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Schule. Endlich einfach.
Ethik /
Medizinethik/Bioethik
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Medizin- und Bioethik; beinhaltet Thomas Schramme, Menschenbilder von Singer, Kant und Rolston, sowie die SKIP-Argumentation und Dammbruch-Argumentation und Möglichkeiten der Wissenschaft bezogen auf Medizin- bzw. Bioethik
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Etihkklausur 03.03.2021 Medizinethik: Rom Beauchamp und James Childress: ,,Principles of Biomedical Ethics" => 1. Schadensvermeidung: Medizinische Maßnahmen dürfen dem Patienten keinen Schaden zufügen. 2. Fürsorge: Ärzte sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet, Patienten zu helfen, sie von Krankheiten zu heilen und ihr Leben zu retten. 3. Autonomie: Der Patient entscheidet, ob empfohlene Eingriffe, Therapien, etc. durchgeführt werden, nicht ärztliche oder staatliche Autoritäten. Der Arzt hat die Pflicht, den Patienten gut zu informieren, damit dieser seine Entscheidung auf Grundlage eines hinreichenden Wissens über Vor- und Nachteile einer Behandlung treffen kann (,informed consent"). 4. Gerechtigkeit: Sind bestimmte medizinische Güter knapp, sind sie gerecht zu verteilen. SKIP-Argumente Die bioethische Lebensschutzposition vertritt die Auffassung, dass menschliches Leben vom Zeugungsbeginn an geschützt werden muss. Dabei wird sich auf die sogenannten SKIP- Argumente gestützt: Spezies: Der Embryo gehört bereits zur menschlichen Spezies. Er hat daher die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch. Kontinuität: Der Embryo entwickelt sich kontinuierlich zu einem Menschen; jeder Einschnitt wäre moralisch willkürlich. Identität: Zwischen dem Embryo und dem möglicherweise aus ihm entstehenden Kind. Potenzial: Weil der Embryo das Potenzial besitzt, sich zu einem Menschen zu entwickeln, ist er uneingeschränkt schützenswert. Diese Standardargumente werden im Einzelnen sehr differenziert und komplex erörtert. Die Gegenseite weist die Argumente als nicht plausibel zurück. Dammbruch-Argumente Eine Handlungsweise wird aufgrund der Prognose abgelehnt, sie würde eine Reihe von unbeabsichtigten Folgen nach sich ziehen,...
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welche in einem Zustand kulminieren würden, der auch für einen Befürworter der Infrage stehenden Handlungsweise nicht wünschenswert sei. - Die Stärke eines solchen Arguments hängt davon ab, ob der Übergang von der infrage stehenden Handlungsweise zu dem prognostizierten unerwünschten Zustand überzeugend dargestellt werden kann. Thomas Schramme: Nach Schramme ist die Autonomie des Menschen unbedingt zu beachten. Im Bezug auf Patientenverfügungen führt er folgende Argumentationen an; auf der Pro-Seite steht bei Schramme vor allem das moralische: Es sei moralischer, auf den Willen des Patienten zu hören, als auf die Aussage naher Angehöriger und Ärzte - und für eben diese sei die Entscheidung dann auch einfacher zu verkraften. Auf der Kontra-Seite argumentiert Schramme, dass der Patient seine Meinung, die in der Patientenverfügung niedergeschrieben sei, schon geändert haben könne, seinen neuen Wunsch aber nun nicht mehr äußern könne. Somit würde eine eventuell falsche Entscheidung getroffen. Außerdem könne der Patient seine aktuelle Situation auch falsch einschätzen und sich das Leben mit den Folgen einer Behandlung gar nicht vorstellen, würde in Zukunft aber eventuell doch sehr gut damit zurechtkommen. Insgesamt kommt Schramme jedoch zu dem Schluss, dass die Missachtung der Patientenverfügung deutlich schwerer wiegen würde als eine vermeintliche Fehlentscheidung durch eben diese - dies sei der Preis, den man zahlen müsse, wenn man eine Patientenverfügung verfasse. Das Wohl und die Autonomie von Patienten Thomas Schramme sieht hier eine objektive und eine subjektive Seite - So sei die Objektive Seite bei medizinischen Eingriffen vor allem auf die Funktionalität des menschlichen Körpers und auf dessen Lebenserhalt fokussiert (Ärzte, Chirurgen, medizinisches Personal). Außerdem gäbe es aber eine subjektive Seite, die auf die