhältniswahl (erschwert Regierungsbildung) • Präsident wird durchs Volk gewählt ,,Ersatzkaiser" ● Grundgesetz: Bürgerrechte verbürgt ● ● 5% -Hürde • Wahl durch Bundesversammlung repräsentative Position Bundesverfassungsgericht ● Bismarckschen Reichsverfassung: (von 1871) Grundrechte sind mit eingebunden in Verfassung Vielen Dank für's Zuhören!