persönlichen Interessen und Glaubenssätze des Patienten selbst in Bezug auf den eventuellen medizinischen Eingriff. Diese subjektive Wahrnehmung wiegt nach Schramme auch mehr, denn ,,die Autonomie des Menschen ist ein wichtiger Teil seiner Lebensqualität - die Person ist das, was das Leben lebenswert macht". Das Hinwegsetzen über den Willen des Patienten bezeichnet Schramme als starken Paternalismus. Das medizinische Personal könne den Patienten lediglich aufklären und versuchen, ihn umzustimmen. Es muss den Patienten aber beraten. Im Härtefall stünden also subjektive Wahrnehmungen über den objektiven. Bioethik -> Medizinethik (Lebenserhaltung, Autonomie des Patienten, Sterbehilfe, Organspende, Abtreibung etc.) -> Genethik (Eingreifen in menschliche Keimbahn, Klonen,, Evolution natürliche Selektion?, Mutationen natürlich?) -> Naturethik (Würde unbelebter Natur?) -> Pflanzenethik (Würde der Pflanzen, Patentrechte auf bestimmte Pflanzenarten) -> Tierethik (Menschen müssen Tiere schützen; Hedonismuss/stumpfer Genuss von Fleisch, Würde eines Tieres) Möglichekeiten der Wissenschaft IVF, PND, PID und CRISPR/Cas9 IVF => In-vitro-Fertilisation Die Befruchtung von Eizellen im Reagenzglas, die anschließend in die Gebärmutter gepflanzt werden PND => Pränataldiagnostik Untersuchung eines Fötus vor der Geburt; ethisch umstritten, sofern sie der Feststellung von Behinderungen oder Fehlbildungen dient PID=> Präimplantationsdiagnostik Untersuchung eines in vitro gezeugten Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter CRISPR-Cas9 Ist eine sogenannte „Genschere" mit der man gezielt Gene entfernen und auch austauschen oder könnte. Somit könnte man zukünftig Erbkrankheiten nachhaltig behandeln => Dammbruch? Singer Singer: Pathozentrismus Prämisse: Prämisse: Prinzip der Gleichheit über Gattung hinweg Zweck der Schöpfung -> Peter Singer (Pathozentrist) nennt Menschen, die Natur/Wesen des Menschen sich über leidensfähige Lebewesen hinwegsetzen Prinzip der Distinktion (Unterschied) Kriterium der Vernunft „Speziesisten" (ähnlich willkürlich gewählte Kriterien wie bei z.B. Rassisten) Kriterium der Leidensfähigkeit Christine M. Korsgaard Kriterium des Eigeninteresse wird verworfen und damit das egalitäre Prinzip. Entität Gesamtheit Kant Kant: Anthropozentrismus Sterbehilfe Mensch Zweck der Schöpfung. Mensch muss Mitmenschen anerkennen Kritik Nach dem Prinzip der Distinktion zwischen Mensch und Tier ist das Quälen von Tieren nicht zulässig, weil der Mensch eine Pflicht gegen sich selbst hat. Der Mensch hat die Pflicht, seine natürliche Anlage zum Mitgefühl zu erhalten. (Die natürliche Anlage zum Mitgefühl würde durch Tierquälerei Schaden nehmen.) Er braucht sie im Umgang mit anderen Menschen (=Moralität). Fazit: Tierschutz nicht um der Würde des Tieres willen, sondern zum Schutz der menschlichen Würde. Rolston Rolston: Holismus Prämisse: Prinzip der Ganzheitlichkeit Kriterium des Wohlergehens Funktionales Wohl Angelika Krebs Kriterium des Wohlergehens= Funktionalität/Zweckhaftigkeit A) funktionaler Zweck = Thermos- tat B) praktischer Zweck = Vorhaben, Präferenz Wille, -> Sphäre der Moral Fazit: Wer funktionale Zwecke schützen will, muss auch Autos schützen. Passiv vs. Aktiv: Sterbehilfe ist passiv, wenn der Tod durch das Unterlassen bzw. Aussetzen einer Behandlung herbeigeführt wird. Sie ist aktiv, wenn eine positive Maßnahme den Tod herbeiführt. Beihilfe zur Selbsttötung ist eine Sonderform der aktiven Sterbehilfe. Sphäre des Menschenbildes ,,Wer bin ich?" Freiwillig vs. Unfreiwillig: Sterbehilfe ist freiwillig, wenn sie vom Patienten ausdrücklich gewünscht wird. Sie ist unfreiwillig, wenn sie ausdrücklich abgelehnt wird. Von nicht- freiwilliger Sterbehilfe spricht man, wenn jemand nicht in der Lage is, seine Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Sphäre der Moralität ,,Was soll ich tun?" Indirekte vs. Direkte: Sterbehilfe ist indirekt, wenn bei einer Behandlung, die einen anderen Zweck hat die Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung in Kauf genommen wird. Sie ist direkt, wenn die Herbeiführung des Todes Zweck der Maßnahme ist.
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Etihkklausur 03.03.2021 Medizinethik: Rom Beauchamp und James Childress: ,,Principles of Biomedical Ethics" => 1. Schadensvermeidung: Medizinische Maßnahmen dürfen dem Patienten keinen Schaden zufügen. 2. Fürsorge: Ärzte sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet, Patienten zu helfen, sie von Krankheiten zu heilen und ihr Leben zu retten. 3. Autonomie: Der Patient entscheidet, ob empfohlene Eingriffe, Therapien, etc. durchgeführt werden, nicht ärztliche oder staatliche Autoritäten. Der Arzt hat die Pflicht, den Patienten gut zu informieren, damit dieser seine Entscheidung auf Grundlage eines hinreichenden Wissens über Vor- und Nachteile einer Behandlung treffen kann (,informed consent"). 4. Gerechtigkeit: Sind bestimmte medizinische Güter knapp, sind sie gerecht zu verteilen. SKIP-Argumente Die bioethische Lebensschutzposition vertritt die Auffassung, dass menschliches Leben vom Zeugungsbeginn an geschützt werden muss. Dabei wird sich auf die sogenannten SKIP- Argumente gestützt: Spezies: Der Embryo gehört bereits zur menschlichen Spezies. Er hat daher die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch. Kontinuität: Der Embryo entwickelt sich kontinuierlich zu einem Menschen; jeder Einschnitt wäre moralisch willkürlich. Identität: Zwischen dem Embryo und dem möglicherweise aus ihm entstehenden Kind. Potenzial: Weil der Embryo das Potenzial besitzt, sich zu einem Menschen zu entwickeln, ist er uneingeschränkt schützenswert. Diese Standardargumente werden im Einzelnen sehr differenziert und komplex erörtert. Die Gegenseite weist die Argumente als nicht plausibel zurück. Dammbruch-Argumente Eine Handlungsweise wird aufgrund der Prognose abgelehnt, sie würde eine Reihe von unbeabsichtigten Folgen nach sich ziehen,...
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Schule. Endlich einfach.
welche in einem Zustand kulminieren würden, der auch für einen Befürworter der Infrage stehenden Handlungsweise nicht wünschenswert sei. - Die Stärke eines solchen Arguments hängt davon ab, ob der Übergang von der infrage stehenden Handlungsweise zu dem prognostizierten unerwünschten Zustand überzeugend dargestellt werden kann. Thomas Schramme: Nach Schramme ist die Autonomie des Menschen unbedingt zu beachten. Im Bezug auf Patientenverfügungen führt er folgende Argumentationen an; auf der Pro-Seite steht bei Schramme vor allem das moralische: Es sei moralischer, auf den Willen des Patienten zu hören, als auf die Aussage naher Angehöriger und Ärzte - und für eben diese sei die Entscheidung dann auch einfacher zu verkraften. Auf der Kontra-Seite argumentiert Schramme, dass der Patient seine Meinung, die in der Patientenverfügung niedergeschrieben sei, schon geändert haben könne, seinen neuen Wunsch aber nun nicht mehr äußern könne. Somit würde eine eventuell falsche Entscheidung getroffen. Außerdem könne der Patient seine aktuelle Situation auch falsch einschätzen und sich das Leben mit den Folgen einer Behandlung gar nicht vorstellen, würde in Zukunft aber eventuell doch sehr gut damit zurechtkommen. Insgesamt kommt Schramme jedoch zu dem Schluss, dass die Missachtung der Patientenverfügung deutlich schwerer wiegen würde als eine vermeintliche Fehlentscheidung durch eben diese - dies sei der Preis, den man zahlen müsse, wenn man eine Patientenverfügung verfasse. Das Wohl und die Autonomie von Patienten Thomas Schramme sieht hier eine objektive und eine subjektive Seite - So sei die Objektive Seite bei medizinischen Eingriffen vor allem auf die Funktionalität des menschlichen Körpers und auf dessen Lebenserhalt fokussiert (Ärzte, Chirurgen, medizinisches Personal). Außerdem gäbe es aber eine subjektive Seite, die auf die persönlichen Interessen und Glaubenssätze des Patienten selbst in Bezug auf den eventuellen medizinischen Eingriff. Diese subjektive Wahrnehmung wiegt nach Schramme auch mehr, denn ,,die Autonomie des Menschen ist ein wichtiger Teil seiner Lebensqualität - die Person ist das, was das Leben lebenswert macht". Das Hinwegsetzen über den Willen des Patienten bezeichnet Schramme als starken Paternalismus. Das medizinische Personal könne den Patienten lediglich aufklären und versuchen, ihn umzustimmen. Es muss den Patienten aber beraten. Im Härtefall stünden also subjektive Wahrnehmungen über den objektiven. Bioethik -> Medizinethik (Lebenserhaltung, Autonomie des Patienten, Sterbehilfe, Organspende, Abtreibung etc.) -> Genethik (Eingreifen in menschliche Keimbahn, Klonen,, Evolution natürliche Selektion?, Mutationen natürlich?) -> Naturethik (Würde unbelebter Natur?) -> Pflanzenethik (Würde der Pflanzen, Patentrechte auf bestimmte Pflanzenarten) -> Tierethik (Menschen müssen Tiere schützen; Hedonismuss/stumpfer Genuss von Fleisch, Würde eines Tieres) Möglichekeiten der Wissenschaft IVF, PND, PID und CRISPR/Cas9 IVF => In-vitro-Fertilisation Die Befruchtung von Eizellen im Reagenzglas, die anschließend in die Gebärmutter gepflanzt werden PND => Pränataldiagnostik Untersuchung eines Fötus vor der Geburt; ethisch umstritten, sofern sie der Feststellung von Behinderungen oder Fehlbildungen dient PID=> Präimplantationsdiagnostik Untersuchung eines in vitro gezeugten Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter CRISPR-Cas9 Ist eine sogenannte „Genschere" mit der man gezielt Gene entfernen und auch austauschen oder könnte. Somit könnte man zukünftig Erbkrankheiten nachhaltig behandeln => Dammbruch? Singer Singer: Pathozentrismus Prämisse: Prämisse: Prinzip der Gleichheit über Gattung hinweg Zweck der Schöpfung -> Peter Singer (Pathozentrist) nennt Menschen, die Natur/Wesen des Menschen sich über leidensfähige Lebewesen hinwegsetzen Prinzip der Distinktion (Unterschied) Kriterium der Vernunft „Speziesisten" (ähnlich willkürlich gewählte Kriterien wie bei z.B. Rassisten) Kriterium der Leidensfähigkeit Christine M. Korsgaard Kriterium des Eigeninteresse wird verworfen und damit das egalitäre Prinzip. Entität Gesamtheit Kant Kant: Anthropozentrismus Sterbehilfe Mensch Zweck der Schöpfung. Mensch muss Mitmenschen anerkennen Kritik Nach dem Prinzip der Distinktion zwischen Mensch und Tier ist das Quälen von Tieren nicht zulässig, weil der Mensch eine Pflicht gegen sich selbst hat. Der Mensch hat die Pflicht, seine natürliche Anlage zum Mitgefühl zu erhalten. (Die natürliche Anlage zum Mitgefühl würde durch Tierquälerei Schaden nehmen.) Er braucht sie im Umgang mit anderen Menschen (=Moralität). Fazit: Tierschutz nicht um der Würde des Tieres willen, sondern zum Schutz der menschlichen Würde. Rolston Rolston: Holismus Prämisse: Prinzip der Ganzheitlichkeit Kriterium des Wohlergehens Funktionales Wohl Angelika Krebs Kriterium des Wohlergehens= Funktionalität/Zweckhaftigkeit A) funktionaler Zweck = Thermos- tat B) praktischer Zweck = Vorhaben, Präferenz Wille, -> Sphäre der Moral Fazit: Wer funktionale Zwecke schützen will, muss auch Autos schützen. Passiv vs. Aktiv: Sterbehilfe ist passiv, wenn der Tod durch das Unterlassen bzw. Aussetzen einer Behandlung herbeigeführt wird. Sie ist aktiv, wenn eine positive Maßnahme den Tod herbeiführt. Beihilfe zur Selbsttötung ist eine Sonderform der aktiven Sterbehilfe. Sphäre des Menschenbildes ,,Wer bin ich?" Freiwillig vs. Unfreiwillig: Sterbehilfe ist freiwillig, wenn sie vom Patienten ausdrücklich gewünscht wird. Sie ist unfreiwillig, wenn sie ausdrücklich abgelehnt wird. Von nicht- freiwilliger Sterbehilfe spricht man, wenn jemand nicht in der Lage is, seine Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Sphäre der Moralität ,,Was soll ich tun?" Indirekte vs. Direkte: Sterbehilfe ist indirekt, wenn bei einer Behandlung, die einen anderen Zweck hat die Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung in Kauf genommen wird. Sie ist direkt, wenn die Herbeiführung des Todes Zweck der Maßnahme ist.